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10.04.18
16:44 Uhr
CDU

Ole-Christopher Plambeck: Die Grundsteuerreform muss sofort angepackt werden!

Grundsteuer | 10.04.2018 | Nr. 122/18
Ole-Christopher Plambeck: Die Grundsteuerreform muss sofort angepackt werden! Zum heutigen (10. April 2018) Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ole-Christopher Plambeck:
„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht sieht keine ausreichende Rechtfertigung am Hauptfeststellungszeitpunkt 1964 zur Bewertung des Grundvermögens festzuhalten und hat den Gesetzgeber aufgefordert bis Ende 2019 eine Neuregelung zu treffen.Die verfassungswidrigen Regelungen dürfen bis spätestens Ende 2024 angewendet werden.
Daraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber umgehend handeln muss. Die Grundsteuer ist nicht nur einer der wichtigsten, sondern auch die sicherste und planbarste Einnahmequelle für unsere Kommunen. Rund 440 Mio. Euro nehmen die Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Grundsteuer ein.“
Daher fordert Plambeck ein sofortiges Handeln, um eine Neuregelung der Grundsteuer auf den Weg zu bringen, damit die Kommunen Planungssicherheit bekommen. „Eine Neuregelung muss beinhalten, dass die Grundsteuer mit relativ geringem Aufwand ermittelt werden kann. Es sollte auf bereits bestehende bzw. automatisch generierte Daten zurückgriffen werden können, um die Bemessungsgrundlage zu ermitteln. Die Grundsteuer könnte als kommunale Steuer auch landesspezifisch ausgestaltet werden. Wichtig ist, dass die Kommunen weiterhin im Rahmen ihrer Selbstverwaltung den Hebesatz selbst bestimmen können und dass die Neugestaltung aufkommensneutral ausgestaltet wird“, so Plambeck abschließend.



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