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21.03.18
14:07 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 11 "Änderung des Transplantationsgesetzes"

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt MdL Vogt, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky MdL Kumbartzky, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 087/2018 Kiel, Mittwoch, 21. März 2018
Gesundheit / Transplantationsge- setz



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 11 „Änderung des Transplantationsgesetzes“ In seiner Rede zu TOP 11 (Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft: Bornhöft:
„Ich möchte mich zunächst für die Initiative des SSW bedanken, weil wir so zu einer Debatte über die Organtransplantation in Deutschland und Schles- wig-Holstein kommen. Seit einigen Jahren sinkt sowohl die Anzahl der durchgeführten Organspenden als auch die Bereitschaft, für eine Spende zur Verfügung zu stehen, kontinuierlich bis dramatisch ab. Waren es im Jah- re 2011 noch 1.200 Organspenden, waren es 2016 nur knapp 850. Die sin- kenden Zahlen gelten sowohl für Lebend- als auch postmortale Spenden. Leider ist der Bedarf an Organspenden dagegen nicht gesunken. Dieser ist weiterhin auf einem hohen Niveau. So waren im Jahr 2016 mehr als 10.100 Menschen in Deutschland auf der Warteliste von Eurotransplant. Wenn man jetzt den Sachverhalt verkürzt und nur die gut 10.000 Wartenden mit den 850 jährlichen Organspenden in Relation setzt, so würde man zwölf Jahre brauchen, um die Liste mit Transplantationen abzuarbeiten. Leider ist die Si- tuation aber noch schwieriger, da der Bedarf und das Angebot an verschie- denen Organen nicht passen. Des Weiteren kommen auch jedes Jahr wieder neue notleidende Menschen hinzu, die auf die Warteliste gesetzt werden.
Die Konsequenz hieraus ist, dass viel zu viele, vor allem jüngere Menschen, in Deutschland sterben, weil sie nicht rechtzeitig ein passendes Spenderor- gan erhalten. Diese Feststellung ist kaum zu ertragen. Der vorliegende An- trag befasst sich mit einer Stellschraube im bisherigen Transplantationssys- tem – hieran zu drehen wird sicherlich gut sein. Wir werden aber noch mehr Stellschrauben brauchen, um den Menschen auf der Warteliste eine größere Chance auf den zeitnahen Erhalt eines Spenderorgans zu geben. Der Organspende-Skandal 2012, bei dem in diversen deutschen Kranken- häusern im großen Stil Patientenakten und somit indirekt die Wartelisten Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de manipuliert wurden, zeigt seine massiven Auswirkungen bis heute. Die Spenderzahlen sanken rapide, denn das Vertrauen vieler Menschen in das deutsche Organspendesystem war dahin. Die Imagekampagne der Bundes- zentrale für gesundheitliche Aufklärung, die im Jahr 2013 folgte, sollte die- ses massiv geschädigte Vertrauen wieder aufbauen. Eine Verbesserung der Situation trat jedoch nicht ein, im Gegenteil, die Zahl der durchgeführten Organspenden sank weiter.
Auch wurde immer klarer, dass nicht nur die zahlreichen Skandale die sin- kende Spendenbereitschaft der Deutschen begünstigten. Vielmehr zeigte sich, dass trotz Imagekampagnen und vermeintlich umfassender Aufklärung viele Menschen passiv bleiben und das Thema Organspende im Alltag kaum präsent ist. So zeigen Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklä- rung (BZgA) aus dem Jahr 2016, dass nur 58% der Befragten überhaupt eine Entscheidung bzgl. der Organspende getroffen haben. Nur insgesamt 36% haben eine Entscheidung dokumentiert. In Anbetracht des bereits realen Organmangels ist das viel zu wenig. Die in Deutschland gesetzlich veranker- te Zustimmungslösung lässt viele ohne jedwede Entscheidung über ihre Spendebereitschaft zurück.
Die Widerspruchslösung nach dem Vorbild zahlreicher europäischer Länder, allen voran Spanien, ist zumindest ein diskussionswertes Modell. Wer einer Organspende nicht ausdrücklich widerspricht, wird nach Feststellung des Hirntodes automatisch zum Spender. Das tendenziell eher passive Verhal- ten vieler potenzieller Spender kommt hier den wartenden Patienten zu Gu- te: Spanien ist bzgl. Organspenden Spitzenreiter im europäischen Vergleich.
Eine Idee, die deutlich weniger in die Rechtslage in Deutschland eingreifen würde, wäre zum Beispiel bei der Ausstellung von Ausweisdokumenten die Nachfrage, ob man Spender sein möchte. So würde jeder volljährige Deut- sche regelmäßig dazu bewegt werden, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen. Dies könnte in relativ kurzer Zeit ein viel größeres und präsenteres Bewusstsein für die Transplantation schaffen, bevor dem Or- ganmangel völlig unnötigerweise immer mehr Menschen zum Opfer fallen.
Der vorliegende Antrag könnte ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu größe- ren, umfassenderen Veränderungen sein, obgleich wir uns in den anstehen- den Beratungen doch fragen müssen, ob nicht doch tiefgreifendere Verän- derungen notwendig werden. Hierfür ist es höchste Zeit, um wortwörtlich Leib und Leben unserer Bürger zu schützen.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de