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22.03.18
10:33 Uhr
SPD

Heiner Dunckel zu TOP 25: Der Schutz unserer Minderheiten ist eine gesamtstaatliche Aufgabe

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 22. März 2018



TOP 25: Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen



Heiner Dunckel:
Der Schutz unserer Minderheiten ist eine gesamtstaatliche Aufgabe

In der Paulskirchenverfassung von 1848 heißt es: „ ... den nicht Deutsch redenden Volksstämmen Deutschlands ist ihre volksthümliche Entwickelung gewährleistet, namentlich die Gleichberechtigung ihrer Sprachen, soweit deren Gebiete reichen, in den Kirchenwesen, den Unterrichte, der inneren Verwaltung und der Rechtspflege“.
In ähnlicher Form fand sich diese Bestimmung auch in Art. 113 der Weimarer Reichsverfassung. Auch die DDR-Verfassung von 1968 stellte in Art. 40 die Sorben unter den Schutz ihrer Muttersprache und Kultur. Das Grundgesetz von 1949 enthält keine Minderheitenschutzbestim- mung. Es wurde bisher auch keine aufgenommen, auch nicht nach 1990, als mit den Sorben in Sachsen und Brandenburg eine weitere traditionelle Minderheit neben den beiden nur in Schleswig-Holstein vertretenen, also den Dänen und Friesen, dazukam.
Natürlich gehört es zu unserer Verfassungsordnung, dass völkerrechtliche Bestimmungen unmittelbare Geltung haben, also auch solche, die autochthone Minderheiten betreffen.
Wir erinnern uns noch daran, dass es vor nicht allzu langer Zeit mehrerer Anläufe bedurfte, um die Sinti und Roma als autochthone Minderheit anzuerkennen und insoweit mit den Dänen und 2



Friesen in Art. 6 unserer Landesverfassung gleichzustellen. In der Praxis bedeutet dies allerdings nicht, dass derselbe Standard auch für ihre Muttersprache gelten würde, weil die Sinti und Roma jedenfalls bisher das Romanes nicht in den öffentlichen Raum, also auch nicht in die Schulen, ziehen wollen.
SSW und SPD haben heute einen Antrag eingebracht, der über eine Bundesratsinitiative der Landesregierung erreichen soll, dass der Schutz und die Förderung von Minderheiten nicht länger als Alleinstellungsmerkmal Sachsens, Brandenburgs und Schleswig-Holsteins verstanden wird, sondern als gesamtstaatliche Aufgabe. Der Bund leistet ja bereits einiges in diesem Bereich, bisher aber als freiwillige Aufgabe, nicht aufgrund eines Verfassungsauftrages.
Ich will die Blütenlese aus den Verfassungen hier nicht fortsetzen. Es wäre aber sicherlich instruktiv in den verschiedenen europäischen Verfassungen, insbesondere der osteuropäischen Länder, die sich nach 1989 neue Verfassungen gegeben haben oder als Staaten erst neu oder wieder neu entstanden sind, nachzulesen und zu prüfen, wie weitgehend der Minderheitenschutz dort ist.
Auch wenn wir wissen, dass nicht alles, was in Verfassungen steht, in konkretes staatliches Handeln umgesetzt wird. Der Umgang mit den Roma in vielen osteuropäischen Ländern ist mit dem Wortlaut der jeweiligen Verfassungen vermutlich nur schwer zur Deckung zu bringen. Der Antrag verweist aber zu Recht darauf, dass wir mit Aufnahme der Schutzbestimmung in das Grundgesetz dokumentieren, dass Minderheiten und Volksgruppen integraler Bestandteil der Gesellschaft sind und deshalb Anspruch auf Schutz und Förderung haben. Es wäre ein wichtiges und deutliches Bekenntnis zur gesamtstaatlichen Verantwortung für unsere Minderheiten.
Der Augenblick für eine solche Bundesratsinitiative ist günstig, nachdem erst in der vergangenen Woche die neue Bundesregierung gebildet wurde. Im Koalitionsvertrag ist eine Aufnahme der Minderheiten in das Grundgesetz nicht vorgesehen, aber es soll eine Novellierung des Grundge- setzes in verschiedenen Punkten geben, so dass auch eine Bestimmung zu den Minderheiten aufgenommen werden könnte.
Obwohl die Regierung Merkel IV die erste Große Koalition ist, die nicht über eine Zweidrittelmehrheit der Mandate verfügt, bin ich mir sicher, dass mit zumindest drei der Oppositionsfraktionen im Bundestag ein Einvernehmen in dieser Frage hergestellt werden könnte.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag von SSW und SPD zuzustimmen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.