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21.02.18
16:36 Uhr
SPD

Kai Vogel zu TOP 14: Die Euro VI-Norm führt zu keinen Problemen bei den Rettungsdiensten!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 21. Februar 2018


TOP 14: Ausnahmegenehmigungen von der Euro-VI-Norm für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 (Drs- Nr.: 19/540)



Kai Vogel:
Die Euro VI-Norm führt zu keinen Problemen bei den Rettungsdiensten!

Mit dem Antrag für eine Ausweitung möglicher Ausnahmegenehmigungen weisen Sie auf ein Problem hin, das nach Rücksprache mit verschiedenen Rettungsdiensten keines ist. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass viele Neuanschaffungen von Rettungsfahrzeugen die nun geforderten Euro VI-Normen nicht erfüllen, doch nach unseren Recherchen trifft diese Vorhaltung nicht zu. Ich räume ein, dass es schon erstaunlich ist, wie unterschiedlich hier die Bundesländer aufgestellt sind. Die kürzesten Fristen hatten Berlin und Hamburg, bei denen bereits seit mehreren Jahren nur noch Fahrzeuge angeschafft werden dürfen, die der Euro VI-Norm genügen. Wenn Sie mit Kollegen der Hamburger Feuerwehr sprechen, sehen diese in den geforderten Normen überhaupt kein Problem und auch als täglicher Leser des Hamburger Abendblattes nehme ich hier keine öffentliche Diskussion wahr. Auch bei uns lief die Ausnahmegenehmigung Ende 2017 aus und der zu erwartende Aufschrei z.B. der Freiwilligen Feuerwehren hier im Lande blieb aus. Vielleicht hätten Sie sich Mal mit unserem Landes- Feuerwehrverband darüber unterhalten sollen, auch die sehen kein Problem in den Euro VI Normen. Auch die Argumentation in einzelnen Foren, dass die Fahrzeuge bei der Regeneration des Partikelfilters über einen gewissen Zeitraum nur noch eine eingeschränkte Leistung des Fahrzeugs mit Geschwindigkeiten von ca. 40 km/h zulässt, ist nicht auf dem aktuellen Stand. Die modernen Fahrzeuge mit der Euro VI-Norm verfügen über eine Möglichkeit immer aktuell abzufragen, ob eine Regeneration 2



des Partikelfilters notwendig ist. Sollte diese anstehen, kann sie auch verspätet durchgeführt werden, da dieser Mechanismus abgeschaltet werden kann. Sie kann allerdings auch immer vorgezogen, also einfach früher ausgelöst werden, sodass eine stete Alltagstauglichkeit gewährleistet ist. In der Feuerwehr-Zeitung – dem Fachblatt dazu – raten sie den Feuerwehren einfach nach 400 km Laufleistung eine Regeneration durchzuführen. Die Welt titelte mit der Schlagzeile: EU versetzt deutsche Feuerwehren in Panik – das war allerdings Ende 2013. Das Thema spielte Anfang 2014 kurz eine Rolle in den Medien, doch die Unternehmen haben die Zeit bis heute sinnvoll genutzt, um die neue Technik auf den Weg zu bringen.
Auch ein rechtspopulistischer Blog soll sich Mal mit dem Thema befasst haben, dass die einzige Intention für die EU-Richtlinie der Abgasnormen die Zerschlagung der freiwilligen Feuerwehren sei. Wie so oft ist auch hier die AfD ewig gestrig und fern ab der aktuellen Diskussion. Wenn Sie von uns Ernst genommen werden wollen, dann recherchieren Sie gründlicher und sprechen insbesondere mit den Betroffenen. Die großen Fahrzeughersteller bieten mittlerweile alle Fahrzeuge der Euro VI Norm an, da muss man sich wirklich fragen, wo sieht die AfD hier einen Handlungsbedarf.
Interessant ist bei dem Thema der Blick auf mögliche Dieselfahrverbote in einzelnen Regionen Deutschlands. Es steht vermutlich außer Frage, dass Fahrverbote für Fahrzeuge der Rettungsdienste keinen Sinn machen, da der Ersthilfe, unabhängig von der Schadstoffklasse eines Fahrzeugs, immer die höchste Priorität gelten wird. Schwierig ist die mögliche Existenzgefährdung kleinerer Unternehmen. Wer im Januar auf dem Schaustellertag in Neumünster war, konnte erleben, mit welchem beeindruckenden Engagement diese Kleinunternehmer für das Schaustellergewerbe eintreten. Sollte es z.B. in Kiel zu innerstädtischen Fahrverboten wegen der zu hohen Feinstaubbelastung kommen, könnten die Schausteller mit ihren Fahrzeugen nicht mehr die Fahrgeschäfte zur Kieler Woche oder beim Kieler Umschlag zur Veranstaltungsstätte fahren, da gerade ältere Fahrzeuge teilweise nicht oder nur extrem kostenintensiv umgerüstet werden können. Hierauf sollten wir bei den zukünftigen Diskussionen einen genauen Blick richten. Vorerst gilt es hier die Gerichtsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig abzuwarten, das genau zu der Frage, ob Dieselfahrverbote zulässig sind oder nicht, morgen eine Antwort geben wird.
Doch auch ganz unabhängig davon steht fest, dass wir den langfristigen, konsequenten Umstieg auf die Elektromobilität vorantreiben müssen, um die Umwelt und unsere Gesundheit zu schützen. Elektromobilität, Hybridfahrzeuge und Wasserstoffantriebe sind die Zukunft der Automobilbranche. Den Antrag der AfD lehnen wir aus den dargestellten Gründen ab.