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22.03.18
15:19 Uhr
SSW

Lars Harms: Ich hätte mir in Sachen Windenergie einen ernsthafteren Gesetzentwurf gewünscht

Presseinformation Kiel, den 22. 3. 2018

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 12 Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Drs. 19/581

„Bürgerbeteiligung ist kein Schreckgespenst, sondern die Grundlage für nachhaltige Entscheidungen.“
Die Landesplanung zu reformieren ist ein ehrgeiziges Vorhaben, denn es sollen schließlich die
Struktur-Grundlagen für die nächsten Jahrzehnte gelegt werden. Mittels der Landesplanung wird
die Flächennutzung festgelegt, die Zersiedelung gestoppt und nicht zuletzt dem
demographischen Wandel Rechenschaft getragen. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht
auf frühzeitige Einbeziehung ihrer Interessen. Dazu müssen die Verfahren laufend verbessert,
also vereinfacht werden.
Für den SSW steht außer Zweifel, dass die Bürgerinnen und Bürger in alle Zukunftsfragen
eingebunden werden müssen. Bürgerbeteiligung ist kein Schreckgespenst, sondern die
Grundlage für nachhaltige Entscheidungen.
Doch zurück zum Landesplanungsgesetz. Es sollte so eindeutig wie möglich, so transparent wie
nötig und vor allen Dingen eindeutig sein. Nach dem ersten Anschein dient der vorliegende 2
Gesetzentwurf keinem dieser Ziele, sondern verzettelt sich in Details. Der vorgelegte
Gesetzentwurf enthält leider keine Begründung, so dass viele Fragen offen bleiben.
Erstens: Der neue erste Satz von Absatz 4 des Paragraphen 5 spricht in der Neufassung von der
frühzeitigen Information über die geplante Aufstellung. Es ist nicht erkennbar, welchen
Zeittraum konkret der Terminus „frühzeitig“ benennen soll.
Zweitens: Der neue Absatz 7 des gleichen Paragraphen sieht eine angemessene Verlängerung
oder Verkürzung der Fristen vor. Nun können drei Tage, drei Wochen oder drei Monate
angemessen sein, je nach Standpunkt. Eine Konkretisierung ist hier wünschenswert und muss
nachgeholt werden.
Drittens: geringfügige Änderungen konnten bislang innerhalb einer Frist von drei Monaten
vorgenommen werden. Diese Frist soll in der Neufassung des Paragraphen 6 „angemessen“
verkürzt werden. Was auch immer eine Behörde für angemessen erachtet, möchte ich vor der
Verabschiedung wissen. Auch hier ist eine Konkretisierung nachzureichen.
Viertens: Die Unterlagen sollen vorrangig elektronisch zur Verfügung gestellt werden, was deren
Weiterleitung und Bearbeitung vereinfacht. Das ist der richtige Weg. Vorher regelte das
Landesplanungsgesetz, dass Unterlagen „zusätzlich in elektronischer Form übermittelt sowie im
Internet bereitgestellt“ werden sollen. Papier also zuerst. Das erscheint mir nicht mehr
zeitgemäß. Aber auch in der Neufassung erhalten Kreise und Städte eine schriftliche Variante
mit der Post. Das ist der Regelung in der Landesverfassung geschuldet, dass auch Menschen, die
entweder keinen Internetzugang haben oder diesen einfach nicht nutzen wollen, einen
gleichberechtigten Zugang zu den Informationen und natürlich auch die gleichen
Beteiligungsmöglichkeiten haben müssen. So weit so gut! Aber es stellt sich schon die Frage,
warum alle Verwaltungen standardmäßig diese Unterlagen per Post erhalten und man diese
nicht erst bei konkret angemeldeten Bedarf zur Verfügung stellt. Das könnte möglicherweise viel
Verwaltungsarbeit einsparen. Diese Fragen müssen im Zuge der Ausschussberatungen geklärt
werden. 3
Fünftens: die Neufassung des § 15 spricht von „ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen.“
Diese Leerformel „ernsthaft“ war mir bislang in Gesetzestexten noch nicht untergekommen.
Nicht alles, was möglich wäre, ist auch wahrscheinlich – das stimmt. Aber: ernsthafte
Alternativen? Welche Hierarchie der Alternativen steckt dahinter? Sollen das die Bürgerinnen
und Bürger im Einzelfall herausfinden oder sich die juristische Bedeutung durch eine Google-
Suche erschließen? Welche Verbesserung bekommt der Gesetzgeber, wenn er mögliche
Alternativen ausschließt und nur die ernsthaften betrachtet?
Zu guter Letzt kommen wir zur Änderung des §18a, dies ist der Knackpunkt des Gesetzentwurfs.
Ich bezweifle, dass die damit geplante Verlängerung des Moratoriums wirklich Stand halten
wird. Es gibt dafür nicht einmal eine Gesetzesbegründung – weder von der Landesregierung noch
von der Koalition. Darum sehe ich die Gefahr, dass sie mit der Verlängerung Tür und Tor öffnen
für eine erfolgreiche Klage und dann haben wir den Spargel-Salat. Dann ist freie Bahn für den
unkontrollierten Bau von Windkraftanlagen.
Angesicht der Herausforderungen der Landesplanungen im Bereich Windenergie,
Siedlungsstruktur und Mobilität hätte ich mir tatsächlich einen ernsthafteren Gesetzentwurf
gewünscht.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html