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23.03.18
10:51 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 2- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Marret Bohn: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 113.18 / 23.03.2018


Teilhabestärkungsgesetz: Jetzt ist drin, was draufsteht
Teilhabe ist ein Menschenrecht, und das nicht erst seit der UN- Behindertenrechtskonvention. Die Konvention markiert einen Meilenstein in der Politik für und vor allem mit Menschen mit Behinderung. „Nicht ohne uns über uns“, ist dabei die goldene Regel.
Es ist kein Geheimnis, dass wir Grüne mit dem Bundesteilhabegesetz nicht zufrieden sind. Deswegen hat Schleswig-Holstein im Bundesrat nicht zugestimmt. Aber jetzt sind wir auf Landesebene in der Verantwortung und machen das Beste daraus.
Jetzt sind die Länder am Ball. Viele Punkte müssen in Landesrecht umgesetzt werden. Der Anspruch ist, Inklusion zu leben, Mitwirkung, Beteiligung und Teilhabe ernst zu nehmen und umzusetzen. Die Landesregierung hat einen Entwurf für das erste Teilha- bestärkungsgesetz Schleswig-Holstein vorgelegt.
Die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung waren kritisch: „Es ist nicht drin, was drauf steht“. Das haben wir von den Regierungsfraktionen sehr ernst genom- men und uns an die Arbeit gemacht.
Ein Gesetz, dass Teilhabe im Titel trägt, muss auch Teilhabe vorsehen. Anders kann es nicht sein. Davon sind wir Grüne überzeugt. Der Gesetzentwurf konnte nicht bleiben wie er war.
Ich möchte mich bei unseren Koalitionspartner*innen für die vielen Gespräche bedan- ken, die wir hierzu geführt haben. Mein Dank gilt auch allen Interessenvertreter*innen der Menschen mit Behinderung. Ihr Einsatz hat sich gelohnt. Seite 1 von 2 Die Jamaika-Koalition hat einen Änderungsantrag zum Teilhabestärkungsgesetz vorge- legt. Diesen werden wir heute beschließen. Mit den gemeinsamen Änderungen von CDU, FDP und Grünen ist dann auch drin ist, was draufsteht: Teilhabe.
Menschen zu beteiligen, um die es geht. Ihre Anregungen zu hören und umzusetzen. Auch das ist Inklusion.
Das zentrale Instrument für die Teilhabe im Gesetz ist die Arbeitsgemeinschaft. In ihr sitzen nicht nur die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer, sondern jetzt auch die Interessenvertreter*innen von Menschen mit Behinderungen und ihr Lan- desbeauftragter.
Die Jamaika-Fraktionen haben die Kompetenzen der Arbeitsgemeinschaft gestärkt und sie eng mit dem Steuerungskreis Eingliederungshilfe verzahnt. So ist sichergestellt, dass die Kompetenz von Menschen mit Behinderung in eigener Sache auch in diesem Verwaltungsinstrument berücksichtigt wird.
Gleiches gilt für die Mitwirkung an den Landesrahmenverträgen. Auch hier werden jetzt ergänzend zum Landesbeauftragten direkte Interessensvertreter*innen von Menschen mit Behinderungen beteiligt. Wir ändern mit dem Teilhabestärkungsgesetz auch das Landesbehindertengleichstellungsgesetz.
Zur Unterstützung und als direkte Selbstvertretung wird beim Landesbeauftragten ein verbindlicher Beirat installiert. Er entsendet bis zu drei Mitglieder in die Verhandlungen der Landesrahmenverträge. Das finden wir gut und das ist richtig. Wir nehmen die For- derung „nicht ohne uns über uns“ damit beim Wort.
Unser Bestreben ist es, ein gutes Gesetz zu machen. Ein Gesetz für und mit den Men- schen, um die es geht.
Auch die personelle Unterstützung für unseren Landesbeauftragten haben wir in einem Antrag vorliegen. Wir beschließen unseren Gesetzentwurf zum Teilhabestärkungsge- setz und zusätzlich den vorliegenden Antrag.
Ich freue mich auf Ihre Zustimmung.
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