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21.03.18
12:51 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Wir wollen den Negativtrend bei Organspenden endlich umkehren

Presseinformation Kiel, den 21.03.2018

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 11 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes Drs. 19/572

„Wir wollen den Negativtrend bei Organspenden endlich umkehren“

Die Entwicklung der Organspenden ist wirklich alarmierend. 2011 wurden deutschlandweit
noch 1200 Organe gespendet. 2017 waren es nicht einmal mehr 800. Egal in welcher Region
Deutschlands und egal um welche Organe es sich handelt - die Zahlen gehen seit Jahren immer
weiter zurück. Das ist also mehr als eine kurze Momentaufnahme. Das ist ein dauerhafter
Negativtrend, der sich ganz offensichtlich nicht ohne weiteres umkehren lässt. Für den SSW
kann ich deshalb ganz klar sagen, dass wir dieses Problem nicht nur mit großer Sorge sehen,
sondern auch ganz konkret zur Lösung beitragen wollen.



Man muss sich eins bewusst machen: Tag für Tag sterben Menschen, weil sie kein
lebensnotwendiges Organ bekommen. Mehr als 10.000 Schwerkranke und ihre Angehörigen
hoffen auf eine Transplantation. Sie ist für sie die einzige Möglichkeit, um zu mehr 2
Lebensqualität zu kommen oder schlicht, um zu überleben. Voraussetzung hierfür ist, dass die
Menschen auch dazu bereit sind, ihre Organe nach dem Tod zu spenden. Und Voraussetzung
ist natürlich auch, dass so viele der theoretisch möglichen Transplantationen dann auch
Tatsächlich durchgeführt werden.



Nicht zuletzt der Göttinger Organspendenskandal von 2012 hat die Spendenbereitschaft vieler
Menschen verringert. Diese Reaktion ist nachvollziehbar. Auch wenn die Vorfälle nichts mit der
Situation bei uns im Land zu tun haben. Aber die Tatsache, dass diese Skepsis bis heute anhält,
macht vor allem deutlich, wie wichtig Information und Aufklärung ist. Auch ohne Skandale
sind Ängste und Unwissenheit weit verbreitet. Viele Menschen sind zwar grundsätzlich zu
einer Spende bereit, halten das aber nicht schriftlich per Spendenausweis fest. Wenn der
Betroffene dann stirbt, entscheiden sich die Angehörigen oft gegen eine Spende. Aus unserer
Sicht müssen deshalb alle Ebenen die Bemühungen verstärken und immer wieder auf die
vielen guten Gründe hinweisen, die für eine Organspende sprechen.



Doch als Landespolitiker können wir mehr tun. Mit unserem Ausführungsgesetz zum
Transplantationsgesetz können wir unmittelbar Einfluss nehmen. Hier sind zum Beispiel
wichtige Details zu Entnahmekliniken oder zur Bestellung und Weiterbildung der
Transplantationsbeauftragten geregelt. Und gerade den Beauftragten kommt in diesem
Prozess eine Schlüsselrolle zu: Sie sind diejenigen, die Betroffene und Angehörige für das
Thema Organspende sensibilisieren. Ihr Einsatz entscheidet sorgt ganz konkret dafür, dass
Patientinnen und Patienten als potenzielle Spender identifiziert und angesprochen werden
können. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir sie bei dieser wichtigen Arbeit unterstützen.



Bisher sind zwar Transplantationsbeauftragte zu benennen, aber sie werden für ihre Aufgaben
nicht verbindlich freigestellt. Wir halten es für richtig und wichtig, hier anzusetzen. Deshalb 3
fordern wir eine verbindliche Freistellung nach genau dem Schlüssel, der gerade in Hamburg in
der Beratung ist und der seit Anfang 2017 in Bayern gilt. Pro 10 Intensivbetten sollen die
Klinikleitungen eine Zehntel Stelle freistellen. Macht also eine volle Stelle bei 100
Intensivbetten. Und wir wollen, dass die Beauftragten dann von anderen, fachlich geeigneten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertreten werden. Mir ist bewusst, dass die Personaldecke
an den Kliniken dünn ist. Wenn hier aber nur ein Bruchteil der eigentlich verfügbaren Organe
gewonnen wird, dann müssen die Beauftragten einfach mehr Zeit für ihre Arbeit haben. Im
Übrigen verfügen die meisten der rund 30 Entnahmekrankenhäuser über 20-30 Intensivbetten.
Der Umfang der Freistellung und Vertretung der Beauftragten ist also relativ überschaubar.



Laut Gesundheitsministerium finden zur Stärkung der Transplantationsbeauftragten und
Entnahmekliniken vor allem Weiterbildungen in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer statt.
Das ist mit Blick auf die Fachlichkeit auch wichtig, aber es reicht eben leider nicht. Die vom SSW
eingebrachte Änderung entspricht im Kern der Bayrischen Regelung. Und dort hat die Zahl der
Spenden wieder deutlich zugenommen. Das sollte doch auch für unser Land das gemeinsame
Ziel sein. Ich hoffe sehr, dass wir uns auf eine entsprechende Änderung verständigen können.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html