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21.03.18
13:54 Uhr
SPD

Bernd Heinemann zu TOP 11: Wir brauchen verbindliche und klare Regeln für Organspenden

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 21. März 2018



TOP 11: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (Drs-Nr.: 19/572)



Bernd Heinemann
Wir brauchen verbindliche und klare Regeln für Organspenden


Die Zahl der Organspenden ist auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren gefallen. 2017 waren das satte 9,5 % weniger als im Jahr davor. Dazu haben vielleicht die Skandale von Organverschiebungen, Unwissenheit über Umstände und Hintergründe der Entnahmeverfahren und unklare Aufgabenverteilungen beigetragen. Dies mag auch der Grund sein, weshalb in den Empfehlungen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) die Erkennung und Information über alle Möglichkeiten einer Organtransplantation für Menschen mit Organversagen in den Mittelpunkt gestellt werden. Dies ist ein wichtiger Teil des Auftrages aller Krankenhäuser mit Intensivstation und entsprechendem Transplantationsbeauftragten. Wenn sich ein Verstorbener oder eine Verstorbene für eine Organspende entschieden hat, muss dies ein Krankenhaus als Entnahmekrankenhaus auch zeitnah und fachgerecht ermöglichen. Die Richtlinie der Bundesärztekammer nach § 16 Transplantationsgesetz zur ärztlichen Beurteilung potenzieller Organspender und den von der Klinik festgelegten Abläufe und Festlegungen sind umfänglich und fordernd, vor allem für die Transplantationsbeauftragten. 2



Leider haben die meisten Beauftragten rund um den Intensiv- und OP-Bereich zusätzlich eine Reihe anderer Aufgaben und können im Ernstfall ihre besondere Verantwortung kaum oder manchmal auch gar nicht oder erst sehr spät wahrnehmen. Um diese Rolle im Sinne der Spender und Empfänger von Organen auszufüllen und die Zahl und den Erfolg von Organspenden zu steigern ist hinreichende Kompetenz und an anderer Stelle konkrete Entlastung und Unterstützung erforderlich. Dazu gehört auch eine systematische und kontinuierliche Weiterbildung, damit die Handlungssicherheit und Einstellung den richtigen Rahmen für Transplantationen in Schleswig-Holstein bilden können.
Wir brauchen verbindliche und klare Regeln. Ich lobe ja selten Bayern, aber im punkto Organspende sind sie uns deutlich voraus. Dort sind die Transplantationsbeauftragten für ihre Arbeit vollständig freigestellt. Und ohne Neid müssen wir anerkennen, dass in Bayern nicht 9,5% weniger Organe gespendet wurden sondern ganze 18% mehr als im Vorjahr. Die Bayern haben offensichtlich deutlich mehr Vertrauen zu ihren freigestellten Transplantationsbeauftragten, die sicher auch dazu beitragen, dass Unregelmäßigkeiten eingedämmt werden.
Notwendige strukturelle Maßnahmen im Vorfeld einer akuten Organspende müssen basisnah und umfassend betreut werden. Dafür ist dieses Gesetz auch für uns hier im echten Norden sicher hilfreich. Wir brauchen für eine vertrauensbildende Neuausrichtung der Organspende nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch Bereitschaft, Engagement und Unabhängigkeit in der Entscheidungsfindung. Die innere Überzeugung, die mit dieser Funktion verbundenen Aufgaben auch gut und nachhaltig auszufüllen ist der Weg, den wir gemeinsam gehen sollten.
Wir Sozialdemokraten bedanken uns für diesen klugen und richtigen Antrag und werden gemeinsam mit Expertinnen und Experten noch einmal auf die Ausgestaltung dieses Ansatzes schauen. Ich rechne im Sozialausschuss mit konstruktiven Beratungen.