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21.03.18
16:33 Uhr
SPD

Thomas Hölck zu TOP 13: Schleswig-Holstein darf bei der Regulierung der Strom- und Gasnetze nicht abgehängt werden

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 21. März 2018



TOP 13: Landesregulierung der Strom- und Gasnetze endlich auf den Weg bringen (Drs-Nr.:19/503)


Thomas Hölck:

Schleswig-Holstein darf bei der Regulierung der Strom- und Gasnetze nicht abgehängt werden
Bereits 2010 haben wir einen Antrag zur Errichtung einer schleswig-holsteinischen Landesregulierungsbehörde eingebracht (Drs. 17/397). Hauptargument der schwarz-gelben Landesregierung dagegen war damals die ökonomische Arbeitsweise der Bundesnetzagentur in Verbindung mit potenziell steigenden Netzentgelten. 2013 haben wir die Debatte erneut in den Landtag gebracht und in einer Anhörung mit sehr guten Argumenten dafür unsere Auffassung bestätigt bekommen (Drs. 18/749). Dann hat das grüne Ministerium die Debatte über das Jahr 2016 hinaus verschleppt. Erst mit den Argumenten, dies sei nicht kostenneutral finanzierbar und Schleswig-Holstein sei eines der ersten Länder, die sich dafür entscheiden würden. Dann mit dem Argument, man würde in Gesprächen mit unseren Nachbarn prüfen, ob eine gemeinsame Regulierung im norddeutschen Verbund möglich wäre. Und schließlich stellte das Ministerium in einem Bericht 2016 fest, dass eine Übernahme der Regulierung aus verwaltungstechnischen Gründen weder 2017 noch 2018 realisierbar sei (Drs. 18/4390). Zwar hat das Ministerium in Aussicht gestellt, dass ein Zuständigkeitswechsel zum Jahr 2019 angestrebt werden könnte, aber liest man den Koalitionsvertrag und hört sich im Land um, so ist von diesem Ansinnen bei der Jamaika-Koalition heute kein Signal mehr wahrzunehmen. Wenn wir aber auch weiterhin wollen, dass die Energiewende eine schleswig-holsteinische Erfolgsgeschichte bleibt, dann dürfen wir bei der Regulierung der Strom- und Gasnetze nicht 2



abgehängt werden. Mittlerweile haben sich bereits 11 Bundesländer für eine Regulierung auf Landesebene entschieden und mit Thüringen sind es wohl bald zwölf. Schleswig-Holstein steht mit seinem Festhalten an der Organleihe beim Bund heute ziemlich alleine da. Vor diesem Hintergrund bin ich gespannt, wie sich die Koalition zu unserem Antrag heute verhält. Noch einmal zu den Argumenten, die hier schon mehrfach vorgetragen wurden und in der Küstenkoalition auch von der Fraktion der Grünen mitgetragen wurden. Eine landeseigene Regulierungsbehörde hätte für eine dezentrale Energiewende erhebliche Vorteile. Es würde nicht mehr die Gefahr bestehen, dass schleswig-holsteinische Unternehmen aufgrund ihrer geringeren wirtschaftlichen Bedeutung weniger prioritär behandelt werden als die großen Energiekonzerne. Die Notwendigkeit einer sachgerechten, einzelfallbezogenen Regulierung von ortsansässigen Energieunternehmen mit weniger als 100 000 Kunden ist durch eine zentrale Bundesbehörde beim besten Willen kaum umsetzbar. So sinnvoll das Argument der verwaltungsökonomisch zentral agierenden Bundesbehörde auch sein mag, wenn das auf Kosten der Energiewende gebilligt wird, machen wir etwas falsch! Auch der Verband kommunaler Unternehmen kommt in einer Positionierung von 2013 zu eben diesen Schlussfolgerungen (Umdruck 18/1705). Und der bdew bekräftigt dies in einer Stellungnahme zum Bericht der Landesregierung 2016 erneut (Umdruck 18/6546). Verständlich, wenn aus den Kommunen und kommunalen Unternehmen die Stimmen unverändert laut bleiben, die sich offensiv für eine Regulierung mit regionalem Bezug einsetzen. Unser Ziel ist die unmittelbare Ansprechbarkeit, geringer bürokratischer Aufwand, eine höhere Flexibilität bei der Berücksichtigung individueller Besonderheiten kleiner und mittlerer Energieunternehmen. Wir wollen eine deutlich stärkere Berücksichtigung der besonderen Bedingungen des Netzbetriebs in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein mit besonders hohen Zuwachsraten und Anschlussbedarfen von Anlagen, die erneuerbare Energien erzeugen. Die Errichtung einer schleswig-holsteinischen Netzregulierungsbehörde trägt dazu bei, dass der Netzausbau und der Aufbau der dezentralen Energieversorgung beschleunigt werden und letztlich unsere vereinbarten Ziele zur Energiewende erreichbar bleiben. Die Stadt- und Gemeindewerke sind unverzichtbar für die Daseinsvorsorge und sie sind Orte „guter Arbeit“. Deshalb wäre die Einrichtung einer landeseigenen Regulierungsbehörde auch eine Wertschätzung gegenüber den kommunalen Netzbetreibern: Die Möglichkeit kurze und direkte Zugangsmöglichkeiten zu einer Landesnetzagentur zu haben ist Begegnung auf Augenhöhe. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.