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23.03.18
10:26 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 26: Dass Jamaika jetzt einen Schuldentilgungsplan aufstellen kann, ist der erfolgreichen Arbeit der Küstenkoalition zu verdanken

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 23. März 2018



TOP 26: Generationengerechtigkeit leben – Schuldentilgungsplan entwickeln (Drs-Nr.: 19/591)



Beate Raudies
Dass Jamaika jetzt einen Schuldentilgungsplan aufstellen kann, ist der erfolgreichen Arbeit der Küstenkoalition zu verdanken

Eigentlich reden wir heute über Selbstverständlichkeiten. Nach §§ 9 Abs. 1 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 ist der Haushaltswirtschaft des Bundes und der Länder eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. In ihr sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten – also auch Kreditaufnahme und Zinsausgaben – darzustellen.
Das bedeutet: Die Aufstellung eines Schuldentilgungsplans ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber alle, die diesem Haus schon länger angehören – und dazu zähle ich mich nicht – wissen, dass es beileibe keine Selbstverständlichkeit ist. Nachdem die Gesamtverschuldung im Jahr 2012 ihren höchsten Stand erreicht hatte, lag sie Ende des Jahres 2017 bei knapp 26 Milliarden Euro und damit mehr als 1 Milliarde Euro unter dem Höchststand. Die Vorgaben der Schuldenbremse werden bereits eingehalten, der Abbau des strukturellen Defizits gelingt wohl drei Jahre früher als erforderlich.
Ich möchte daher nicht versäumen, noch einmal darauf hinweisen, dass es die Arbeit der Küstenkoalition gewesen ist, die die heutige Regierung überhaupt erst in die Lage versetzt hat, 2



konkret über einen Tilgungsplan nachzudenken. Trotz hoher, unvorhergesehener Mehrausgaben konnten in der vergangenen Legislaturperiode die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden. In den Jahren 2013, 2015, 2016 und 2017 konnte sogar ein Haushaltsüberschuss erzielt und gleichzeitig dem Sondervermögen IMPULS 2030 Mittel zugeführt werden, um ab 2016 mit dem Abbau des Sanierungsstaus zu beginnen.
Die Idee, einen Tilgungsplan zu entwickeln, ist also nicht neu und schon gar keine Erfindung von Jamaika. Bereits im Jahr 2014 hat der Landtag beschlossen, dass im Anschluss an den Abbau des strukturellen Haushaltsdefizits die Tilgung der aufgelaufenen Altschulden erfolgen soll. Den Beschluss haben wir im Übrigen einstimmig gefasst und dabei das Ziel bekräftigt, die Altschulden vollständig zu tilgen sowie zum Schuldenabbau einen Tilgungsplan aufzustellen. Allerdings hatten wir dabei auf Hilfe des Bundes bei der Altschuldentilgung gehofft. Diese Hoffnung hat sich leider zerschlagen. Es würde also eigentlich reichen, den Beschluss von 2014 zu bekräftigen. Jamaika möchte mit dem heutigen Antrag aber wohl Tatkraft demonstrieren – das kann ja auch nicht schaden – und hat den damaligen Beschluss konkretisiert um den Hinweis auf einen Zeit- und Maßnahmenplan. Spannend wäre ja nun zu hören, welche Maßnahmen und vor allem welchen Zeitrahmen sich die Koalitionäre vorstellen, aber das bleibt im Ungewissen. In einem Jahr soll die Landesregierung uns eine entsprechende Beratungsgrundlage vorlegen – ich bin gespannt. Der Schuldenstand des Landes ist hoch, da müssen wir nicht drum herumreden. Und durch die Schuldenübernahme der HSH Nordbank kommen in diesem Jahr noch einmal fast drei Milliarden Euro hinzu. Dagegen wirken die Tilgungsleistungen, die die Küstenkoalition in den letzten Jahren erwirtschaften konnte, wie die berühmten Peanuts. Unbestreitbar braucht es also einen Plan! Dabei haben Sie uns an Ihrer Seite, denn auch im Hinblick auf die Handlungsfähigkeit künftiger Generationen gibt es keine Alternative. Der Schuldenstand des Landes muss mittelfristig deutlich sinken. Warten wir also auf die Beratungsgrundlage. Ich lege den Antrag auf Wiedervorlage im April 2019.
Aber auch der schönste Plan ist nur so gut wie seine Umsetzung: Die reale Tilgung wird am Ende abhängig sein von der Höhe der tatsächlichen Steuereinnahmen, der Zinsentwicklung und insbesondere von der Entscheidung, inwiefern mögliche Haushaltsüberschüsse für Infrastruktur, Sondervermögen oder die Beamtenversorgung verwendet werden sollen.
Grundsätzliches kann man gegen diesen Antrag nicht einwenden, deswegen stimmen wir ihm heute auch zu.