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21.03.18
12:58 Uhr
CDU

Hans Hinrich Neve: (TOP 11) Den Beauftragten gilt die maximale Unterstützung

Transplantation | 21.03.2018 | Nr. 099/18
Hans Hinrich Neve: (TOP 11) Den Beauftragten gilt die maximale Unterstützung Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren,
„Freistellung lohnt sich“ – Beauftragte an Kliniken sollen von allen anderen Aufgaben entbunden werden - so titelt im Januar z.B. die Ärztezeitung.
Uns liegt heute ein Gesetzentwurf von den Kolleginnen und Kollegen des SSW vor, die dieser Forderung mit einer Änderung in Artikel 1 des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes zumindest in Teilen nachkommt.
Aber um welche Beauftragten geht es hier? Und welche Aufgaben kommen diesem zu? Ich denke ein kurzer Überblick sollte an dieser Stelle gegeben werden.
Wie es durch das Bundesgesetz und auch durch unser Landesgesetz vorgeschrieben ist, muss jedes Entnahmekrankenhaus einen sog. „Transplantationsbeauftragten“ benennen. In der Regel wird eine solche Aufgabe von Intensivärzten erfüllt.
Nach Absatz 7 des S-H Transplantationsgesetzes hat die Klinikleitung schon heute sicherzustellen, dass Zitat: „zur Erfüllung ihrer Aufgaben sowie zur Teilnahme an erforderlichen Aus- und Fortbildungen [die Transplantationsbeauftragten] im notwendigen Umfang freigestellt werden“.
Nun, welche Aufgaben sind denn das?
Beratungen sie sind Ansprechpartner für die Intensivmitarbeiter und sie legen Leitlinien des Entnahmekrankenhauses fest, wie der Ablauf von Organspenden erfolgen soll.
Sie sind also eine bedeutende Schnittstelle und ein noch bedeutsamerer Berater für diesen allzu sensiblen Bereich. Und ich sage ihnen eins, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Bereich ist es umso zentraler Klarheit zu schaffen und eine maximale Unterstützung zu geben.


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Und sollte sich in unserer Anhörung und Befassung im Ausschuss herausstellen, dass die derzeitige Regelung tatsächlich nicht auskömmlich ist, dann werden wir uns über Wege der Nachbesserung unterhalten. Und das werden wir auch gerne tun!
Ob nun aber das bayrische Modell ein Schlüsselmodell ist und tatsächlich eine direkte Korrelation zwischen der Anzahl an Organspenden und der Freistellung von Transplantationsbeauftragten ist, das möchte ich an dieser Stelle nicht bewerten.
Aber liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ich möchte diese Gelegenheit auch nutzen, um noch einen weiteren Aspekt in die Diskussion zu bringen, wissentlich, dass es ein großes Fass öffnet. In Deutschland ist die Zahl der Organspenden auf ein historisches Tief gesunken. Laut Jahresbericht der Stiftung Eurotransplant gab es im vergangenen Jahr knapp 800 Spender, das ist ein Rückgang von acht Prozent im Vergleich zu 2016.
Die Zahl der Spender, denen tatsächlich Organe entnommen wurden, lag demnach im Schnitt bei etwa 9 Spendern auf eine Million Einwohner. Damit liegt die Zahl in Deutschland unter der kritischen Marke von 10 Spendern pro eine Million Einwohner, die international als Voraussetzung für ein ernstzunehmendes Organspendesystem gilt.
Anders sieht es in Ländern wie Belgien aus. Dort kommt man auf mehr als 30 Spenden pro einer Million Einwohner, Spanien ist zudem der weltweite Spitzenreiter und meldete für 2017 sogar fast 47 Spender pro 1 Million Einwohner. Aber: In diesen Ländern herrscht schlichtweg auch ein anderes System.
Einen letzten Punkt möchte ich Ihnen noch sagen, der mich persönlich zu dem Ergebnis bringt, dass wir über einen Paradigmenwechsel beraten sollten. Denn rund 70 Prozent der Menschen in Deutschland sind bereit nach ihrem Tod Organe zu spenden. Diese Zahl ist großartig, aber es müssen nun Wege gefunden werden, wie diese hohe Bereitschaft auch tatsächlich genutzt werden kann.
In Deutschland gilt seit 2012 die sogenannte Entscheidungslösung. Nur wer sich proaktiv für eine Organspende entscheidet ist ein potentieller Organspender. Die Zahl der Organspendeausweise und die temporären Kampagnen für Organspenden zeigen uns, dass Kampagnenwege sicherlich nicht schädlich sind. Aber liebe Kollegen und Kollegen, hier muss mehr passieren.
Wir als Jamaika Koalition wollen über die Widerspruchslösung in Deutschland nachdenken, denn in den meisten unserer europäischen Nachbarländer gilt diese schon. Erst kürzlich hat die Niederlande diesen Paradigmenwechsel vollzogen. Also. Diskutieren wir im Ausschuss über mögliche Maßnahmen, die wir in Schleswig- Holstein für die Stärkung des Bereichs der Organspenden im Allgemeinen und des Transplantationsbeauftragten im Speziellen, erreichen wollen.
Ich bitte um Ausschussüberweisung. Herzlichen Dank.



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