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23.02.18
13:51 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa: Altersfeststellung ist ausreichend geregelt - der AfD-Antrag ist populistisch

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt MdL Vogt, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky MdL Kumbartzky, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 062/2018 Kiel, Freitag, 23. Februar 2018
Innenpolitik/Altersfeststellung bei minderjährigen Ausländern



www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa: Altersfeststellung ist ausreichend geregelt – der AfD-Antrag ist populistisch In seiner Rede zu TOP 30 (Maßnahmen zur Altersfeststellung bei minderjäh- rigen Ausländern) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa: Rossa:

„Wieder dürfen wir uns im Landtag mit einem Antrag der AfD auseinander- setzen, mit dem diese versucht, ihre krude und menschenverachtende Aus- länderpolitik in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Das können wir, weil wir Achtung vor dem Rechtsstaat und seinen Institutionen haben, nicht verhin- dern, aber wir werden Sie im politischen Diskurs auch nicht ungeschoren davonkommen lassen.
Ihr Antrag ist inhaltlich das Papier nicht wert, auf dem er steht. Sie fordern eine einheitliche Regelung zur medizinischen Altersfeststellung bei minder- jährigen Flüchtlingen und verkennen, dass unsere gesetzlichen Regelungen schon heute ausreichen. Ihr Ziel ist weiter, bei jedem Ausländer, der sich als minderjährig ausgibt, eine medizinische Altersfeststellung durchzuführen, wobei Sie bewusst ignorieren, dass diese Forderung offenkundig verfas- sungswidrig wäre.
Bei der Befassung mit Ihrem Antrag müssen wir penibel auseinanderhalten, ob es um die Gestaltung gesetzlicher Vorschriften, oder um das Verwal- tungshandeln der zuständigen Behörden geht. Aus voller Überzeugung sage ich Ihnen, dass wir in Deutschland keinen gesetzlichen Regelungsbedarf ha- ben, wenn es um die Frage der Altersfeststellung bei minderjährigen Aus- ländern geht. Die Regelungen im Aufenthaltsgesetz oder auch im Sozialge- setzbuch VIII sind völlig ausreichend, um mit den uns zur Verfügung stehen- den Mitteln eine Altersfeststellung vorzunehmen.


Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Ihr Ruf nach einer Verschärfung der bestehenden Gesetze ist reiner Popu- lismus und baut ein Scheinproblem auf, das in dieser Form nicht besteht. Die "medizinische Altersfeststellung" ist schon heute möglich und selbst- verständlich sind hierbei die neuesten wissenschaftlichen Standards anzu- wenden. Alles andere wäre grotesk.
Tatsächlich geht es Ihnen ja auch gar nicht in erster Linie um einheitliche gesetzliche Regelungen. Sie wollen die Landesregierung vor sich hertreiben. Ihre Forderung, die Jugendämter anzuweisen, stets eine amtsärztliche Un- tersuchung bei der Altersfeststellung durchzuführen, ist offenkundig rechtswidrig und dient nur dem Zweck, ausländerfeindliche Stimmungen zu schüren.
Auch Ihre Forderung, die Altersfeststellung zwingend durch ein nicht- invasives Ultraschall-Screening durchzuführen, ist schlicht rechtswidrig und kann in einem freiheitlichen Rechtsstaat so nicht umgesetzt werden. Sie ig- norieren, dass jede medizinische Untersuchung ein Eingriff in das allgemei- ne Persönlichkeitsrecht ist, das unter dem besonderen Schutz unserer Ver- fassung steht. Dieses Persönlichkeitsrecht haben der Staat und seine Orga- ne generell und ausnahmslos bei ihrem Handeln zu achten. Eine Beschrän- kung dieses Rechts ist nur ausnahmsweise zulässig und es bedarf stets ei- ner besonderen Rechtfertigung.
Die Grundprinzipien rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns sind durch die gegenwärtigen gesetzlichen Vorschriften gewährleistet. Trotz der von Ihnen gezeichneten Horrorszenarien gibt es keinen gesetzgeberischen Hand- lungsdruck. Es gibt auch keinen konkreten Anlass, die Jugendämter in Schleswig-Holstein zu einer strikteren Handhabung der gesetzlichen Vor- schriften anzuhalten. Denn bereits nach geltendem Recht haben die Behör- den keinen Beurteilungsspielraum bei der Frage, ob Zweifel am Alter eines Flüchtlings bestehen oder nicht. Hier besteht kein Beurteilungsspielraum und eine "wie auch immer geartete Einschätzungsprärogative des Jugend- amts ist von vornherein ausgeschlossen."
Wenn das in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird, ist das nicht akzeptabel. Aber wo haben wir hier ein Problem in Schleswig-Holstein? Je länger wir uns mit Ihrem Antrag beschäftigen, desto klarer wird, was Sie er- reichen wollen: Sie wollen Vorurteile bedienen und Ängste schüren. Sie wol- len den Rechtsstaat vorführen und Sie wollen diskriminieren. Ihr Antrag ist Ausdruck einer diskriminierenden und menschenverachtenden Grundaus- richtung Ihrer Politik und das werden wir nicht akzeptieren.
Deshalb haben wir uns entschieden, Ihrem Antrag mit der Feststellung ent- gegenzutreten, dass die gesetzlichen Regelungen in unserem Land zur Al- tersfeststellung ausreichen. Wir brauchen hier keine Verschärfung. Darüber hinaus stellen wir fest, dass unsere Behörden auch nach Auffassung unserer Gerichte bereits heute verpflichtet sind, diese zwingenden Vorschriften konsequent umzusetzen. Dazu bedarf es keiner allgemeinen und anlasslo- sen Anweisung durch die Landesregierung!
Der Antrag der AfD ist daher abzulehnen und wir bitten um Zustimmung zum Antrag der Jamaika-Koalition.“
Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de