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21.03.18
16:38 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zur Landesregulierung der Strom- und Gasnetze

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 13 – Landesregulierung der Strom- und Gasnetze endlich auf den Weg bringen Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der energiepolitische Sprecher Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Bernd Voß: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 102.18 / 21.03.2018
Die Verteilnetze gehören zum Fundament der Energiewende
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,
die Energiewende stellt die alte Hierarchie der Netze auf den Kopf. Wurde der Strom im fossil-atomaren Zeitalter der Großkraftwerke fast ausschließlich aus der Höchstspan- nungsebene nach unten weiter transportiert, läuft es nun umgekehrt. Die Energiewende ist dezentral, der Strom der Zukunft wird also auf Verteilnetzebene eingespeist und nun gegebenenfalls sogar in beide Richtungen transportiert.
Wenn wir vom Netzausbau sprechen, denken wir oft an Höchstspannungsleitungen im Übertragungsnetz. Tatsächlich findet ein großer Teil des Netzausbaus auf der Verteil- netzebene statt. Denn 90 Prozent aller erneuerbaren Energieanlagen sind auf Verteil- netzebene angeschlossen. Das Verteilnetz umfasst in Deutschland mit 1,75 Millionen Leitungskilometern rund 98 Prozent des Deutschen Stromnetzes und liegt in der Hand von 888 Betreibern.
Weil erneuerbare Energien besonders im ländlichen Raum eingespeist werden, müssen die Netze für die neuen Aufgaben gerüstet werden. Dabei steht der Bedarf für Netzer- weiterungen häufig kurzfristig an. Doch die für solche Anpassungen zuständige Ge- nehmigungs- und Wettbewerbsbehörde sitzt in Bonn.
Wenn ich die Begründung vieler Unternehmen und kommunaler Versorger für eine Landesregulierungsbehörde richtig zusammenfasse, dann ist die Bundesnetzagentur wenig mit den regionalen Gegebenheiten vertraut und mit vielen bundesweit laufenden Projekten gleichzeitig beschäftigt. Die Distanz erschwert die Kommunikation und somit auch manchmal den Netzausbau auf Verteilnetzebene.

Seite 1 von 2 In der aktuellen Debatte erreichen uns positive Stellungnahmen von mittelständischen Energieversorgern. Im Praktischen erhofft man sich einfachere und zügigere Genehmi- gungsverfahren und besseres Verständnis für die Gegebenheiten vor Ort. Neben den kürzeren Wegen erwartet man sich weniger pauschale Einordnung, zum Beispiel bei der Anreizregulierungsverordnung.
Die Großen Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur halten dem entgegen, dass die Einrichtung einer zusätzlichen Genehmigungsbehörde im zusammenhängenden Netz eine gute Koordination voraussetzt und durch die zusätzlichen Agenturen der direkte Kontakt und die unmittelbare Wahrnehmung innerhalb der Bundesnetzagentur entfallen.
Nun sind vor uns bereits zehn Bundesländer den Weg der eigenen Landesregierungs- behörde gegangen. Ich persönlich plädiere daher sehr dafür, dass wir uns die organisa- torischen Vorteile und die erforderliche Personalausstattung genau anschauen, um den Erfolg einer eigenen Regulierungsbehörde abzuwägen.
Schließlich sind seit den letzten Anhörungsrunden fünf Jahre und mittlerweile einige Netzausbauvorhaben ins Land gegangen. Die Installierte Leistung der erneuerbaren Energien hat sich in der Zwischenzeit von 5,8 auf über 10 GW verdoppelt.
Es ist Zeit, die Beratungen und Anhörungen zu starten und das Thema frühzeitig im Wirtschaftsausschuss zu behandeln. Der Sommer 2018 ist ein ambitionierter Zeitplan. Der Koalitionsvertrag und viele Äußerungen von Kolleg*innen, auch der Opposition, sind durchzogen von Bürokratieabbau.
Wir werden sehr genau überlegen müssen, wie sich das mit der Einrichtung einer neu- en Kleinstbehörde mit ungefähr fünf erforderlichen fachlichen Spezialisierungen ver- trägt. Die Arbeitsfähigkeit und Vertretungen werden dauernd sicher zu stellen sein. Trotz Kosteneinsparungen und Einnahmen werden Kosten stehen bleiben.
Daher sollten wir uns bei den Nachbarländern Niedersachsen und Mecklenburg- Vorpommern über Möglichkeiten zur Kooperation, beispielsweise über einen Staatsver- trag, informieren. Dieser hätte den Vorteil, dass personelle Engpässe leichter ausgegli- chen werden können und breitere Fachkenntnisse sich zwangsläufig ergeben.
Für Verbesserungen in der Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft sowie für ei- ne stärkere regionale Präsenz sollte auch das Gespräch mit der Bundesnetzagentur er- neut gesucht werden.
Die Verteilnetze gehören zum Fundament der Energiewende. Dafür wollen wir die bes- ten Voraussetzungen schaffen, damit möglichst viel erneuerbare Energie in Windeseile von den ertragreichsten Standorten direkt an den Ort der höchsten Nachfrage transpor- tiert werden kann. ***



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