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13.04.18
15:07 Uhr
AfD

Dr. Frank Brodehl: Inklusion als Ideologie - gut gemeint ist nicht gut gemacht

PRESSEMITTEILUNG



Dr. Frank Brodehl zur Klage eines Bremer Gymnasiums gegen die Einrichtung einer Inklusionsklasse:

„Inklusion als Ideologie - gut gemeint ist nicht gut gemacht“ Kiel, 13. April 2018 Nachdem die Schulleiterin eines Bremer Gymnasiums dagegen geklagt hat, dass ihre Schule zwangsweise geistig behinderte Schüler aufnehmen müsse, schlagen die Wellen hoch. Bremer Senat und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zeigen sich empört und sprechen von "Ausgrenzung" und halten der Schulleiterin "längst überwunden geglaubten Standesdünkel" vor. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag, erklärt dazu:
„Der Fall in Bremen zeigt auf drastische Weise, wo die ursprünglich gut gemeinte Idee der Inklusion inzwischen gelandet ist. Anstatt zu fragen, an welcher Schule Kinder mit einer Behinderung am besten gefördert werden können, empört man sich. Die Schulleitung wagte zu fragen, ob geistig behinderte Kinder dem Anforderungsniveau auf dem Gymnasium gewachsen seien.
Elternwillen achten – Wahlmöglichkeit erhalten
Zum Hintergrund: Die Behindertenrechtskonvention (BRK) der UNO fordert, dass auch Menschen mit einer Behinderung Zugang zum allgemeinen Bildungssystem haben müssen. In Deutschland ist diese Forderung längst erfüllt und Schüler mit einer Behinderung können entweder an einem spezialisierten Förderzentrum oder integrativ an einer Regelschule unterrichtet werden.
Wünschen die Eltern eine integrative Beschulung für ihr Kind, muss vorher abgeklärt werden, ob die Bedingungen für eine erfolgreiche Beschulung gegeben sind:



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Düsternbrooker Weg 70 • 24105 Kiel Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: presse@afd.ltsh.de Müssen Umbauten vorgenommen werden? Kann das Kind nach dem gleichen Lehrplan unterrichtet werden wie seine Mitschüler? Bekommen die Regelschullehrer ausreichende Unterstützung durch Sonderschullehrer? Kann den speziellen Bedürfnissen des behinderten Schülers innerhalb der Regelschule entsprochen werden?
Genau dies alles ist aber eben nicht geschehen, denn die Schulleitung hatte ihre Vorbehalte dem Bremer Bildungsressort lange vor der Klage mitgeteilt.
Differenziertes Schulsystem erhalten – Leistungsgedanken stärken
Der Vorgang zeigt, dass der konkrete Einzelfall die Verantwortlichen im Bremer Senat weit weniger interessiert als ihr Ziel, dass nun endlich jede Schule eine Inklusionsschule werden müsse.
Der alte sozialistische Traum, Förder-, Haupt-, Realschule und Gymnasium durch die Gesamtschule zu ersetzen, führt zur Abschaffung jeglichen Leistungsgedankens an unseren Schulen. Das ist der eigentliche Grund, dass die vorgesetzten Stellen die Bedenken der Schulleitung vollständig ignorieren. So gesehen war der Klageweg der einzige Ausweg für das Gymnasium.
Die AfD setzt sich eindeutig für den Erhalt des differenzierten Schulsystems ein. Das schließt eine gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung auf keinen Fall aus.
Diese muss aber möglich, sinnvoll und vor allem ohne Zwang und gut vorbereitet sein. Alles andere ist Ideologie - zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht."



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Düsternbrooker Weg 70 • 24105 Kiel Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: presse@afd.ltsh.de