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19.03.18
17:11 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge, Gesundheitsversorgung im Land, Aufnahme von Minderheiten und Volksgruppen ins Grundgesetz, Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und Schuldenabbau

Nr. 41 / 19. März 2018



Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Fahrverbote für Diesel- Fahrzeuge, Gesundheitsversorgung im Land, Aufnahme von Minderheiten und Volksgruppen ins Grundgesetz, Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und Schuldenabbau
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 21. März, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Aktuelle Stunde zum Wohnungsnotstand, Fahrverbote für Diese-Fahrzeuge, die Sicherung der Gesundheitsversorgung in Schleswig- Holstein, die Aufnahme von Minderheiten und Volksgruppen ins Grundgesetz, die Um- setzung des Bundesteilhabegesetzes sowie die Entwicklung eines Schuldentilgungsplans.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 21. März, 10 bis 18 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde zum Thema „Strategien gegen Wohnungsnotstand – Position der Koalition zum öffentlichen Wohnungsbau“, Aufruf zu Beginn der Tagung, geplante Redezeit voraussichtlich 60 Minuten – eine aktualisierte Reihenfolge der Beratung wird voraussicht- lich morgen (Dienstag) veröffentlicht.
Die SPD hat heute (Montag) eine Aktuelle Stunde vorgelegt. Darin wird Aufschluss erbeten über eine Äußerung von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) im NDR zum öffentlichen Wohnungsbau. Dort hatte der Regierungschef am 10. März im „Schleswig-Holstein-Magazin“ auf 2

eine Äußerung eines Vertreters des Mieterbundes zur Gründung von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften reagiert und infrage gestellt, ob der Staat in diesem Bereich tätig werden solle.



TOP 23 Mobilität erhalten, Wertverlust verhindern: Keine neue Kennzeichnungspflicht für Diesel-Kraftfahrzeuge, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/584), Alternativantrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/601), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD lehnt die zuletzt öffentlich diskutierte Plaketten-Kennzeichnung von Diesel-Fahrzeugen ab. Sie sieht darin eine „pauschale Benachteiligung von Verkehrsteilnehmern“. Nun fordert die Oppositionsfraktion die Landesregierung auf, sich im Bund dagegen zu positionieren und damit ein „grundsätzliches Signal zur Sicherung der Diesel-Kraftfahrzeugmobilität“ zu setzen.
In einem Alternativantrag setzt sich die SPD für eine Entlastung der Diesel-Fahrzeugbesitzer und der von mit verschmutzter Luft belasteten Kommunen ein. Sie dürften mit den Folgen der „durch die Manipulationen der Automobilindustrie erhöhten Schadstoffbelastung nicht alleine gelassen werden“, heißt es in ihrem Antrag. So sollen Kommunen mit hohen Stickoxid-Werten unter anderem bei der „Fortschreibung der Luftreinhaltepläne“ und der Entwicklung „alternativer Mobilitätskonzepte“, etwa in den Bereichen ÖPNV und Elektromobilität, unterstützt werden. Außerdem müsse die Autoindustrie zu kostenlosen Nachrüstungen bei Diesel-Fahrzeugen verpflichtet werden, fordern die Sozialdemokraten.
Als Reaktion auf ein im Februar ergangenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel- Fahrverboten hatten Umweltschützer und einige Kommunen eine neue blaue Plakette gefordert, mit der saubere Diesel-Autos von Fahrverboten in bestimmten Stadtbereichen ausgenommen werden könnten. Die Bundesregierung hat dagegen deutlich gemacht, dass sie nur punktuelle Fahrbeschränkungen etwa für Straßen mit hoher Luftbelastung ermöglichen will. Diese könnten über Schilder oder digitale Anzeigen geregelt werden – ohne neue Plakette. Das Leipziger Gericht hatte entschieden, dass Fahrverbote für bestimmte Diesel-Autos zulässig sind. Solche Fahrverbote hatte die Deutsche Umwelthilfe zuletzt vehement eingefordert, da in vielen deutschen Großstädten die Grenzwerte für das in Diesel-Abgasen enthaltene, gesundheitsschädliche Stickoxid überschritten werden – unter anderem auch in Kiel. Im Jahresdurchschnitt 2016 lag die Stickoxidbelastung an einer viel befahrenen Straße bei 65 Mikrogramm pro Kubikmeter, 40 Mikrogramm sind erlaubt.
Auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts will die Stadt Kiel Diesel-Fahrverbote vermeiden. Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD) befürchtet, dass dies auf der am stärksten von der Luftverschmutzung betroffenen Strecke am Theodor-Heuss-Ring ein Verkehrschaos auslösen könnte. Umweltminister Robert Habeck (Grüne) spricht sich ebenfalls gegen Fahrverbote aus. Habeck sagt jedoch auch, dass Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden könnten. Ebenso wie die SPD im Landtag sieht auch er die Hersteller in der Pflicht – sie sollten seiner Ansicht nach für Umrüstungen an Diesel-Fahrzeugen aufkommen. 3

TOP 15 Sicherung der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/513), Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/541), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Wie groß ist der Versorgungsbedarf im Gesundheits- und Pflegebereich in Schleswig-Holstein? Das soll die Landesregierung ermitteln und dabei die besondere Situation im ländlichen Raum und auf Inseln und Halligen berücksichtigen, fordern CDU, FDP und Grüne im Landtag. Aus einem Gutachten sollen dann Handlungsempfehlungen hervorgehen.
Die Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung sei eine große Herausforderung, begründen die Koalitionsfraktionen ihren Antrag. „Konsequentes Handeln und gezielte Maßnahmen sind erforderlich, um die Versorgung auch langfristig zu gewährleisten.“



TOP 11 Erste Lesung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes, Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/572), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
2017 sank die Zahl der Organspender bundesweit auf den tiefsten Stand seit 20 Jahren. Nur bei 797 Spendern wurden nach ihrem Tod Organe entnommen – im Vorjahr waren es 60 mehr. Um diesem Trend entgegenzuwirken, will der SSW Transplantationsbeauftragte in den Kliniken für ihre Aufgabe freistellen. „Sie müssen durch eine kontinuierliche Weiterbildung und durch eine Entlastung von anderen Aufgaben stärker unterstützt werden“, heißt es in ihrem Gesetzentwurf, den der Landtag in Erster Lesung berät.
Rund 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan, davon etwa 440 in Schleswig-Holstein. Insgesamt wurden laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) von Deutschland im vergangenen Jahr 2594 Nieren, Lebern, Lungen oder Herzen an die Stiftung Eurotransplant in den Niederlanden gemeldet. Sie ist länderübergreifend für die Vermittlung der Organe zuständig. 23 Menschen aus Schleswig-Holstein seien nach ihrem Tod Organe entnommen worden. 2012 waren es noch 31. Einen Grund für die rückläufigen Organspender- Zahlen sieht die (DSO) in der enormen Leistungsverdichtung in den rund 1250 Kliniken, die zum Organspende-System gehören.
Der SSW nimmt sich deshalb Bayern zum Vorbild, wo Transplantationsbeauftragte seit dem vergangenen Jahr für ihren Job freigestellt werden. Der Freistaat verzeichnete 2017 entgegen dem Bundestrend eine Steigerung der Organspenderzahlen um 18 Prozent. Das ist der höchste Wert unter allen Bundesländern. Hamburg berät derzeit eine entsprechende Gesetzesänderung. In anderen europäischen Ländern, wie etwa Spanien, gibt es mehr Organspender, weil dort eine Widerspruchsregelung gilt. Wer keine Organentnahme nach dem Tod wünscht, muss dies dokumentieren. In Deutschland muss der Organspende hingegen explizit zugestimmt werden. Diese Regelung ist immer wieder in der Diskussion. Die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende in Deutschland ist einer repräsentativen Umfrage von 2016 zufolge hoch: 81 Prozent der Deutschen können sich eine Spende vorstellen. Allerdings besitzt nur jeder Dritte einen 4

Organspendeausweis. Deshalb müssten die Angehörigen im Falle eines Hirntodes über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden.
2012 hatten Manipulationen bei Organtransplantationen in Göttingen, München und anderen Städten das Gesundheitswesen erschüttert und die Spendenbereitschaft enorm sinken lassen. Daraus wurden Lehren gezogen. So gibt es seitdem ein bei der Bundesärztekammer angesiedeltes Kontrollgremium, das Betrug verhindern soll. Die Prüfer zogen nach fünf Jahren eine positive Bilanz.



TOP 13 Landesregulierung der Strom- und Gasnetze endlich auf den Weg bringen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/503), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD möchte in Schleswig-Holstein eine eigene Landesnetzagentur zur Regulierung von Strom und Gas etablieren. Der Norden gehört zu den letzten Bundesländern, die noch keine entsprechende Behörde besitzen – neben Schleswig-Holstein haben nur Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen ihre Aufgaben im Rahmen einer Organleihe an die Bundesnetzagentur übertragen, welche dann im Namen der Landesregulierungsbehörde tätig wird.
Die effiziente Regulierung der Netze sei für das Voranschreiten der Energiewende in Schleswig- Holstein von entscheidender Bedeutung, betonen die Sozialdemokraten in ihrem Antrag. Insbesondere der direkte Dialog zwischen den Netzbetreibern, wie Stadt- und Gemeindewerke, und einer landesweiten Netzregulierungsbehörde „trägt dazu bei, dass der Netzausbau und der Aufbau der dezentralen Energieversorgung beschleunigt werden“. Die Kommunalbetriebe hätten derzeit bei der Bundesnetzagentur einen schweren Stand, weil sich die Behörde in Bonn vornehmlich mit überregionalen Energieunternehmen beschäftige, meint der energiepolitische Sprecher der SPD, Thomas Hölck. Das trage dazu bei, dass im Norden lange Wartezeiten beim Netzumbau entstünden. Eine Landesnetzagentur könne schneller und individueller auf regionale Besonderheiten eingehen.
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn reguliert die Märkte in Bereichen mit ehemals staatlichen Monopolen. Sie ging aus der 1998 gegründeten Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hervor. Mit dem neuen Energierecht wurde sie 2005 in Bundesnetzagentur umbenannt. Seitdem ist sie auch für den Energiemarkt und seit 2006 für die Eisenbahn zuständig. Wesentliche Aufgabe der Bundesnetzagentur mit Verwaltungssitz in Bonn ist die Förderung des Wettbewerbs und des freien Zugangs zu Stromversorgungs- und Gasnetzen, die sich im Eigentum der Energieversorgungsunternehmen befinden. Die Bundesnetzagentur prüft und bestätigt die Entwicklungspläne der Übertragungs- beziehungsweise Fernleitungsnetze für Strom und Gas und führt die Genehmigungsverfahren für länderüberschreitende Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz durch.
Die Bundesnetzagentur teilt sich die Zuständigkeit in vielen Bereichen der Regulierung mit den Bundesländern. Für Unternehmen mit weniger als 100.000 Kunden, deren Versorgungsnetze 5

innerhalb der Landesgrenzen liegen, sind die Landesregulierungsbehörden zuständig. Fünf Bundesländer haben ihre Aufgaben im Rahmen einer Organleihe an die Bundesnetzagentur übertragen: Dies sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen.



TOP 20 Einbürgerung voranbringen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/574), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, Grüne und FDP wollen in Schleswig-Holstein lebende Ausländer besser über eine mögliche Einbürgerung informieren. Sie fordern die Landesregierung daher auf, ein Konzept für eine Einbürgerungskampagne zu erarbeiten. Angaben der Landesregierung zufolge entscheiden sich jedes Jahr rund 3000 Menschen mit ausländischem Pass, die deutsche Nationalität anzunehmen. Bundesweit belegt Schleswig-Holstein damit einen Spitzenplatz. „Die Kampagne soll sich an Menschen richten, die die Voraussetzungen für eine Einbürgerung grundsätzlich erfüllen“, heißt es in dem Antrag der Koalitionsfraktionen. Dazu zählten vor allem gut integrierte Ausländer, „die sich seit Jahren rechtmäßig und rechtstreu in der Bundesrepublik aufhalten, ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.“ Insbesondere Kinder und Jugendliche, die in Schleswig-Holstein aufgewachsen und bereits gut in die Gesellschaft eingebunden seien, würden von einer Einbürgerung profitieren, argumentiert die Jamaika-Koalition weiter.
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen will, muss unter anderem mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben, gut deutsch sprechen und einen Einbürgerungstest bestehen. Die Einbürgerungsgebühr liegt nach Angaben des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge bei 255 Euro.



TOP 14 Medizinische Versorgung für Menschen ohne Papiere, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/511), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, FDP und Grüne nehmen die medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere in den Fokus. Die Landesregierung soll die „Richtlinie zur Förderung humanitärer Hilfen in medizinischen Notlagen“ zeitnah überarbeiten und prüfen, ob sich der Kreis der antragsberechtigten Projektträger erweitern lässt. Zudem setzen sich die Koalitionsfraktionen für ein vereinfachtes Verwaltungs- verfahren ein und fordern mehr Transparenz und Klarheit bei der „Benennung der Mittelver- wendung und des Verwendungsnachweises“. Die Nutzergruppen sollen anonym bleiben.
In Deutschland leben nach Schätzungen von Wohlfahrtsverbänden 500.000 bis eine Million Menschen ohne Papiere – darunter Flüchtlinge ohne regulären Aufenthaltsstatus, Obdachlose und Zwangsprostituierte. Für Schleswig-Holstein bewegen sich die auf Menschen ohne Aufenthaltsrecht bezogen Hochrechnungen im vierstelligen Bereich. Hilfsangebote erhalten sie über Wohlfahrtsverbände oder Projekte wie die „Medibüros“, die ehrenamtlich und kostenlos 6

beraten und medizinische Behandlungen vermitteln. Solche Einrichtungen gibt es beispielsweise in Kiel, Lübeck und Neumünster. Mit ihrem Antrag zur gesundheitlichen Versorgung kommen die Regierungsfraktionen ihrem Koalitionsvertrag nach. Darin heißt es: „Wir bekennen uns zu der Möglichkeit zur Behandlung von Menschen ohne Papiere. Entsprechende Programme sollen überprüft und zur besseren Inanspruchnahme weiterentwickelt werden.“ Medienangaben zufolge stellt die Landesregierung jährlich 200.000 Euro zur Verfügung, um Menschen ohne Aufenthaltsstatus eine angemessene Gesundheitsversorgung zukommen lassen zu können.
Grundsätzlich haben alle Menschen in Deutschland einen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall. Das kann etwa über das Arbeitslosengeld II oder über die Sozialhilfe geregelt sein. Bei der jüngsten Mikrozensus-Befragung im Jahr 2015 gaben rund 79.000 Menschen an, ohne Absicherung im Krankheitsfall zu sein. Keine Gesundheitsversorgung erhalten Menschen ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland sowie Menschen ohne Krankenversicherung, die gleichzeitig ohne Sozialhilfe sind. Das können Selbstständige sein, die sich bei keiner Krankenversicherung angemeldet haben, und Wohnungslose. Nur eine sehr eingeschränkte Gesundheitsversorgung etwa bei akuten Krankheiten, Schwangerschaft und Schmerzen erhalten arbeitssuchende EU- Bürger (nur einen Monat). Größere Einschränkungen haben gesetzlich wie privat Versicherte, die nicht alle Beiträge gezahlt haben. Bei Asylsuchenden ist es kniffliger: In den ersten 15 Monaten des Aufenthaltes bekommen sie Hilfe, wenn sie akut krank sind oder Schmerzen haben. Im Einzelfall können weitere Leistungen beansprucht werden, „wenn sie zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich oder zur Deckung der besonderen Bedürfnisse von Kindern geboten sind“. Nach den 15 Monaten gilt das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
Selbstständige Künstler und Publizisten sind seit 1983 pflichtversichert. 1995 wurde der Versicherungsschutz um die soziale Pflegeversicherung erweitert.



TOP 16 Evaluierungsverfahren gem. § 10 des Gesetzes zur Erhaltung von Dauergrünland, Antrag der Faktion der AfD (Drs. 19/517), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holsteins Dauergrünland ist seit fünf Jahren besser geschützt. 2013 verabschiedete der Landtag das Dauergrünlandgesetz, das den Umbruch zu Ackerflächen erschwert. Die AfD-Fraktion will nun wissen, wie wirksam die Neuregelung war. Die Landesregierung soll im Februar-Plenum mündlich über den Stand der Evaluierung berichten. Das Gesetz war bis 2018 befristet worden. Das Dauergrünlandgesetz untersagte beispielsweise die Umwandlung von langjährig bestehenden Wiesen und Weiden zu Ackerflächen, wenn nicht anderswo Ersatzflächen geschaffen wurden. Für besonders sensible Gebiete galt ein grundsätzliches Umwandlungsverbot. Darunter fallen Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete, Gewässer-Randstreifen, Moorböden, sowie erosionsgefährdete Gebiete. Ende Februar bereits teilte Umweltminister Robert Habeck (Grüne) mit: „Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz hat sich bewährt und soll erhalten bleiben.“ Ein Bericht der Landesregierung zur Evaluierung des Gesetzes liegt bereits vor. Ein Kernpunkt: Mit dem Gesetzentwurf soll auch die derzeit gültige Definition von Dauergrünland geändert werden. 7

Hintergrund ist eine beabsichtigte Änderung der Durchführungsverordnung für Direktzahlungen an die Landwirte.
Bei Dauergrünland handelt es sich nach der derzeitigen Definition um Grobfutterflächen, die längere Zeit eine kurzrasige Vegetation als Dauerkultur tragen – dies sind vornehmlich Wiesen oder Weiden mit Gräsern, Kräutern und Hülsenfrüchtlern. Dauergrünland ist auf mindestens fünf Jahre angelegt und gilt als wichtiger CO2-Speicher. In Schleswig-Holstein gehört knapp ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche dazu, Angaben des Statistikamtes zufolge waren es 330.500 Hektar im vergangenen Jahr. Vor allem zwischen 2003 und 2008 war in Schleswig-Holstein viel Grünland umgebrochen und in Ackerflächen umgewandelt worden.
Doch der Trend scheint gestoppt: So geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hervor, dass in Schleswig-Holstein 2014 rund 10.200 Hektar Dauergrünland hinzugekommen sind. Damit lag die Dauergrünland-Fläche bei rund 356.000 Hektar. Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes im Jahr 2016 wurde das „arten- und strukturreiche Dauergrünland“ in Schleswig-Holstein unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Auch auf Bundes- und EU-Ebene gab es Neuregelungen.



TOP 22 Bürgerschaftliches Engagement würdigen – Erstattungen für ehrenamtliche Jugendarbeit vereinfachen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/582), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im Februar sorgte der Fall einer jungen Frau aus der Nähe von Rendsburg für einen Aufschrei in einer Zeitung: Die Heranwachsende machte einen Kurs für einen Jugendleiterschein, um sich mehr in der ehrenamtlichen Jugendarbeit engagieren zu können, und musste den Verdienstausfall selbst tragen. Und das nur, weil ihre Unterlagen offenbar verloren gegangen waren. Das berichteten die „Kieler Nachrichten“. Dem Artikel zufolge hatte die Arzthelferin im Vorfeld beim Jugendamt einen Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls gestellt – so wie es die Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit vorsieht. Eine nachträgliche Erstattung sieht die derzeitige Regelung allerdings nicht vor. Das soll sich nach Meinung der SPD nun ändern. Die Sozialdemokraten wollen die Erstattung des Verdienstausfalls für ehrenamtliche Jugendarbeit erleichtern und die Landesverordnung dahingehend ändern, dass der Verdienstausfall auch „nach erfolgter Teilnahme an einer Maßnahme“ erstattet wird, heißt es in dem SPD-Antrag. So soll „bürgerschaftliches Engagement als Säule der Zivilgesellschaft“ gewürdigt und die ehrenamtliche Jugendarbeit gestärkt werden. 8

Donnerstag, 22. März, 10 bis 18 Uhr

TOP 25 Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen, Antrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der SPD (Drs. 19/587), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der SSW will den Schutz der in Deutschland anerkannten Minderheiten der Dänen, Friesen, Sorben sowie Sinti und Roma im Grundgesetz verankern und fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen. Die Gruppe der Abgeordneten verweist darauf, dass der besondere Schutz und die Stellung der Minderheiten bereits seit vielen Jahren in der Schleswig- Holsteinischen Landesverfassung verankert sind. Damit dokumentiere das Land, „dass diese Minderheiten und Volksgruppen integrierter Bestandteil der Gesellschaft sind und deshalb Anspruch auf Schutz und Förderung haben“. Im deutschen Grundgesetz sei jedoch bisher keine Bestimmung dazu zu finden.
Der SSW ist der Meinung, „dass auch die Bundesrepublik Deutschland neben den einzelnen Bundesländern eine gesamtstaatliche Verantwortung für die Minderheiten und Volksgruppen hat“. Neben Schleswig-Holstein haben auch andere Landesverfassungen, etwa die in Brandenburg und Sachsen, Verfassungsbestimmungen zugunsten ihrer Minderheiten und Volksgruppen. Weiter weist er darauf hin, dass sich von 1991 bis 1993 auch eine Verfassungskommission auf Bundesebene mit dem Thema beschäftigt habe – mit der Empfehlung, den Schutz von Minderheiten in einem eingefügten Artikel mit dem Wortlaut „Der Staat achtet die Identität der ethnischen, kulturellen und sprachlichen Minderheiten“ im Grundgesetz zu verankern. Der Bundestag ist der Empfehlung 1994 jedoch nicht gefolgt.



TOP 2 Zweite Lesung eines Gesetzentwurfes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/367), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/523), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Landtag wird in dieser Tagung im Land die Säulen des im Dezember 2016 beschlossenen Bundesteilhabegesetzes im Rahmen eines Teilhabe-Stärkungsgesetzes für Schleswig-Holstein umsetzen und insbesondere erforderliche Regelungen für die Umstellung auf das neue Recht der Eingliederungshilfe schaffen. Mit dem Stärkungsgesetz soll bereits 2018 eine Arbeitsgemeinschaft, in der Vertreter des Ministeriums und der kommunalen Verbände, Leistungsträger und Leistungserbringer sowie Verbände für Menschen mit Behinderungen vertreten sind, errichtet werden.
Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf passierte den Innen- und Rechtsausschuss nach einer Anhörung mit geringfügigen Änderungen seitens der Koalitionsfraktionen. Unter anderem wurde angefügt, dass die Arbeitsgemeinschaft enger mit dem Steuerungskreis für die Eingliederungshilfe verzahnt wird, um Verbände der Menschen mit Behinderung stärker zu 9

beteiligen. An die Stelle der Vertreter für die Träger der Eingliederungshilfe werden in der Arbeitsgemeinschaft Vertreter des Ministeriums und der Kommunalen Landesverbände treten, damit „die Trennung der Funktionen beider Gremien klarer geregelt“ werden kann.
Mit dem Bundesteilhabegesetz werden ab 2020 die Aufgaben der Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe herausgelöst und im neuen Recht der Rehabilitation und Teilhabe verankert. Das Teilhabestärkungsgesetz des Landes soll dafür die Weichen stellen, indem bereits jetzt die landesrechtliche Zuordnung der Trägerschaft für diese Aufgabe auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen wird. Den zuständigen Akteuren soll laut Sozialminister Heiner Garg (FDP) Vorbereitungszeit gegeben werden, etwa bei den Verhandlungen über einen neuen Rahmenvertrag. Das Land will Aufgaben mit zentraler Koordinations- und Steuerungsfunktion übernehmen. Ein wesentlicher Gegenstand des Gesetzes ist die Stärkung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei den Verhandlungen der Rahmenverträge zur Ausgestaltung der Eingliederungshilfe. Eine gewichtige Stimme wird dabei der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, haben. Die SPD hatte sich noch mehr Einfluss für die Menschen mit Behinderung an dem Prozess der Umsetzung des Teilhabegesetzes gewünscht – das sei bei den Änderungen der Regierungskoalition zu kurz gekommen. Ein eigener Antrag der SPD erhielt im Ausschuss jedoch keine Mehrheit.



TOP 28 Für mehr Vielfalt und Toleranz – CSD-Empfang im Landeshaus veranstalten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/597), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD-Abgeordnete Serpil Midyatli will „auch im Landtag ein weiteres klares Zeichen für mehr Toleranz und Vielfalt“ setzen. Mit diesen Worten begründet sie einen Antrag ihrer Fraktion, der dazu aufruft, im Rahmen der schleswig-holsteinischen Veranstaltungen zum Christopher-Street- Day (CSD) zu einem „CSD-Empfang“ im Landeshaus einzuladen. In Kiel wird der kommende 21. CSD am 7. Juli unter dem Motto „Queere VielFALT – ein Leben lang“ gefeiert, in Lübeck am 18. August.
Der Christopher Street Day ist ein Fest-, Gedenk- und Demonstrationstag von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern. Die meist bunten Paraden werben für die Akzeptanz sexueller Vielfalt und protestieren gegen Diskriminierung und Ausgrenzung. „Die Freiheit der Einzelnen mit dem Recht auf sexuelle, geschlechtliche und geschlechtsidentitäre Selbstbestimmung darf in einer demokratischen Gesellschaft durch keinerlei Maßnahmen begrenzt und gefährdet werden“, sagt Midyatli und erinnert an den vom Landtag 2014 beschlossenen Aktionsplan gegen Homophobie.



TOP 29 Drogenpräventionsprojekte an Schulen / „Partyprojekt Odyssee“, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/595), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 10

Die AfD rückt die Drogenpräventionsarbeit mit Jugendlichen in den Fokus. Zum einen will die Fraktion von der Landesregierung grundsätzlich wissen, welche vom Land mitfinanzierten Projekte durch externe Anbieter an Schleswig-Holsteins Schulen durchgeführt werden. Zum anderen verlangt die AfD in dem angeforderten mündlichen Regierungsbericht konkrete Informationen zu einem Projekt des Vereins „Odyssee“ an einer Schule in Kiel-Flintbek. Medienberichten zufolge sollen Schüler und Eltern kritisiert haben, dass das Projekt Drogen verharmlost haben soll.
Die Oppositionsfraktion will wissen, ob es zutreffe, dass bei der Präventionsveranstaltung mit dem Titel „Partyprojekt Odyssee“ Sätze gefallen sind wie „Nimm keine Drogen, wenn du dich schlecht fühlst“ oder „Besorge dir dein dope nur bei guten Bekannten oder im Coffeeshop“. Über das Projekt hatten insbesondere die „Kieler Nachrichten“ in den Ausgaben am 6. und 14. März berichtet. Auf der Internetseite des Vereins Odyssee heißt es zu dem „Partyprojekt“ unter anderem: „Ziel des Projektes ist es, bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Reflexion zum Thema illegale Substanzen anzuregen und ihnen die mit dem Konsum verbundenen Risiken bewusst zu machen. So wollen wir über riskante und weniger riskante Konsummuster berichten und denjenigen Menschen, die für sich beschlossen haben, illegale Substanzen zu konsumieren, die bestmöglichen Informationen an die Hand geben, um die unerwünschten physischen und psychischen Risiken beim Drogengebrauch zu mindern bzw. zu minimieren.“



TOP 12 Erste Lesung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/581), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, Grüne und FDP wollen das Landesplanungsgesetz in einigen Punkten abändern. Unter anderem soll für die Raumordnung und Landesplanung künftig nicht mehr der Ministerpräsident als „oberste Landesbehörde“ zuständig sein. Einem Änderungsentwurf zufolge soll die Verantwortung auf das Innenministerium übergehen. Darüber hinaus enthält der Entwurf der Koalition einige Änderungen zu den Informationspflichten. So sollen Kreise, Städte und Gemeinden ihre Stellungnahmen zu Raumplanungen künftig direkt an die oberste Landesbehörde schicken müssen. Bislang läuft deren Weitergabe an die oberste Landesbehörde ausschließlich über die Kreise und kreisfreien Städte. Zudem wollen die Koalitionäre die Landesplanungsbehörde von der Pflicht entbinden, die Unterlagen für Planungsvorhaben auszulegen.



TOP 5 Zweite Lesung eines Gesetzentwurfes zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der Justiz, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/365), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/577), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Landesregierung hat den schwer überschaubaren Paragrafen-Dschungel im Landesrecht durchforstet, gelichtet und einem einzigen Landesjustizgesetz an die heutige Zeit angepasst. Der 11

Innen- und Rechtsausschuss gab bereits einstimmig grünes Licht für den Entwurf, so dass das „Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der Justiz“ im März-Plenum verabschiedet werden kann – mit einer Ergänzung der Koalitionsfraktionen: CDU, Grüne und FDP wollen die Einlasskontrollen für Rechtsanwälte beim Zutritt zu Gerichtsgebäuden vereinfachen. Kontrollen, die über eine bloße Identitätsfeststellung hinausgehen, dürften dann nur aus besonderem Anlass erfolgen.
Einige Gesetze und Verordnungen im Justiz-Landesrecht stammten zum Teil noch aus dem 19. Jahrhundert, wie zum Beispiel das „Preußische Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit“ vom 21. September 1899. Dementsprechend seien sie sprachlich veraltet und durch Rechtsbereinigungen und sonstige Änderungen „löchrig“ geworden, begründet die Regierung ihren Gesetzentwurf. Dieser Zustand erschwere das Auffinden der maßgeblichen Normen. Auch gebe es noch zahlreiche „Altlasten aus der NS-Zeit“. So werden nun im Landesjustizgesetz alle für die Rechtspflege relevanten landesrechtlichen Normen in dem Gesetz zusammengefasst und sprachlich sowie inhaltlich modernisiert. Die Paragrafen wurden auf ihre Gültigkeit überprüft und nicht mehr benötigte Vorschriften gestrichen. Einzelne Anpassungen dienen auch der Umsetzung von EU-Richtlinien. Insgesamt fasst das Justizgesetz 19 Gesetze und acht Verordnungen zusammen, die mit diesem Gesetz aufgehoben werden. „Die Schaffung des Justizgesetzes führt zu einer Straffung der Gesetzeslage hinsichtlich Rechtspflege und Justizverwaltung“, erklärt die Landesregierung. Die Zusammenfassung zu einem Gesetz erleichtere das Auffinden der relevanten Vorschriften und erhöhe damit die Transparenz und Anwenderfreundlichkeit.



TOP 39 Schleswig-Holstein in Europa – Europapolitische Schwerpunkte Europabericht 2017 – 2018, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/585), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auf knapp 100 Seiten listet die Landesregierung in ihrem aktuellen Europa-Bericht europapolitische Themenkreise der Jahre 2017/2018 auf, die auch für Schleswig-Holstein relevant sind. Die Zusammenarbeit mit Dänemark, die Ostsee- und die Nordsee-Kooperationen sowie Wissenschaft und Bildung bleiben auch in diesem Jahr die Schwerpunkte der Landesregierung in ihrer Europapolitik.
Schleswig-Holstein profitierte in vielen Bereichen von der EU, heißt es in dem Bericht. So nehmen etwa Schleswig-Holsteinische Schulen am europäischen Bildungsprogramm „Erasmus+“ und am Programm „eTwinning“ teil. Die Universitäten und Fachhochschulen im Land erhielten Gelder für Projekte. Das Programm Interreg fördert grenzübergreifende Maßnahmen der Zusammenarbeit wie Infrastrukturvorhaben, die Zusammenarbeit öffentlicher Versorgungsunternehmen, gemeinsame Aktionen von Unternehmen oder Kooperationen im Bereich des Umweltschutzes, der Bildung, der Raumplanung oder Kultur. 12



TOP 6 und 38 Zweite Lesung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 19/352), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/578), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/565), beantragt von der Fraktion der SPD (Drs. 19/442), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Landesregierung ist dabei, den kommunalen Finanzausgleich weiterzuentwickeln, und sie will im Sinne der Kommunen eine „zur nachhaltigen Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben erforderliche Mindestausstattung“ schaffen. Um eine rechtssichere Regelung herbeizuführen, bereitet das Innenministerium derzeit mit den kommunalen Landesverbänden und dem Finanzministerium die Vergabe eines Gutachtens vor. Dies geht aus einem von der SPD beantragten Regierungsbericht hervor.
Mit der Überarbeitung des Finanzausgleichs kommt das Land Forderungen des Landesverfassungsgerichts vom Januar 2017 nach. Die Richter hatten damals nach einem Normenkontrollverfahren von CDU, FDP und Piraten sowie Verfassungsbeschwerden der Kreise Nordfriesland, Ostholstein und Schleswig-Flensburg geurteilt, dass mehrere Vorschriften des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich mit der Landesverfassung nicht vereinbar sind. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, die verfassungswidrige Rechtslage spätestens bis Ende 2020 durch eine Neuregelung zu beseitigen. Zentraler Streitpunkt in beiden Verfahren war die Frage, ob die Gesamthöhe des Finanzausgleichs, die sogenannte Finanzausgleichsmasse, zuletzt zutreffend ermittelt wurde und für die kommunalen Aufgabenträger auskömmlich ist. Außerdem wurden Einwände gegen die Verteilung der Finanzausgleichsmasse auf die verschiedenen Gruppen kommunaler Aufgabenträger (Kreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie kreisfreie Städte) erhoben. Das jetzt anvisierte Gutachten soll bis Frühjahr 2019 erarbeitet und bis Herbst 2019 ausgewertet werden. Anschließend ist ein Gesetzentwurf geplant, der Anfang 2020 in den Landtag eingebracht wird und spätestens zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Das Innenministerium stellt hierzu fest, dass „eine umfassende gutachterliche Befassung“ notwendig sei, mit der wissenschaftliches Neuland betreten werde. „Dies umzusetzen ist eine – nicht nur für die Wissenschaft – anspruchsvolle Aufgabe“, heißt es in dem Regierungsbericht.
Ein Gesetzentwurf der SPD zum Finanzausgleich, der den Kommunen Gelder in Höhe von 40 Millionen Euro für den Straßenbau zuschanzen wollte, damit Anlieger von den Ausbaubeiträgen befreit werden können, steht vor der Ablehnung. Das Thema war in den vergangenen Monaten bereits mehrfach im Landtag beraten worden. Es erging der Landtagsbeschluss, wieder eine „Kann-Regelung“ für die Beteiligung der Anlieger einzuführen. 13

Freitag, 23. März, 10 bis 15 Uhr

TOP 26 Generationengerechtigkeit leben – Schuldentilgungsplan entwickeln, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/591), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, Grüne und FDP fordern die Landesregierung auf, einen Zeit- und Maßnahmenplan zur Schuldentilgung zu erarbeiten. Dieser soll dem Landtag bis Ende März 2019 vorliegen, heißt es im Antrag der Koalitionsfraktionen. Nach 1970 hatte das Land jahrzehntelang neue Schulden aufgenommen. Höhepunkt war eine Nettokreditaufnahme von 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2005. Seit 2010 steht die Schuldenbremse in der Landesverfassung und im Grundgesetz. Sie schreibt vor, dass der Landeshaushalt spätestens ab 2020 ohne neue Schulden auskommen muss. Schleswig-Holstein hat dieses Ziel bereits 2013 erstmals erreicht. Damit kann Schleswig-Holstein seine angehäuften Schulden tilgen. Der aktuelle Haushalt sieht 160 Millionen Euro für diesen Zweck vor. Niedrigzinsen und Rekordeinnahmen bescheren dem Land finanzielle Spielräume, allerdings werden diese nun enger: Mit dem geplanten Verkauf der angeschlagenen HSH Nordbank an Finanzinvestoren aus den USA, Großbritannien und Österreich wird die Schuldenlast des Landes voraussichtlich auf mehr als 30 Milliarden Euro steigen. Zwar gibt es mit rund einer Milliarde Euro einen stattlichen Kaufpreis für die gemeinsame Landesbank mit Hamburg, aber Schleswig-Holstein soll auch Altlasten der Bank übernehmen.
Das bedeutet auch: Ab 2019 wird das Land wohl mindestens 50 Millionen Euro mehr pro Jahr an Zinsen zahlen müssen. Die Koalitionsfraktionen wollen deshalb ein „Konzept des planvollen Schuldenabbaus“. „Eine stetige und planvolle Tilgung der Schulden ist für uns eine Frage der Generationengerechtigkeit“, schreiben sie in ihrem Antrag.

TOP 10 Erste Lesung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Kommunalabgaben- gesetzes des Landes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 19/571), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im Herbst vergangenen Jahres hatte sich die Insel- und Halligkonferenz dafür ausgesprochen, künftig auch von Tagesgästen auf nordfriesischen Inseln und Halligen eine Kurabgabe zu verlangen. Damit erging die Forderung, dass es den Kommunen ermöglicht werden soll, in ihren Kurabgabesatzungen Verkehrsträger wie Reedereien oder Busunternehmen zu verpflichten, die Abgabe von Ausflüglern einzuziehen und an die Gemeinden abzuführen. Diese Forderung nimmt jetzt die SPD auf und legt eine entsprechende Änderung zum Kommunalabgabengesetz vor.
Das Thema wird bereits im Wirtschaftsausschuss diskutiert, nachdem der SSW im November vergangenen Jahres einen Antrag mit einer klaren Absage an die Kurabgabe für Tagestouristen in den Landtag eingebracht hatte. Während der SSW von einem pauschalen „Eintrittsgeld“ auf die nordfriesischen Inseln und Halligen spricht und auf bereits nicht zu „knappe Einnahmen“ durch Eintrittsgelder für touristische Angebote verweist, gab die SPD-Abgeordnete Regina Poersch vor 14

einem halben Jahr zu Protokoll: „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, eine solche Kurabgabe nicht nur von Übernachtungsgästen, sondern auch von Tagestouristen zu kassieren.“
Das Problem ist das Kassieren selbst: Übernachtungsgäste zahlen die Abgabe automatisch über die Kostenrechnung für ihre Beherbergungsstätte, während es für Tagestouristen keine Art „Mautstelle“ gibt. So können in Niedersachsen beispielsweise Reedereien, Busunternehmen oder auch Fluglinien über das Kommunalabgabengesetz verpflichtet werden, diese Tageskurabgabe für die Kommune des Zielortes direkt von den Fahrgästen einzuziehen – dieses Modell fordert nun auch die SPD für Schleswig-Holstein. Die Vertreter der Inseln und Halligen führen an, dass der Tagestourismus gerade auf den nordfriesischen Inseln und Halligen ein beträchtlicher Kostenfaktor sei. Diskutiert wird in diesem Zuge allerdings auch, wie die Mitarbeiter der Verkehrsträger unterscheiden können, ob sie es mit einem Touristen oder mit einem Pendler auf dem Weg zur Arbeit oder Ausbildung zu tun haben.



TOP 18 Kirchen auf Eiderstedt retten, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/568), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auf der Nordseehalbinsel Eiderstedt (Kreis Nordfriesland), stehen 16 der 18 Kirchen vor dem Verfall. Der Kirchenkreis Nordfriesland hat deswegen Renovierungsbedarf angemeldet. Laut einer Kleinen Anfrage des SSW (Drucksache 19/740) wird der Gesamtbedarf für die Wiederherstellung der zum Teil aus dem 12. Jahrhundert stammenden Kirchen auf knapp 18,7 Millionen Euro beziffert. Der Bund hat bereits 9,3 Millionen Euro zugesagt, 1,5 Millionen soll durch Fundraising eingeworben werden und 300.000 Euro bringen die Kirchenkreise auf. Der SSW ruft jetzt das Land auf, sich an der noch bestehenden Deckungslücke von 7,5 Millionen Euro zu beteiligen.
Der Kleinen Anfrage zufolge sollen die fehlenden Mittel für die Sanierungsarbeiten durch Beteiligung der Nordkirche und durch Kreditaufnahme geschlossen werden – „sofern keine weiteren Zuschüsse eingeworben werden können“. Ohne Angaben von Gründen verlautete aus dem für Kultur zuständigen Bildungsministerium, dass im diesjährigen Landeshaushalt kein Zuschuss für das Bauvorhaben vorgesehen ist. Der SSW betont in seinem Antrag zum einen das besondere Kulturerbe der historischen Kirchen auf Eiderstedt. Zum anderen habe fast jede Gemeinde auf der etwa 30 Kilometer langen und 15 Kilometer breiten Halbinsel eine eigene Kirche im Dorf. „Diese Kirchen-Dichte ist in Deutschland einmalig“, so der SSW.



TOP 19 Bewerbung immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe „Deutsch-dänisches Grenzland“ unterstützen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/569), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Koalitionsfraktionen setzen sich dafür ein, die vom Bund Deutscher Nordschleswiger und Sydslesvigsk Forening angeschobene Bewerbung „Zusammenleben von Minderheiten und Mehrheiten im deutsch-dänischen Grenzland“ für das immaterielle Unesco-Weltkulturerbe zu 15

unterstützen. In Dänemark steht das Vorhaben bereits auf der nationalen Vorschlagsliste. In Deutschland läuft die Bewerbung über die Bundesländer, die je drei Vorschläge an den Bund für die nationale Liste einsenden können.
Die auf der 1955 unterzeichneten Bonn-Kopenhagener Erklärung basierende Minderheitenpolitik habe die Grenzregion zu einem „beispielhaften Raum kultureller Vielfalt“ werden lassen, schreiben CDU, Grüne und FDP zur Begründung ihres Antrages. Die Minderheiten in beiden Ländern seien prägendes Element für die Identität der Region und Brückenbauer einer grenzüberschreitenden Kooperation in vielen Bereichen. Ziel ist es, bis 2020 von der Unesco als immaterielles Kulturerbe anerkannt zu werden. In diesem Jahr feiert die per Volksabstimmung hergestellte friedliche Grenzziehung ihr 100-jähriges Jubiläum. Die Abstimmung gilt als die Geburtsstunde der deutschen und dänischen Minderheiten.
Deutschland setzt mit dem bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes die Unesco- Konvention zur Erhaltung solcher Kulturformen um. Die Welterbekonvention der Unesco ist das wichtigste Instrument der Völkergemeinschaft zum Schutz des weltweiten Kultur- und Naturerbes. 2006 trat dann das Abkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in Kraft. Dabei geht es um Tanz, Theater und Musik, aber auch um Handwerk, Traditionen und Bräuche aus allen Weltreligionen. Dazu zählen die Heilig-Blut-Prozession in Brügge, der argentinische Tango, die Mittelmeerküche, die Peking-Oper oder die deutsche Brotkultur. 161 Staaten sind dem Übereinkommen bis heute beigetreten, Deutschland im Juli 2013. Das deutsche Verzeichnis wird in einem mehrstufigen Verfahren von der Deutschen Unesco-Kommission und verschiedenen deutschen staatlichen Akteuren erstellt. Die Aufnahme ins nationale Verzeichnis ist die Voraussetzung dafür, an die Unesco weitergemeldet zu werden, um auf eine internationale Liste zu kommen.



TOP 21 Mündlicher Bericht der Landesregierung zur Ausweitung des HVV, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/580), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD fordert von der Landesregierung einen mündlichen Bericht zum geplanten Beitritt des Kreises Steinburg zum Hamburger Verkehrsverbund (HVV). In dem Bericht soll es vor allem um „den aktuellen Planungs-, Realisierungs- und Finanzierungsstand“ gehen. Außerdem wollen die Sozialdemokraten erfahren, ob „als Übergangsmaßnahme vor der geplanten Realisierung des Nordtarifs“ weitere Kreise und kreisfreie Städte dem HVV beitreten können. Die Jamaika- Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die verschiedenen Verkehrssysteme besser miteinander zu verknüpfen. Sie strebt einen „transparenten Nordtarif mit fairen Tarifzonen und durchgängigem Fahrkartensystem für Hamburg, Schleswig-Holstein und den Norden Niedersachsens an“, heißt es in dem Papier. Der HVV-Beitritt des Kreises Steinburg wird ausdrücklich als „Zwischenlösung“ genannt. Angestoßen wurde die Debatte im Juli 2016. Damals hatten FDP und Piraten im Landtag vergeblich Unterstützung für den Beitritt Steinburgs zum HVV gefordert, um für Gleichbehandlung gegenüber anderen Kreisen in der Metropolregion Hamburg zu sorgen. Lauenburg, Stormarn, Segeberg und Pinneberg sind bereits Mitglied im HVV. 16

TOP 27 Versorgung mit Sand und Kies sicherstellen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/593), geplanter Aufruf 12:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Sand und Kies könnten in manchen Regionen wegen des Baubooms knapp werden – und damit das Bauen in Deutschland verteuern. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Die AfD-Fraktion im Landtag fordert angesichts erster Lieferengpässe, die Genehmigungsprozesse für den Abbau von Sand und Kies in Landschaftsschutzgebieten zu vereinfachen. Denn Sand, Kies und Naturstein kommen laut BGR- Studie vor allem unter Schutzgebieten oder überbauten Gebieten vor. Damit die Bauwirtschaft sicher planen kann, will die AfD vom Land neue Abbaumöglichkeiten prüfen lassen und die unterschiedlichen Verordnungen für Landschaftsschutzgebiete angleichen. Im Rahmen der Regionalplanung sollen geeignete Lagerstätten für Sand und Kies ausgewiesen werden. Gleichzeitig will die AfD den „Charakter der Schutzgebiete“ bewahren.
247 Millionen Tonnen Bausand und -kies wurden nach Angaben des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe (MIRO) 2016 in Deutschland gewonnen. Es gab rund 2.000 Gewinnungsstellen. Die Zahlen für Schleswig-Holstein belaufen sich Recherchen der „Lübecker Nachrichten“ zufolge auf etwa 17 Millionen Tonnen, die im Land gewonnen werden. Die Versorgung der Bauwirtschaft in Schleswig-Holstein mit heimischen Primärstoffen könne damit sichergestellt werden, wird eine Sprecherin des Umweltministeriums zitiert. Vorsorglich sei ein Gutachten zu den Kapazitätsreserven allerdings bereits in Auftrag gegeben worden. Mit Lieferengpässen wird 2018 dagegen unter anderem im Großraum Mannheim-Karlsruhe, Berlin und dem Ruhrgebiet gerechnet. Wegen des großen Gewichts werden Sand, Kies und Schotter zumeist regional abgebaut und nicht quer durchs die Republik transportiert. Importiert wurden 2016 rund 1,2 Millionen Tonnen Bausand, vor allem aus grenznahen Regionen.
Sand ist ein Lockergestein mit einer Korngröße zwischen 0,063 und 2 Millimetern. Gröberes Gestein bis 63 Millimeter Durchmesser wird als Kies bezeichnet, wenn es abgerundet ist. Wenn es gebrochen wurde, also kantig ist, handelt es sich um Splitt oder Schotter.



TOP 37 Bericht über die Umsetzung des Flüchtlingspaktes sowie zur Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/1142, 18/3003, 18/3529 und 19/473) geplanter Aufruf 13:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Zahl der Flüchtlinge, die nach Schleswig-Holstein kommen, ist im vergangenen Jahr weiter gesunken. Laut Bericht der Landesregierung wurden 5.214 Personen in den Erstaufnahme- einrichtungen in Schleswig-Holstein registriert. Das sind 4.745 oder 48 Prozent weniger als 2016.
Die Hauptherkunftsländer waren Afghanistan (1.037 Personen) und Syrien (985). Knapp 40 Prozent der Aufgenommenen kam aus diesen beiden Ländern. Es folgten Irak (12 Prozent) und Jemen (9 Prozent). Nur rund die Hälfte der Flüchtlinge (51 Prozent) waren Erwachsene, davon überwiegend Männer. Auch bei den minderjährigen Flüchtlingen (49 Prozent) überwiegte der 17

männliche Anteil deutlich. 3.930 Asylsuchende wurden auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt.
Aufgrund der rückläufigen Zahlen ist geplant, dass die Erstaufnahmeeinrichtung Rendsburg zum 30. Juni in den Leerstandsbetrieb geführt wird und Ende März die Landesunterkunft in Glückstadt schließt. Künftig sollen Asylbewerber ausschließlich im standortübergreifenden Zentrum Neumünster-Boostedt aufgenommen werden. Dort stünden genügend Kapazitäten zur Verfügung, heißt es in dem Bericht. Mitte 2018 will die Landesregierung zudem das Standortkonzept neu bewerten. Ausgebaut wird das sogenannte Rückkehrmanagement. Ziel sei „die Etablierung einer operativ und flächendeckenden Rückkehrberatung sowie die Weiterentwicklung des Konzeptes mit Blick auf nachhaltige Rückkehrförderung“, heißt es weiter. Das Innenministerium rechnet damit, dass 2019/2020 eine weitere „Welle“ Ausreisepflichtiger kommt. Daher wurde das zuständige Dezernat 3 beim Landesamt für Ausländerangelegenheiten personell deutlich aufgestockt. Weitere Anpassungen würden nach Bedarf erfolgen.
Auch die Zugangszahlen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind bundesweit und in Schleswig-Holstein weiter zurückgegangen. Mitte November 2017 befanden sich in Deutschland 55.766 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in vorläufiger beziehungsweise regulärer Inobhutnahme und in Anschlussmaßnahmen, 1.776 davon in Schleswig-Holstein. In den Monaten seit Mai 2017 wurden durchschnittlich 14 Neuzugänge pro Woche in Schleswig-Holstein aufgenommen.



Dringlichkeitsantrag zur Einleitung von Plastikteilchen in die Schlei, Antrag der Fraktion der SPD, Aufruf noch offen, benötigt zu Beginn der Tagung eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Plenum
Per Dringlichkeitsantrag will die SPD von Umweltminister Robert Habeck einen aktuellen Sachstandsbericht zu der Plastikverschmutzung an der Schlei. Bisher bekannt ist, dass aus der Kläranlage in Schleswig in den vergangenen Monaten große Mengen an Kunststoffteilchen in den Meeresarm der Ostsee gelangt sind. Seit Dienstag reinigen rund 50 städtische Mitarbeiter und Helfer die Uferstreifen der Schlei, das Ausmaß der Verschmutzung ist noch nicht bekannt. Die Plastikteile stammen vermutlich aus geschredderten Speiseresten, die dem Faulschlamm zugemischt wurden, um Energie zu gewinnen. Diese bekamen die Stadtwerke von einem Zulieferer aus Nordfriesland. Seit Februar haben die Stadtwerke die Annahme der verunreinigten Speisereste gestoppt und die Belastung der Kläranlage mit Kunststoffpartikeln habe seitdem „sukzessive abgenommen“, hieß es seitens der Stadtwerke. Durch einen Siebfilter würden noch vorhandenen Plastikpartikel aus dem Ablauf der Kläranlage entfernt. Nur Mikro-Plastik kleiner als zwei Millimeter könne den Filter passieren.
Aus dem Kieler Umweltministerium verlautete Mitte der Woche, dass nach bisherigen Erkenntnissen die Kläranlage regelmäßig und ohne Auffälligkeiten von der unteren Wasserschutzbehörde kontrolliert worden sei. Es würden aber auch andere mögliche Verursacher 18

geprüft. Inzwischen ermitteln auch die Staatsanwaltschaft Flensburg und das Landeskriminalamt wegen Verdachts der Gewässerverunreinigung. Die Ermittlungen richteten sich gegen Verantwortliche der Schleswiger Stadtwerke. Schleswigs Bürgermeister Arthur Christiansen sagte am Mittwoch (14. März), es müsse noch geklärt werden, wer letztendlich Schuld an der Schlei- Verschmutzung sei. Es stehe ein intensiver Rechtsstreit mit dem Anlieferer der Speiseresten bevor. Dabei gehe es auch darum, wer die auf mehrere Monate veranschlagte Säuberung bezahlen müsse. „Die Kosten können siebenstellig werden“, sagte der Bürgermeister.
Die Region um die Schlei ist als Naturpark anerkannt, die strömungsberuhigten Wasserflächen stellen Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete zahlreicher gefährdeter Vogelarten dar. Die Vogelschutzgebiete an der Schleimündung haben europäischen Rang. Die Schlei hat eine Uferlänge von insgesamt rund 150 Kilometern, darunter auch viele schwer zugängliche Bereiche. Untersuchungen des Umweltamtes haben bislang ergeben, dass die Ufersäume der Schlei bis nach Arnis von der Plastikteilchenverschmutzung betroffen sind.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de.