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22.02.18
18:48 Uhr
SPD

Kerstin Metzner zu TOP 25: Ein runder Tisch und keiner weiß wofür!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 22. Februar 2018



TOP 25: Runder Tisch zum Mindestmaß und Rücksetzen von Fischen (Drs-Nr.: 19/512)


Kerstin Metzner:
Ein runder Tisch und keiner weiß wofür!

Wir haben hier heute über folgenden Antrag zu entscheiden. Die Landesregierung wird gebeten, einen Runden Tisch einzuberufen, der zur Aufgabe hat, den Umgang mit Fischen und Beifang, die das gesetzliche Mindestmaß überschreiten, unter Aspekten des Natur- und Tierschutzes sowie der Hege der Fischbestände in Schleswig-Holstein zu überprüfen. Hierbei sollen Erfahrungen aus anderen Bundesländern einfließen. Beim Lesen dieses Antrages stellten sich mir viele Fragen: Worauf bezieht sich der Antrag eigentlich? Auf die Berufs- oder auf die Freizeitfischerei? Wer soll am Runden Tisch teilnehmen? Und welches Ziel hat die Überprüfung überhaupt? Wollen die Damen und Herren aus Jamaika eventuell ganz harmlos überlegen, wie unter Aspekten des Tierschutzes und der Hege der Fischbestände verstärkt neue Fanggeräte eingesetzt werden können?
Nun gut, der Antrag ist sehr vage formuliert. Unser FDP-Kollege Bornhöft hat dankenswerterweise auf der Landtagsseite ein paar Hintergrundinformationen preisgegeben. Die machen das Rätsel allerdings noch undurchsichtiger. Deshalb, sehr geehrte Kollege Bornhöft, liebe Jamaikakoalition, zunächst mal meine Bitte: Formulieren Sie Ihre Anträge doch bitte so eindeutig, dass jeder hier im Plenum den Sinn erfassen kann. Wir sollen ja immerhin darüber abstimmen. Offenbar soll es in dem Antrag vor allem um die Freizeitfischerei und den Tierschutz-§ 39 im schleswig-holsteinischen Landesfischereigesetz gehen. Dieser Paragraph besagt, „das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist, das sogenannte Catch & Release“ sowie „das Aussetzen von Fischen in fangfähiger Größe zum Zwecke des alsbaldigen Wiederfangs mit der Handangel“ verboten sind. 2



Irgendwann also die Erkenntnis: Oh, es geht vielleicht um die Regelungen der Gemeinsamen Fischereipolitik. Mit der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union wurden nämlich seit dem 1. Januar 2015 schrittweise Rückwurfverbote für Fischereien auf quotierte Arten eingeführt. Fischer und Angler müssen sich an diese Gesetzeslage halten. In Schleswig-Holstein gibt es dazu das besagte catch-and-release-Verbot.
Die Landesregierung erläutert dazu auf ihrer Seite „Wichtige Fragen aus der Praxis: Dorschfangbegrenzung in der Freizeitfischerei“. Ich zitiere mir Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident.: „Unabhängig von der Frage, ob im konkreten Einzelfall überhaupt eine tierschutzgerechte Hälterung von Dorschen im Setzkescher möglich ist, ist es nicht zulässig, Dorsche nur vorrübergehend zu hältern und dann nach Überschreiten des Fanglimits zurück zu setzen.“ Also in etwa nach dem Motto: Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht noch etwas Besseres findet. Ein Blick in den Koalitionsvertrag der Jamaikaner bestätigt meine Vermutung. Ich zitiere nochmals mit Ihrer Zustimmung, Herr Präsident: „Die jüngste Reform der EU-Fischereipolitik hat Fortschritte in Bezug auf eine schonende Bewirtschaftung und den Aufbau der Fischbestände gebracht. Nachhaltige Angelfischerei in den Vereinen ist gelebter, praktischer Naturschutz und entsprechend anzuerkennen.
Wir begrüßen, über „Runde Tische“ Lösungen mit Anglerinnen und Anglern sowie Sportfischerinnen und –fischern zu finden, unter anderem zu Problemen wie die Zulässigkeit des Zurücksetzens von maßigem Beifang oder von maßigen Fischen.“ Da fragt man sich, was soll hier eigentlich geregelt werden? Natürlich sind Runde Tische immer gut zum Gedankenaustausch. Aus unserer Sicht kann ein Runder Tisch insbesondere zum neuen Entwurf des Landesfischereigesetzes sogar sehr sinnvoll und zielführend sein. Liebe Jamaikaner, wenn Sie allerdings einen Runden Tisch benötigen, um Ihre unterschiedlichen Auffassungen zur nachhaltigen Fischerei zwischen der FPD-Fraktion und dem Grünen-Ministerium auszudiskutieren,
bilden Sie doch einfach einen Arbeitskreis. Einen Runden Tisch allein zum Zweck, das catch-and-release- Verbot Schleswig-Holsteins auszuhebeln, lehnen wir ab.