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22.03.18
11:53 Uhr
SPD

Özlem Ünsal zu TOP 22: Bürokratiefallen im Ehrenamt abbauen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 22. März 2018


TOP 22: Bürgerschaftliches Engagement würdigen – Erstattungen für ehrenamtliche Jugendarbeit vereinfachen (Drs-Nr.: 19/582)



Özlem Ünsal
Bürokratiefallen im Ehrenamt abbauen

Unsere Zivilgesellschaft lebt vom lebendigen bürgerschaftlichen Engagement Vieler. Im Ehrenamt finden viele Menschen auf unterschiedlichen Feldern zusammen. Und wir können sicher sein: Die Basis für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden wird auch in den kommenden Jahren das bürgerschaftliche Engagement maßgeblich prägen. Um diese tragende Säule unserer Zivilgesellschaft zu würdigen, sowie die ehrenamtliche Jugendarbeit zu stärken und nicht abzuschrecken, liegt Ihnen heute ein Antrag meiner Fraktion vor. Dieser hat zum Ziel, Bürokratiefallen im Ehrenamt abzubauen und Erstattungen für ehrenamtliche Jugendarbeit zu vereinfachen. Hierzu fordern wir die Landesregierung auf, die Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit so anzupassen, dass die Erstattung des Verdienstausfalls für das Ehrenamt auch nach erfolgter Teilnahme an einer Maßnahme mit der Verdienstbescheinigung ermöglicht wird. Dies würde zu deutlich mehr Bürgerfreundlichkeit beitragen und die Verwaltungen in den Jugendämtern nur durch eine einmalige statt Mehrfachprüfungen der Unterlagen entlasten.
Mit der derzeit geltenden Landesverordnung ist eine Erstattung des Verdienstausfalls nur dann möglich, wenn vor Beginn einer Maßnahme die Erstattung des Verdienstausfalls beantragt wird. 2



Dies hat zur Folge, dass im Nachgang eingereichte Unterlagen zur Erstattung des Verdienstausfalls für die ehrenamtliche Jugendarbeit keine Berücksichtigung finden. Ein besonders nachteiliger Fall war den Kieler Nachrichten über mehrere Berichte im Februar 2018 zu entnehmen. Die engagierte Vanessa aus Fockbek ist kein Einzelfall! Deshalb müssen wir diese Hürden im Ehrenamt zügig abbauen und eine zeitnahe Überarbeitung der Freistellungsverordnung ermöglichen. Zuspruch und Unterstützung erhält unsere Initiative neben den Betroffenen selbst auch durch NGOs wie dem heute anwesenden Landesjugendring, den ich an dieser Stelle recht herzlich begrüße. Auch ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass Selbständige bisher keine Möglichkeit haben, Verdienstaus-fall zu beantragen. Dies stellt aus unserer Sicht sowie der Verbände eine unbegründete Benachteiligung dar. Auch dieser Anspruch sollte Eingang in die Überarbeitung finden. Gleiches gilt für eine Prüfung der möglichen Freistellungsregelungen im Schulgesetz für Schüler*innen. Aus den genannten Gründen schlagen wir dem Landtag vor, Verbände, Kreisjugendringe sowie weitere relevante Akteure zeitnah einzubinden und die überarbeitete Verordnung bis zum Oktober dieses Jahres In-Kraft-Treten zu lassen. Damit könnte noch vor den Juleica-Kursen in den Herbstferien eine Vorstellung der neuen Verordnung beim Juleica-Fachtag am 15.09.2018 sichergestellt werden.
Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag!