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23.03.18
13:34 Uhr
FDP

Kay Richert zu TOP 19 "Bewerbung immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe 'Deutsch-dänisches Grenzland' unterstützen

Presseinformation
Zu Protokoll gegeben!
Christopher Vogt MdL Vogt, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky MdL Kumbartzky, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 105/2018 Kiel, Freitag, 23. März 2018
Minderheiten/Deutsch-dänisches Grenzland



www.fdp-fraktion-sh.de Kay Richert zu TOP 19 „Bewerbung immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe ‚Deutsch-dänisches Grenzland‘ unterstützen“ In seiner Rede zu TOP 19 (Bewerbung immaterielles UNESCO- Weltkulturerbe ‚Deutsch-dänisches Grenzland‘ unterstützen) erklärt der minderheitenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert: Richert:
„Unser Grenzland im Norden ist ein tolles Land! Das liegt zum einen an un- seren langen Stränden, stillen Förden, grünen Hügeln und dem blauen Meer. Das liegt an den weiten Horizonten, dem Wechsel von Ebbe und Flut und dem frischen Wind. Aber liebenswert wird dieses tolle Land erst durch sei- nen ganz besonderen Schlag Mensch.
Die Geschichte des Landesteils Schleswig ist kompliziert, wechselhaft und konfliktreich. Hier, in der Region zwischen Deutschland und Dänemark, prallten die Interessen der Mächtigen im Laufe der Jahrhunderte mehrfach unversöhnlich aufeinander. Das kennen wir aus historischen Geschichten, davon zeugen noch heute viele Denkmäler und Kriegsgräber oder histori- sche Bauwerke wie Wehrkirchen oder das Dannewerk. Als 1920 endgültig die Teilung Schleswigs in eine nördliche, dänische, und eine südliche, deut- sche, Hälfte vollzogen wurde, wurden die lange schwelenden Grenzstreitig- keiten zwischen dem Deutschen Reich und Dänemark zwar beseitigt, span- nungsfrei blieb das Verhältnis zwischen beiden Ländern entlang der neuen Grenze dadurch aber nicht. Die Minderheiten, die im jeweiligen Staat lebten, besaßen noch lange nicht den Schutz und die Sicherheiten, über die sie heute verfügen und waren häufig Zielscheibe von Nationalismus.
Erst nach dem Zweiten Weltkrieg gab es ernsthafte Bemühungen, die deut- sche und die dänische Minderheit offiziell anzuerkennen und besonders zu schützen. Ausgangspunkt waren die Bonn-Kopenhagener Erklärungen, die 1955 von der deutschen und der dänischen Regierung verabschiedet wur- den. Beide Regierungserklärungen waren zwar nicht rechtsverbindlich, doch wurden die darin festgehaltenen Prinzipien rasch umgesetzt. Die Gleichbe- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de handlung wirklich aller Staatsbürger und das Recht zum freien Bekenntnis zur Volkszugehörigkeit sind mittlerweile Selbstverständlichkeiten in Schles- wig- Holstein. Später wurden die Rechte der Minderheiten tiefer verankert. So in der Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten oder in der Charta zum Schutz von Regional- und Minderheitensprachen. In Schles- wig-Holstein haben wir außerdem ausdrücklich in der Landesverfassung den Schutz von nationalen Minderheiten und Volksgruppen zu einer Aufgabe des Landes gemacht.
Diese Abkommen und Gesetze bilden nur den politischen und rechtlichen Rahmen des vielfältigen und vielgestaltigen Zusammenlebens der Minder- und Mehrheiten dies- und jenseits der deutsch-dänischen Grenze. Im Laufe der Jahrzehnte ist aus dem Gegeneinander ein Miteinander geworden, das charakteristisch für das Grenzland geworden ist. Der gegenseitige Aus- tausch findet auf vielen Ebenen statt – politisch, wirtschaftlich, kulturell und privat. Das Miteinander schafft Offenheit und Bereitschaft, das Schöne und Bereichernde anderer Kulturen anzuerkennen und sich daran zu erfreuen. Nationalismus und Gegeneinander sind offenbar überwunden.
Dass sich das "Deutsch-dänische Grenzland" um die Aufnahme in die Liste des Immateriellen Kulturerbes (IKE) bemüht, scheint angesichts solcher Er- folge richtig. In diese Liste werden Kulturformen aufgenommen, die von menschlichem Wissen und Können getragen sind und Kontinuität und Iden- tität vermitteln. Das „Deutsch-dänische Grenzland“ stiftet Identität(en): Eine deutsch-dänische, eine dänisch-deutsche und zugleich eine europäische. Wer als Däne in Schleswig-Holstein oder als Deutscher in Dänemark lebt, erkennt, dass er unabhängig von seiner nationalen Zugehörigkeit vor allem auch Europäer ist.
Die Aufnahme des Grenzlandes in die IKE-Liste wäre vor allem wegen der größeren Aufmerksamkeit, die es dadurch erfahren würde, ein Erfolg. Das Grenzland soll in das Register guter Praxisbeispiele aufgenommen werden, sodass dessen Model- und Vorbildcharakter weithin sichtbar wird. Andere Grenzregionen ‒ ich denke etwa an die zahlreichen auf dem Balkan ‒ neh- men sich vielleicht das deutsch-dänische Modell zum Vorbild und sehen ei- nen Ausweg aus nicht enden wollenden nationalen und ethnischen Konflik- ten, bei denen am Ende niemand gewinnen kann.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de