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23.02.18
12:08 Uhr
AfD

Claus Schaffer: Sonderstatus minderjähriger Flüchtlinge durch zuverlässige Altersfeststellung sicherstellen

PRESSEMITTEILUNG



Claus Schaffer zum AfD-Antrag „Altersfeststellung bei minderjährigen Ausländern“ (TOP 29):

“Sonderstatus minderjähriger Flüchtlinge durch zuverlässige Altersfeststellung sicherstellen“ Kiel, 23. Februar 2018 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge genießen einen Sonderstatus: sie werden vom Jugendamt betreut, in Jugendeinrichtungen oder Pflegefamilien untergebracht und vor Abschiebungen besonders geschützt. Um Missbrauch in diesem Bereich zu verhindern, setzt sich die AfD-Fraktion für die Einführung eines bundeseinheitlichen Verfahrens zur zuverlässigen Altersfest- stellung ein. Claus Schaffer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Der Sonderstatus, der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland gewährt wird, hat seinen guten Grund: Kinder und Jugendliche bedürfen grundsätzlich beson-derer Betreuung und Hilfe – ganz unabhängig davon, ob sie Flüchtlinge sind.
Dass die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge mehr Aufwand erfordert, als von volljährigen, ist leicht nachvollziehbar. Deshalb tritt auch die AfD-Fraktion dafür ein, dass dieser altersbedingte Mehrbedarf in allen Fällen geleistet wird, in denen er tatsächlich besteht, wenn also die betreffenden Flüchtlinge tatsächlich minderjährig sind. Wenn dieser Mehraufwand von Flüchtlingen in Anspruch genommen wird, die in Wirklichkeit volljährig sind, lehnen wir einen solchen Missbrauch kategorisch ab.
Um Fälle von Missbrauch zuverlässig erkennen zu können, brauchen die dafür zuständigen Behörden die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit dazu. Aus diesem Grund fordern wir bundeseinheitliche Regelungen zur Altersfeststellung von Flücht- lingen auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Standards. Die hierzu im SGB VII bisher vorhandenen Regelungen sind dafür nicht ausreichend, da die ärztliche Untersuchung nicht der Regelfall ist, sondern sich auf Ausnahmefälle beschränkt. Und



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de auch die bisher höchst uneinheitliche Praxis der Jugendämter muss hier beendet werden.
Nicht ohne Grund ist deshalb auch bei den aktuellen Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene erörtert worden, den Jugendämtern die alleinige Verantwortung für die Altersfeststellung minderjähriger Flüchtlinge zu entziehen und sie bundeseinheitlich an Ärzte in Ankunftszentren zu übertragen. Das Alter soll möglichst genau ermittelt werden, bevor die Betroffenen in Obhut genommen werden. Diese Überlegungen kommen drei Jahre nach dem Ausbrechen der Flüchtlingskrise sehr spät, aber es ist bekanntlich nie zu spät, um Fehler zu korrigieren.
Und wenn es um die Frage geht, wie mit Asylbewerbern verfahren werden soll, die sich medizinischen Untersuchungen zur Altersfeststellung verweigern, ist der Vorschlag einer Beweislastumkehr sinnvoll. Wer nicht mitwirkt, sollte als volljährig eingestuft werden. Dies hat kein geringerer als der grüne Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, vorgeschlagen – aber mit dem tun sich ja viele Grüne im Kieler Landtag außerordentlich schwer.
Feststeht schon jetzt: Wer nicht bereit ist, die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats in diesem Bereich wiederherzustellen, der hat in der Asylpolitik seine Glaubwürdigkeit verloren.“



Weitere Informationen:
• AfD-Antrag „Maßnahmen zur Altersfeststellung bei minderjährigen Ausländern“ vom 8. Februar 2017: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00500/drucksache-19-00519.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de