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21.02.18
16:39 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zu Ausnahmegenehmigungen von der Euro-VI-Norm

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 14 – Ausnahmegenehmigungen von der Euro-VI-Norm Pressesprecherin für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher 24105 Kiel der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Andreas Tietze: presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 059.18 / 21.02.2018


Wir brauchen technologischen Fortschritt und keine Ausnahmen für veraltete Technik
Liebe Kolleg*innen,
der technische Fortschritt schreitet voran. Euro sechs ist inzwischen Realität. Damit ist das Dieselschadstoffproblem immer noch nicht gelöst. Dennoch gilt: Weniger ist mehr. Möglich macht dies eine zusätzliche Abgasreinigungsanlage, die auf Harnstoff basiert. Die Ausrüstung zur Abgasreinigung kostet 375 kg an Zuladung, die bei Feuerwehrfahr- zeugen an Ausrüstung hätte nicht mehr mitkommen können. Denn nicht nur das Fahr- zeug an sich begrenzt die Masse, sondern auch die Richtlinien für §5 Musterbauord- nung. Standflächen und Zufahrten für die Feuerwehr müssen nur für 16 t schwere Fahr- zeuge mit bis zu 10 t Achslast ausgelegt werden.
Problematisch ist auch die nötige Mindesttemperatur, bevor die Abgasreinigung wirk- sam arbeitet. Bei den Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr und anderer Hilfskräfte werden oftmals die dazu nötigen Entfernungen unterschritten. Zum Glück, wohlgemerkt. Wir wollen ja im Brandfalle die Feuerwehr ganz nah bei uns haben.
Wenn kurze Strecken die Reinigungsanlage zu verstopfen drohen, schalten die Motoren sich in eine Art Regenerationsmodus mit verminderter Leistung. Nur Vierzig Kilometer pro Stunde, weniger Pumpleistung oder die Drehleiter dreht nicht. Das geht natürlich nicht. Also kurvte so manche Feuerwehr Extrarunden als „Bewegungsfahrten“ um den Block. Natürlich außerhalb der Einsätze.
„EU versetzt deutsche Feuerwehren in Panik“ titelte daher die Welt am 22.12.2013 und malte ein bedrohliches Bild für die 33.500 Feuerwachen in Deutschland. Wieder einmal soll die EU schuld sein. Dabei hat sie auch gleich mit verordnet, dass die Länder die
Seite 1 von 2 Feuerwehren von Abgasvorschriften freistellen dürfen. Generell wurde davon aber kein Gebrauch gemacht, sondern nur Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Im November 2016 wurde erlassen, dass diese Regelung Ende 2017 ausläuft. Statt ei- nes Sturmes der Entrüstung, gab es aber nur ein paar Nachfragen im Frühjahr, denn es gibt inzwischen technischen Fortschritt: Die Automobilindustrie reagiert, schließlich ist der Handel mit Feuerwehrautos ein lukratives Geschäft.
„Seltener tanken, weiter fahren“. So wirbt ein Hersteller für seine neuen Feuerwehrfahr- zeuge. Mit serienmäßigen Euro VI-Motoren und technischen Neuerungen leisten diese mehr und verbrauchen gleichzeitig weniger Sprit. Zudem kommt eine Art „Fahrzeugdiät“ zum Einsatz, die die zusätzliche Masse der Euro VI-Technologie, weitestgehend kom- pensiert. Clever.
Es gibt also absehbar Lösungen und meine Fraktion ist der Auffassung, dass auch Be- hörden wie Feuerwehr, Polizei oder Bundeswehr als Teil der Gesellschaft ihren Beitrag zum Klimawandel leisten.
Sehr geehrte AfD: Sie argumentieren Rückwärtsgewandt. Ihr Antrag löst keine Proble- me der Zukunft. Ihrem Populismus, sich bei den Feuerwehren einzuschmeicheln, geht die Luft aus, bevor er überhaupt anfängt. Und ich füge hinzu: Es beweist wieder einmal, dass unsere Industrie sich an Umweltvorschriften anpasst und echte Lösungen findet. Wir brauchen technologischen Fortschritt und keine Ausnahmen für veraltete Technik.
Ein Beispiel, das Schule machen sollte. Es wäre ja auch verrückt, wenn ausgerechnet die Brandbekämpfer zum Schluss noch mit Verbrennungsmotor fahren.
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