Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
22.03.18
18:11 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 6+38 "Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 099/2018 Kiel, Donnerstag, 22. März 2018
Finanzen/Neuordnung kommunaler Finanzausgleich



www.fdp-fraktion-sh.de Annabell Krämer zu TOP 6+38 „Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich“ In ihrer Rede zu TOP 6+38 (Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Wir Freie Demokraten freuen uns auf die Neuordnung des kommunalen Fi- nanzausgleichs. Denn wir haben im Koalitionsvertrag das Ziel verankern können, dass die Kommunen mit dieser Neuordnung flächendeckend in die Lage versetzt werden, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu ver- zichten, damit diese in Schleswig-Holstein endgültig der Vergangenheit an- hören.
Mit diesem Ziel sind wir Freie Demokraten im Landtagswahlkampf angetre- ten! Und wir danken unseren Koalitionspartnern von CDU und Bündnis 90/Die Grünen, dass sie die Umsetzung dieses FDP-Ziels mittragen.
Mit der Einigung im Rahmen des kommunalen Gipfeltreffens vom 11. Januar 2018 bekommen die Kommunen bis zur Neuordnung des kommunalen Fi- nanzausgleichs als Überbrückung jährlich 15 Millionen Euro, damit sie ihrer Verpflichtung zur Sanierung der kommunalen Infrastruktur besser nach- kommen können. Hiermit sind vielfach die Netto-Beitragseinnahmen bereits annähernd abgedeckt, wenn man berücksichtigt, dass Erhebungs- sowie Gerichts- und Anwaltskosten zukünftig entfallen. In vielen Städten und Ge- meinden ist die Abschaffung der Beiträge mittlerweile beschlossen oder zumindest in der politischen Diskussion.
Wir freuen wir uns, dass unsere Koalitionspartner die vorzeitige Entlastung der Kommunen im Bereich der Infrastruktur mittragen.



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Und wissen Sie was, liebe Kollegen der SPD? Die kommunalen Spitzenver- bände als Verhandlungsführer der Städte und Gemeinden haben diese Zwi- schenlösung akzeptiert! Und wie reagiert die SPD? Sie fordert rein populis- tisch die sofortige vollständige Kompensation der Ausbaubeiträge, die sie noch im Landtagswahlkampf unbedingt beibehalten wollten. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich erneut die SPD-Kollegin Beate Raudies aus dem November 2016: „Ein Verzicht auf die Erhebung von Anliegerbeiträgen ist nach unserer Auffassung ungerecht und im Ergebnis nicht finanzierbar … Zudem würden alle Bürgerinnen und Bürger an den Kosten beteiligt, unab- hängig davon, ob sie … überhaupt selbst Grundstückseigentümer sind.“
Ich möchte einmal wohlwollend annehmen, dass Sie vielleicht wirklich er- kannt haben, dass Straßenausbaubeiträge ein unkalkulierbares finanzielles Risiko insbesondere für junge Familien und Senioren sind. Dann honorieren Sie einfach, dass das FDP-Ziel Bestandteil des Koalitionsvertrages ist.
Der heutige Bericht der Landesregierung zeigt, dass wir mit dem Reform- prozess im Plan sind. Die Kommunen sollen dauerhaft in die Lage versetzt werden, neben den Pflichtaufgaben weiterhin oder wieder freiwillige Selbst- verwaltungsaufgaben zu erledigen, wie es Artikel 54 Absatz 1 unserer Lan- desverfassung fordert.
Jeder fünfte Euro, den die Kommunen einnehmen, stammt aus dem kom- munalen Finanzausgleich. Wir müssen sicherstellen, dass hiermit nicht nur pflichtige Aufgaben erfüllt werden, sondern die Gemeinden auch in der Lage sind, ihre Museen, Freibäder oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung zu erhalten.
Ich danke Innenminister Grote für den heutigen Sachbericht. Die Neuord- nung des kommunalen Finanzausgleichs wird flächendeckend den unter- schiedlichen Belastungen der Regionen Rechnung tragen, wie es Artikel 57 Absatz 1 unserer Landesverfassung verlangt. Soziale und flächeninduzierte Kosten werden gleichberechtigt Berücksichtigung finden. Wir werden uns an den tatsächlichen Bedarfen und nicht mehr lediglich an den Ausgaben ori- entieren.
Zudem nutzen wir die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs zu ei- ner grundlegenden Reform: Wir werden eine umfassende Aufgabenkritik vornehmen, um zu klären, welche Aufgaben auf welcher Ebene am besten zu erfüllen sind. Es gilt, Doppelzuständigkeiten die Grundlage zu entziehen und klare Verantwortlichkeiten zu definieren. Wir müssen darüber hinaus Anreize für die Kommunen aufrechterhalten, Aufgaben möglichst effektiv und effizient zu erledigen und die eigenen Steuerquellen zu pflegen.
Alle rechtlichen, politischen und finanzwissenschaftlichen Anforderungen an den kommunalen Finanzausgleich unter einen Hut zu bringen, ist keine ein- fache Aufgabe. Wir nutzen deshalb die uns vom Landesverfassungsgericht gegebene Zeit, um zusammen mit Kommunen und Wissenschaft ein tragfä- higes und langfristiges Ausgleichssystem zu entwickeln.
Ein rechtssicherer kommunaler Finanzausgleich wird unseren Kommunen mehr Planungssicherheit geben.“
Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de