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22.02.18
17:46 Uhr
CDU

Klaus Jensen: (TOP 25) Rechtsunsicherheit durch klarstellende Formulierungen beseitigen oder zumindest vermindern

Tierschutz | 22.02.2018 | Nr. 065/18
Klaus Jensen: (TOP 25) Rechtsunsicherheit durch klarstellende Formulierungen beseitigen oder zumindest vermindern Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, das Problem der Zulässigkeit des Zurücksetzens von maßigem Beifang oder von maßigen Fischen anzugehen. Dennys Bornhöft hat dies eben in seiner Rede verständlich erläutert.
Im Fischereigesetz ist geregelt, dass ein gezieltes Fischen auf große Exemplare nicht zu lässig ist, wenn nicht deren Verwertung bezweckt wird, sondern von vorherein nur ein Zurücksetzen beabsichtigt ist (catch and release). Insofern stellt sich schon die Frage, ob dann überhaupt ein Regelungsbedarf besteht. Ich werde gleich näher darauf eingehen.
Vorweg möchte ich aber betonen, dass die Anglerinnen und Angler in ihrer großen Mehrheit sehr verantwortungsvoll mit diesem Thema umgehen. Es ist also nicht der Fall, dass ein Missstand behoben werden soll. Vielmehr geht es um eine rechtliche Unsicherheit, die es gilt zu prüfen und womöglich zu beseitigen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Tierschutzgesetz das Töten von Tieren „ohne vernünftigen Grund“ verboten ist und unter Strafe steht. Der „vernünftige Grund“ ist jedoch nicht eindeutig definiert.
Der Fischfang zum Zwecke der Ernährung oder der Hege und Bewirtschaftung erfüllt ganz allgemein dieses Erfordernis. Wie steht es aber mit dem Zurücksetzen von Fischen? Die ehemalige Fischereiministerin, Juliane Rumpf, hat in einer Plenardebatte einmal ausgeführt, dass dieses Zurücksetzen von Fischen, für die keine sinnvolle Verwertungsmöglichkeit besteht, weiterhin erlaubt sei. Dies wird in der Praxis auch so gelebt.
Dennoch bleibt eine Rechtsunsicherheit, die durch klarstellende Formulierungen beseitigt oder zumindest vermindert werden könnte.
Ob dies durch Ergänzungen im Fischereigesetz unmittelbar oder durch andere geeignete Maßnahmen erreicht werden, soll am beantragten „Runden Tisch“ geprüft

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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de werden. Und das selbstverständlich unter Beachtung des Natur- und Tierschutzes sowie der Hege der Fischbestände.
Ich bitte um Zustimmung zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP.
Vielen Dank.



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