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23.04.18
16:49 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: HSH Nordbank, Schul- und Bildungspolitik, Kita-Gesetz, Mindestlohn, Windkraft und Semesterticket

Nr. 56 / 23. April 2018



Themen der Plenarsitzung: HSH Nordbank, Schul- und Bildungspolitik, Kita-Gesetz, Mindestlohn, Windkraft und Semesterticket
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 25. April, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen der Verkauf der HSH Nordbank, mehrere Anträge zur Schul- und Bildungspolitik, die Kita-Gesetzgebung, der Landesmindestlohn, die Zukunft der Windkraft sowie das Semesterticket für Busse und Bahnen.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 25. April, 10 bis 18 Uhr

TOP 6, 11, 12, 36, 41 und 42 Vorlagen zu größeren Abständen zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern, Gesetzentwurf der Volksinitiative „Für größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung“ (Drs. 19/663), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/638), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/639), Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig- Holstein und Hamburg (Drs. 19/637), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/666), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/667), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Der Landtag befasst sich zu Beginn der Tagung mit verschiedenen Aspekten des Themas Windenergie. Im Mittelpunkt steht der Ausbau der Windkraft mit der Aufstellung einer neuen 2

Regionalplanung. In die Beratung fließen auch zwei Volksinitiativen ein. Aktuell sind zwischen Nord- und Ostsee etwa 3000 Windräder in Betrieb, bis 2025 sollen 500 dazukommen, um dann insgesamt zehn Gigawatt Leistung aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen. Die meisten Anlagen stehen in den Kreisen Dithmarschen und Nordfriesland.
Regionalplanung: In ihrem Koalitionsvertrag haben die Jamaika-Partner neue Zielvorgaben für den Ausbau der Windkraft festgeschrieben. Demnach sollen „ca. zwei Prozent der Landesfläche als Eignungsgebiete“ ausgeschrieben werden. Derzeit sind es etwa 1,7 Prozent. Gleichzeitig sollen die „Abstände zu Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion auf 1000 Meter und zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich auf 500 Meter“ erhöht werden. Jüngsten Meldungen zufolge wird es bei Einzelhäusern aber wohl bei 400 Metern Abstand bleiben. Die ehemalige SPD/Grünen/SSW-Regierung hatte die Abstände auf 800 beziehungsweise 400 Meter festgelegt.
Wie die Vorgaben in der konkreten Planung von Windprojekten umgesetzt werden können, soll die Landesregierung nun auf Antrag von SPD und Koalition im Landtag berichten. Die Sozialdemokraten bezweifeln, ob es mit den größeren Abständen zu Siedlungen gelingen kann, die Windkraft deutlich auszubauen und die schleswig-holsteinischen Energie- und Klimaziele zu erreichen.
Das Problem: Die Wind-Planung im Lande muss komplett neu gefasst werden, nachdem das Oberverwaltungsgericht in Schleswig vor drei Jahren die bisherigen Regionalpläne für unwirksam erklärt hat. Es rügte unter anderem, dass jene Gemeinden, die sich grundsätzlich gegen Windräder auf ihrem Gebiet gestellt hatten, von der Ausweisung ausgenommen wurden. Seit 2015 ist ein sogenanntes Moratorium in Kraft - ein Bau- und Planungsstopp. Obwohl Ausnahmen zugelassen sind, liegen etwa 600 geplante Anlagen auf Halde. Die Zeit drängt, denn das Moratorium läuft Ende September aus. Es wurde bereits einmal verlängert, und Experten zweifeln, ob eine weitere Verlängerung rechtlich möglich wäre.
Volksinitiativen: Zudem befasst sich der Landtag mit zwei Volksinitiativen zum Thema Wind. Die Initiative „Für größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung“ hat 22.809 gültige Unterschriften gesammelt, vor allem in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen. Damit haben die Initiatoren die Mindestzahl von 20.000 Unterstützern erreicht. Der Landtag muss sich nun mit dem Vorhaben der Bürger befassen, die Abstände landesweit auf ein Zehnfaches der Anlagenhöhe, mindestens aber auf 1000 Meter zu erhöhen.
Demgegenüber hat die Initiative „Für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind“ das Quorum von 20.000 nicht erreicht. Das Innenministerium zählte lediglich 19.678 gültige Unterschriften. Zudem sei das Ziel, dem Bürgerwillen grundsätzlich den Vorrang einzuräumen, rechtlich fragwürdig, argumentiert der Wissenschaftliche Dienst des Landtages. Die Parlamentsjuristen verweisen unter anderem auf den grundgesetzlich verankerten Schutz des Grundeigentums.
SINTEG: Darüber hinaus geht es im Zuge der Debatte auch um das Förderprogramm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG), das das 3

Bundeswirtschaftsministerium ins Leben gerufen hat. Damit werden seit Ende 2016 in sogenannten Schaufenster-Regionen deutschlandweit Musterlösungen für eine moderne Energieversorgung erprobt. Die SINTEG-Verordnung des Bundes, die den rechtlichen Rahmen für das Projekt bildet, soll nach dem Willen von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW im Landtag nun angepasst werden. Darauf haben sich die Fraktionen, mit Ausnahme der AfD, im März im Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg verständigt. Sie wollen, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für ihr Vorhaben einsetzt.
In der im Mai 2017 verabschiedeten Bundesverordnung ist eine sogenannte Experimentierklausel enthalten, in der die Erprobung neuer Verfahren und Technologien geregelt ist. Mit der besagten Klausel können sich die SINTEG-Projektteilnehmer wirtschaftliche Nachteile – wie höhere Strompreisabgaben – erstatten lassen. Bei den Anpassungsvorschlägen des Landtagsausschusses geht es konkret etwa um „zusätzliche Experimentierspielräume für konkurrenzfähige Preise gegenüber fossilen Brennstoffen“, einen steuerlichen Nachlass für weitere Strompreisbelastungen wie zum Beispiel die EEG-Umlage und Netzentgelte, die Förderung der Unternehmen in der Projektphase und eine Vereinfachung der Erstattungsverfahren.


TOP 4 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 19/571), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im Herbst vergangenen Jahres hatte sich die Insel- und Halligkonferenz dafür ausgesprochen, künftig auch von Tagesgästen auf nordfriesischen Inseln und Halligen eine Kurabgabe zu verlangen. Damit erging die Forderung, dass es den Kommunen ermöglicht werden soll, in ihren Kurabgabesatzungen Verkehrsträger wie Reedereien oder Busunternehmen zu verpflichten, die Abgabe von Ausflüglern einzuziehen und an die Gemeinden abzuführen. Diese Forderung nimmt jetzt die SPD auf und legt eine entsprechende Änderung zum Kommunalabgabengesetz vor.
Das Thema wird bereits im Wirtschaftsausschuss diskutiert, nachdem der SSW im November vergangenen Jahres einen Antrag mit einer klaren Absage an die Kurabgabe für Tagestouristen in den Landtag eingebracht hatte. Während der SSW von einem pauschalen „Eintrittsgeld“ auf die nordfriesischen Inseln und Halligen spricht und auf bereits nicht zu „knappe Einnahmen“ durch Eintrittsgelder für touristische Angebote verweist, gab die SPD-Abgeordnete Regina Poersch vor einem halben Jahr zu Protokoll: „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, eine solche Kurabgabe nicht nur von Übernachtungsgästen, sondern auch von Tagestouristen zu kassieren“.
Das Problem ist das Kassieren selbst: Übernachtungsgäste zahlen die Abgabe automatisch über die Kostenrechnung für ihre Beherbergungsstätte, während es für Tagestouristen keine Art „Mautstelle“ gibt. So können in Niedersachsen beispielsweise Reedereien, Busunternehmen oder auch Fluglinien über das Kommunalabgabengesetz verpflichtet werden, diese Tageskurabgabe für die Kommune des Zielortes direkt von den Fahrgästen einzuziehen – dieses Modell fordert nun auch die SPD für Schleswig-Holstein. Die Vertreter der Inseln und Halligen führen an, dass der Tagestourismus gerade auf den nordfriesischen Inseln und Halligen ein beträchtlicher Kostenfaktor 4

sei. Diskutiert wird in diesem Zuge allerdings auch, wie die Mitarbeiter der Verkehrsträger unterscheiden können, ob sie es mit einem Touristen oder mit einem Pendler auf dem Weg zur Arbeit oder Ausbildung zu tun haben.


TOP 5 und 38 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Aufhebung des Landesmindestlohns, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/636), Antrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der SPD (Drs. 19/357), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschafts- ausschusses (Drs. 19/648), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Jamaika-Regierung will das für Schleswig-Holstein gültige Landes-Mindestlohngesetz zum Ende des Jahres abschaffen. Der diesbezüglich vorgelegte Aufhebungsentwurf knüpft an den Koalitionsvertrag an. Darin hatten CDU, Grüne und FDP vereinbart, den derzeit gültigen landesgesetzlichen Mindestlohn bei 9,18 Euro pro Stunde einzufrieren, ihn bis Ende dieses Jahres auslaufen zu lassen und sich dann mit Beginn 2019 an die gesetzlichen Regelungen des Bundes anzuschließen. Die Koalitionäre gehen davon aus, dass der bundesgesetzliche Mindestlohn „bis zum 1. Januar 2019 aller Voraussicht nach angehoben werden wird“. Sollte er nicht 9,18 Euro überschreiten, „so verbliebe es bei einer nur minimalen Differenz“ für neue Arbeitsverträge, heißt es in der Begründung zu dem Aufhebungsgesetz. Für alte Arbeitsverträge soll es laut dem Entwurf beim vereinbarten Arbeitslohn bleiben. Derzeit schreibt das Bundes-Mindestlohngesetz die Zahlung von 8,84 Euro vor. Von der Aufhebung des Landesmindestlohns verspricht sich die Regierungskoalition auch einen Abbau von Bürokratie, insbesondere im Bereich der mittelständischen Betriebe.
Die für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gültigen Regelungen im Tariftreue- und Vergabegesetz sind von der Gesetzesaufhebung nicht betroffen. Seit Februar 2017 ist in diesem Bereich ein Mindestlohn von 9,99 Euro pro Stunde vorgeschrieben. Hierzu liegt seit Dezember ein Gesetzentwurf von SPD und SSW vor, der eine Anhebung des Stundenlohns auf 10,22 Euro fordert. Dies lehnten die Koalitionsfraktionen von CDU, Grünen und FDP im Wirtschaftsausschuss bei Enthaltung der AfD bereits ab.


TOP 26 und 50 Reform der Kita-Gesetzgebung, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/683), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/669), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Die Landesregierung legt zum April-Plenum ein Eckpunkte-Papier zu der von ihr geplanten Neuordnung der Kita-Gesetzgebung vor. Der Bericht beschäftigt sich mit dem Status Quo beim Ausbau der Kindertagesbetreuung und fragt nach den Bedarfen. Er beleuchtet das jetzige Finanzierungssystem, die bisherigen Schritte der Regierung im Reformprozess und das weitere Vorgehen. CDU, Grüne und FDP hatten die in ihrem Koalitionsvertrag anvisierte Neuordnung des Kita-Systems oben auf die Prioritätenliste gesetzt. Kernpunkte: eine Entlastung von Eltern und Kommunen, eine Verbesserung der Qualität in den Kitas, mehr Ganztags- und Randzeitangebote, 5

systematische und vereinfachte Finanzstrukturen und verbesserte Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte. Die Neuordnung soll bis 2020 umgesetzt werden. Von 2018 bis 2022 will die Landesregierung zusätzlich rund 480 Millionen Euro in die Kita-Finanzierung stecken.
Eine Reform wird von allen Landtagsfraktionen als notwendig angesehen, um den Dschungel in der Kita-Finanzierung zu lichten: Allein für die jährlich rund 230 Millionen Euro Landesmittel für die Kitas gebe es 7 Förder-Erlasse, 13 Regelungsbereiche und 32 Kriterien der Zuweisung, sagte Familienminister Heiner Garg (FDP) im November der Nachrichtenagentur dpa.
Der Regierungsbericht, den der Landtag nun berät, liefert Zahlen zur Betreuungssituation in den Kitas in Schleswig-Holstein: Anfang März 2017 wurden etwa 109.000 Kinder in Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein betreut, davon rund 18.000 unter drei Jahre. In der Kindertagespflege waren es rund 7700 Kinder. Der Betreuungsbedarf ist 2016 bundesweit erneut um 2,4 Prozent gestiegen. In Schleswig-Holstein lag er bei 46 Prozent und entsprach damit dem bundesweiten Durchschnitt. Im Bericht heißt es: „Der steigende Bedarf, insbesondere ausgelöst durch den Wunsch der Eltern nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, durch wieder steigende Geburtenzahlen und durch Migrationsbewegungen induzierte steigende Kinderzahlen, macht einen weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuungskapazitäten erforderlich.“ Mit einem neuen Betriebskosten-Erlass zur Aufstockung der Kita-Finanzierung in den Jahren 2018 und 2019 sieht das Familienministerium die ersten Schritte im Reform-Prozess vollzogen. Das Land gibt für diese zwei Jahre knapp 110 Millionen Euro zusätzlich an die Kreise und kreisfreien Städte – und setzt damit eine Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden vom Januar 2018 um.
Die SPD-Fraktion listet in einem eigenen Antrag drei Aspekte auf, die sie bei der Reform der Kitagesetzgebung berücksichtigt haben will. Zum einen hält sie weiter am Ziel fest, die Kitabeiträge für Eltern schrittweise abzuschaffen. Dazu müsse im neuen Kita-Jahr 2018/2019 eine beitragsfreie Krippenbetreuung in der Grundversorgung von fünf Stunden eingeführt werden. Im Juli 2017 waren die Sozialdemokraten mit einem Antrag zur beitragsfreien Kita im Landtag gescheitert. Zum anderen will die SPD die Kindertagesbetreuung in den Kommunen weiter bedarfsgerecht ausbauen. Die Sozialdemokraten verweisen auf eigene Erfolge aus ihrer Regierungszeit: „In den letzten Jahren wurde beim Ausbau der Kinderbetreuung viel erreicht und 10.000 Kita-Plätze neu geschaffen.“ Bund und Land sollen stärker an der Finanzierung beteiligen, fordert die SPD.
Der dritte Punkt, der der Fraktion wichtig ist: Die Qualitätsstandards in der Betreuung sollen erhalten und gestärkt werden. Dazu bedürfe es unter anderem der Verbesserung der Inklusion von Kindern mit Behinderung und der Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels durch die zweite Kraft am Nachmittag. Die Landesregierung soll des Weiteren ein Programm zur Nachwuchsgewinnung und Fachkräftesicherung in den Erzieherberufen auflegen.


TOP 8 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landesfischereigesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/677), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 6

Freizeitangler, die mit Boot oder Kutter auf der Ostsee unterwegs sind, dürfen pro Tag maximal fünf Dorsche aus dem Meer holen. Das besagt eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2016, die für weite Teile der deutschen, dänischen und schwedischen Küsten gilt. Damit soll der Bestand dieser Fischart gesichert werden. Wer mehr Dorsche an Bord holt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Das Umweltministerium legt nun einen Gesetzentwurf vor, der diese Strafandrohung präziser und schärfer fassen soll. Künftig sollen die Fischereiaufsichtsbeamten oder ihre Fischereiaufsichtsassistenten gleich beim ersten Verstoß eine Geldstrafe verhängen können. Bisher ist dies erst möglich, wenn ein Hobby-Angler zum zweiten Mal ertappt wird. Beim ersten Mal gibt es bislang lediglich eine Verwarnung. Wie hoch die Strafzahlung ausfällt, regelt der Gesetzentwurf nicht.
Neben den Berufsfischern holen auch die Freizeitangler erhebliche Mengen aus dem Meer, wie das Ministerium betont: „Beim Dorsch lagen beispielsweise die Fänge der deutschen Freizeitfischerei in den Jahren 2014 bis 2016 nach den Untersuchungen des Thünen-Instituts für Ostseefischerei in etwa in der gleichen Größenordnung wie die Fänge der deutschen Erwerbsfischerei.“ Eine solche Tagesfang-Obergrenze sei auch für andere Fischarten wie Lachs und Meerforelle denkbar. Anbieter von Angeltouren haben sich skeptisch zu den Tagesfang-Limits geäußert und befürchten, dass weniger Touristen einen solchen Törn buchen.
Presseberichten zufolge hatte das Umweltministerium ursprünglich geplant, die Bewegungen der Fischereiboote mittels eines sogenannten Plotters digital zu überwachen – eines elektronischen Gerätes, das den Kurs des Kutters aufzeichnet. Hiergegen hatten sowohl Vertreter der Freizeitfischer als auch Datenschützer Bedenken angemeldet. Der Gesetzentwurf enthält nun keine derartige Regelung.


TOP 16 W-LAN an allen Schulen bis 2012, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/671), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Um den digitalen Unterricht zu beschleunigen, fordert die SPD, sämtliche Schulen Schleswig- Holsteins bis zum Jahr 2021 mit Zugang zum schnellen, drahtlosen Internet auszustatten. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Landesregierung zusammen mit den Kommunen ein Konzept für ein leistungsfähiges WLAN-Netz erarbeiten. Ungeachtet ihrer Forderung für die WLAN-Versorgung an Schleswig-Holsteins Lehrstätten gehen die Sozialdemokraten davon aus, dass die Schulen bis 2020 an das Glasfasernetz angeschlossen sind. Ermöglicht werde dies durch das von der rot-grün- blauen Nord-Ampel in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebrachte „Landesbackbone-Konzept“, mit dem der Netzausbau in bislang nicht erschlossenen Gebieten gestemmt werden soll.
WLAN steht für Englisch Wireless Local Area Network und bezeichnet kabellose Netzwerke. Mit Hilfe dieser Technik lässt sich die Reichweite eines rein kabelgebundenen Netzwerks erweitern, was gerade für schwer zugängliche Standorte von Vorteil ist. Zudem ermöglicht WLAN den Einsatz mobiler Endgeräte. So könnten Schüler beispielsweise bei einem Ausflug in die Natur, mit einem Smartphone oder Tablet Pflanzen bestimmen. 7

Donnerstag, 26. April, 10 bis 18 Uhr

TOP 2, 10 und 49 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes über die Feststellung eines 2. Nachtrages zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/600), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/656), Antrag der Landesregierung (Drs. 19/635), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/634), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Die Landesregierung bittet das schleswig-holsteinische Parlament um Zustimmung zum Verkauf der HSH Nordbank an eine Gruppe von US-Finanzinvestoren. Ein Bericht aus dem Finanzministerium mit Informationen zum Verkaufsverfahren und zum Kaufvertrag wurde dem Landtag zugeleitet. Bei Zustimmung des Landesparlaments zu der Schlussrechnung für die vom Rotstift regierten Geschäfte in der Zeit von 2003 bis 2008 wird der Schuldenstand des Kernhaushaltes um knapp drei Milliarden Euro ansteigen. Grund sind die vor Jahren zur Rettung der Bank eingegangenen Garantieverpflichtungen. Ein diesbezüglicher Nachtragshaushalt liegt nach Beratung im Finanzausschuss ebenfalls zur Abstimmung in dieser Tagung bereit.
Zehn Jahre Krise und Milliardenverluste, vor allem durch faule Schiffskredite, liegen hinter der HSH Nordbank. Die Europäische Kommission hatte die beiden Haupteigentümer der Bank, die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg, dazu verpflichtet, das Kreditinstitut bis Ende Februar 2018 zu verkaufen. Der Finanzausschuss empfahl letzten Donnerstag bereits, der Ausgestaltung des Kaufvertrags zuzustimmen. Inzwischen ist die erste Privatisierung einer deutschen Landesbank fast perfekt. Die Investoren um die New Yorker Investmentgesellschaft Cerberus und den Investor J. Christopher Flowers zahlen rund eine Milliarde Euro für die Anteile. Cerberus und Flowers halten künftig rund 80 Prozent des Instituts, kleinere Anteile gehen an die amerikanische Gesellschaft GoldenTree und an Centaurus Capital aus London sowie an die österreichische Bawag, die Cerberus zuzurechnen ist. Die Länder verzichten auf die Möglichkeit, vorübergehend an einer Minderheitsbeteiligung festzuhalten.
Schleswig-Holstein geht bei der notwendigen Einwilligung der Landesparlamente den ersten Schritt, die Hamburger Bürgerschaft wird voraussichtlich im Mai oder Juni nachziehen. Die notwendige Zustimmung beider Parlamente gilt als sicher. Zum endgültigen Abschluss der Transaktion sind zudem noch die Billigung der Bankenaufsicht und der EU-Kommission sowie die Überleitung der Bank aus dem Sicherungssystem der Sparkassen in das System der privaten Banken erforderlich.
Die Jamaika-Koalition in Kiel will die Verpflichtungen des Landes im Zusammenhang mit der 2009 gemeinsam mit Hamburg gegebenen Garantie für das Kreditinstitut direkt aus dem Haushalt bedienen. Aus der sogenannten Sunrise-Garantie hat die Bank bereits in der Vergangenheit 4,1 Milliarden Euro in Anspruch genommen. Dieses Geld hat die ländereigene Anstalt hsh finanzfonds AöR (FinFo) am Kapitalmarkt aufgenommen. Langfristig sollen auch diese Kredite in den Haushalt überführt werden. Für die Länder endet mit dem Verkauf ein Finanzdesaster, das sich über rund 8

zehn Jahre seit dem Beginn der globalen Finanzkrise hinzog und von zahlreichen politischen und wirtschaftlichen Fehleinschätzungen geprägt war.
„Wir haben uns vom Finanzministerium den Nachweis geben lassen, dass der Verkauf für das Land günstiger kommt als eine Abwicklung“, hatte der Vorsitzende des Finanzausschusses Thomas Rother kurz nach dem Abschluss der Verkaufsverhandlungen mit den US-amerikanischen Finanzinvestoren gesagt. Die Kieler Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) gab Ende Februar zu Protokoll: „Heute ist kein Tag der Freude, sondern ein Tag, an dem wir zu unserer Verantwortung stehen.“
Neben der neuen Schuldenlast, mit der das Minus im Haushalt des Landes Schleswig-Holstein von 26 auf rund 29 Milliarden Euro steigt, gilt die Sorge den Mitarbeitern. Gewerkschaft und Nordbank- Betriebsrat befürchten, dass hunderte Arbeitsplätze vor allem in Kiel oder sogar der ganze Standort verloren gehen. Derzeit hat die HSH Nordbank gut 700 Mitarbeiter in Kiel und 1050 in Hamburg, konzernweit insgesamt etwa 2000. Der Vorstandschef der HSH Nordbank, Stefan Ermisch, hat bereits angedeutet, dass in den beiden kommenden Jahren mehrere hundert Vollzeitstellen wegfallen könnten. Verbunden mit dem HSH-Verkauf wird das Land voraussichtlich weitere rund drei Millionen Euro an Verwaltungskosten aufbringen müssen. Das geht aus der Antwort zu einer kleinen Anfrage der AfD (19/616) hervor. Demnach sind seit 2010 bereits über 1,6 Millionen für die Vorbereitung des Bankenverkaufs ausgegeben worden, bis 2020 rechnet die Landesregierung mit weiteren 1,3 Millionen Euro.


TOP 33 Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/693), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD will die vom Bundesverfassungsgericht kürzlich gekippte Grundsteuererhebung schnellstmöglich neu regeln. Die Oppositionsfraktion schlägt vor, die Berechnung künftig an die Grundstücksgrößen zu koppeln. Dafür soll sich die Landesregierung im Bundesrat einsetzen. Eine Wertermittlung für jeden Einzelfall sei zu zeitaufwändig und zu kostenintensiv, argumentiert die AfD. Karlsruhe hatte Anfang April entschieden, dass die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer verfassungswidrig ist und vom Gesetzgeber bis Ende 2019 überarbeitet werden muss. Mit einem Ertrag von jährlich rund 14 Milliarden Euro ist die Steuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden.
Den Finanzämtern und Kommunen hat das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsfrist eingeräumt. Bis Ende 2024 darf die Grundsteuer noch nach den alten Grundstückswerten erhoben werden. Hintergrund für diese Zeitspanne ist die zu erwartende langwierige Werteermittlung, da die Grundstücke neu eingeschätzt werden müssen. Derzeit wird die Grundsteuer im Westen nach einem Einheitswert des Jahres 1964 und im Osten des Jahres 1935 ermittelt. Diese Einheitsbewertung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, so Karlsruhe in der Urteilsbegründung. 9

TOP 19 Insekten schützen, Neonicotinoide verbieten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/674), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD setzt sich für ein Verbot von Pflanzenschutzmittel aus der Gruppe der Neonicotinoide ein. Das Insektengift dürfe nicht mehr im Freiland eingesetzt werden – es schade nicht nur Wildbienen, sondern der gesamte Insektenvielfalt. „Gehen Arten verloren, ist dies eine Bedrohung für die Biodiversität und damit für unser gesamtes Ökosystem“, begründen die Sozialdemokraten ihren Antrag.
Neonicotinoide wirken als Fraß- oder Kontaktgift auf die Nervenzellen von Insekten und sollen Pflanzen sowohl vor saugenden als auch beißenden Schädlingen schützen. Lange Zeit galten sie als besonders schonende Pestizide, die gut von Pflanzen über deren Wurzeln in die Blätter aufgenommen werden. Mit dieser systemischen Wirkung werden Neonicotinoide bevorzugt als Saatgutbeizmittel verwendet. Inzwischen kommen mehrere Studien zu dem Schluss, dass das Pflanzenschutzmittel aus der Gruppe der Neonicotinoide nicht nur Honigbienen, sondern auch Wildbienen und Schmetterlinge gefährden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hatte jüngst drei Insektizide namens Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid in den Fokus genommen. Sie sind demnach für Wild- und Honigbienen eine Gefahr. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht nun vor, die Anwendung der Neonicotinoide auf Gewächshäuser zu beschränken.
Ende April/Anfang Mai sollen die 28 EU-Staaten darüber abstimmen. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, dem von der EU geplanten Freilandverbot für Neonicotinoid-Insektengifte zuzustimmen. Dies bekräftigte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) am Freitag im Bundestag. „Was der Biene schadet, kommt vom Markt“, versicherte sie.


TOP 29 Kräfte bündeln, Führung vereinheitlichen: „Deutsche Küstenwache“ schaffen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/689), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD will das Havariekommando Cuxhaven, die Fischereiaufsicht sowie die im maritimen Bereich tätigen Zoll- und Polizeibehörden unter dem Dach einer „Deutschen Küstenwache“ vereinigen. Bei Havarien und anderen Krisenfällen hätte es in der Vergangenheit „Zuständigkeitsprobleme“ gegeben, begründet die Oppositionsfraktion den Antrag. Von einer „einheitlichen Führungsstruktur“ verspricht sie sich die „Gewährleistung maritimer Sicherheit“.
Aktuell ist bei Unfällen auf Nord- und Ostsee das Havariekommando in Cuxhaven für die Koordination zuständig. Die gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer unterhält ein maritimes Lagezentrum, das rund um die Uhr besetzt ist. Bei schweren Schadenslagen wird ein Krisenstab gebildet, dessen Leiter die Einsatzkräfte von Bund und Ländern koordiniert. Bei kleineren Unfällen sind die lokalen Behörden zuständig. 10

TOP 20 Grundwasser schützen: Düngeverordnung nachbessern und effizient umsetzen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/675), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD will die Düngeverordnung anpassen und dadurch zu einem „nachhaltigen Gewässerschutz“ beitragen. Ziel sei vor allem, die Belastung des Grundwassers mit Nitrat und Phosphor zu verringern. Dafür soll sich die Landesregierung im Bund einsetzen. Mit der Reduzierung der landwirtschaftlichen Nährstoffeinträge in Gewässer soll zudem „die Einhaltung der von der EU geforderten Grenzwerte“ erreicht werden, heißt es in dem SPD-Antrag weiter. Nur so könne die Wasserqualität deutlich verbessert und das Trinkwasser nachhaltig geschützt werden.
Das Landwirtschaftsministerium erarbeitet seit Februar eine neue Landesdüngeverordnung, die strengere Auflagen für den Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft beinhalten soll. Rechtsgrundlage für das Papier ist die Düngeverordnung des Bundes, die am 2. Juni 2017 in Kraft getreten ist. Danach sind die Landesregierungen verpflichtet, für bestimmte Gebiete, in denen Grenzwerte für Nitrat oder Phosphat überschritten werden, zusätzliche Vorschriften zum Umgang mit Düngemitteln zu erlassen. Laut dem zuständigen Ministerium zählen zu diesen Gebieten die sandigen Regionen in Schleswig-Holstein, in denen der natürliche Schutz des Grundwassers eingeschränkt und Nitrat im Grundwasser in Konzentrationen von über 50 Milligramm pro Liter festzustellen ist. Zum anderen seien Einzugsgebiete von Seen erfasst, in denen zu hohe Phosphateinträge aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wurden. Eine zu hohe Nitrat- Belastung betrifft nach Ministeriumsangaben rund 51 Prozent der Landesfläche, bei Phosphat sind es rund 13 Prozent.
Jüngsten Angaben aus dem Umweltministerium zufolge weist mit dem Selenter See im Kreis Plön nur einer der größeren Seen in Schleswig-Holstein einen guten ökologischen Zustand auf. Von 62 untersuchten natürlichen Seen ab 50 Hektar Fläche befinde sich ein Drittel in mäßigem Zustand. Bei fast der Hälfte sei der Zustand unbefriedigend, bei 18 Prozent schlecht. Als Hauptursache für den nicht guten Zustand der Seen nannte das Ministerium zu hohe Phosphoreinträge, die zum größten Teil aus der Landwirtschaft stammten.


TOP 7 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Schulgesetzes, Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/670), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Kinder aus anderen Bundesländern, die in stationären Jugendhilfeeinrichtungen in Schleswig- Holstein leben, ohne ihren ersten Wohnsitz im Land zu haben, sollen schulpflichtig werden. Das sieht ein vom SSW vorgelegter Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes vor. „Laut Landesverfassung haben alle hier lebenden Kinder und Jugendlichen (…) das Recht auf Bildung“, begründet die Abgeordneten des SSW ihren Antrag. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass es eine Unterscheidung gebe zu in Heimen untergebrachten Kindern und Jugendlichen, die in Schleswig- Holstein ihren melderechtlichen Hauptwohnsitz haben. Der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein 11

begrüßt den SSW-Antrag: „Gerade für Kinder in Heimeinrichtungen bedeutet der möglichst umgehende Besuch einer öffentlichen Schule die unverzichtbare Teilhabe am sozialen Leben vor Ort und darf nicht nur von der Initiative einzelner Instanzen abhängen, sondern muss gesetzlich verpflichtend sein“, heißt es in einer Pressemitteilung vom 20. April.
Fast die Hälfte der 6500 Heimkinder in Schleswig-Holstein kommt dem Kinderschutzbund zufolge aus anderen Bundesländern. Schleswig-Holstein sei eines der letzten Bundesländer, in denen es keine Schulpflicht für Kinder gebe, die hier ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ haben.


TOP 9 Versorgung mit Sand und Kies sicherstellen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/593), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Sand und Kies könnten in manchen Regionen wegen des Baubooms knapp werden – und damit das Bauen in Deutschland verteuern. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Die AfD-Fraktion im Landtag fordert angesichts erster Lieferengpässe, die Genehmigungsprozesse für den Abbau von Sand und Kies in Landschaftsschutzgebieten zu vereinfachen. Denn Sand, Kies und Naturstein kommen laut BGR- Studie vor allem unter Schutzgebieten oder überbauten Gebieten vor. Damit die Bauwirtschaft sicher planen kann, will die AfD vom Land neue Abbaumöglichkeiten prüfen lassen und die unterschiedlichen Verordnungen für Landschaftsschutzgebiete angleichen. Im Rahmen der Regionalplanung sollen geeignete Lagerstätten für Sand und Kies ausgewiesen werden. Gleichzeitig will die AfD den „Charakter der Schutzgebiete“ bewahren.
247 Millionen Tonnen Bausand und -kies wurden nach Angaben des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe (MIRO) 2016 in Deutschland gewonnen. Es gab rund 2000 Gewinnungsstellen. Die Zahlen für Schleswig-Holstein belaufen sich Recherchen der „Lübecker Nachrichten“ zufolge auf etwa 17 Millionen Tonnen, die im Land gewonnen werden. Die Versorgung der Bauwirtschaft in Schleswig-Holstein mit heimischen Primärstoffen könne damit sichergestellt werden, wird eine Sprecherin des Umweltministeriums zitiert. Vorsorglich sei ein Gutachten zu den Kapazitätsreserven allerdings bereits in Auftrag gegeben worden. Mit Lieferengpässen wird 2018 dagegen unter anderem im Großraum Mannheim-Karlsruhe, Berlin und dem Ruhrgebiet gerechnet. Wegen des großen Gewichts werden Sand, Kies und Schotter zumeist regional abgebaut und nicht quer durchs die Republik transportiert. Importiert wurden 2016 rund 1,2 Millionen Tonnen Bausand, vor allem aus grenznahen Regionen.
Sand ist ein Lockergestein mit einer Korngröße zwischen 0,063 und 2 Millimetern. Gröberes Gestein bis 63 Millimeter Durchmesser wird als Kies bezeichnet, wenn es abgerundet ist. Wenn es gebrochen wurde, also kantig ist, handelt es sich um Splitt oder Schotter. 12

Freitag, 27. April, 9 bis 14 Uhr

TOP 13 Konzeption für ein landesweites Semesterticket, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/640), geplanter Aufruf 9:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Studenten in Schleswig-Holstein sollen von Herbst nächsten Jahres an mit einem Semesterticket quer durch das ganze Land fahren können. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen von CDU, Grünen und FDP verständigt. Jetzt soll die Landesregierung ein Konzept zur Umsetzung vorlegen, in dem auch die freie Nutzung des ÖPNV-Angebots in Hamburg einbezogen werden soll. Dies sieht ein Antrag der Koalitionäre vor.
Von dem Semesterticket würden 50.000 Studenten profitieren. Es soll laut dem vorliegenden Antrag zum Wintersemester im nächsten Jahr eingeführt werden. Laut Medienberichten ist das Land zu einer Anschubfinanzierung von bis zu neun Millionen Euro bereit. Die Kosten für die Studenten sollen demnach bei 99 Euro pro Semester liegen. Ähnliche Angebote gibt es bereits in Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Während das Land der Einführung des Semestertickets offenbar positiv gegenübersteht, gibt es seitens des Verkehrsministeriums verhaltene Reaktionen auf die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), auch für Auszubildende und Arbeitnehmer ein vergünstigtes Azubi- beziehungsweise Jobticket einzuführen. Staatssekretär Thilo Rohlfs führte offene Fragen zur Finanzierbarkeit an. Und: Auszubildende zum Beispiel bekommen wie Schüler bereits vergünstigte Tickets. Aber je nachdem, in welchem Ort sie welche Preisstufe nutzen, ergeben sich daraus sehr unterschiedliche Preise. Deshalb gibt es im Ministerium Bedenken, ob die Suche nach einer einheitlichen Lösung für Azubis – wie beim Semesterticket für Studenten – so sinnvoll wäre. Eine Alternative könnten Preissenkungen für Azubi-Tickets sein.
Der DGB Nord hatte Anfang des Monats die Landesregierung aufgefordert, mit dem Hamburger Senat über eine Ausweitung des HVV-Tarifgebiets in die Metropolregion und die Einführung eines Jobtickets für Auszubildende und Arbeitnehmer zu verhandeln. „In der Metropolregion muss ein einheitlicher Tarif mit gemeinsamen Fahrkartenautomaten für reibungslose und preisgünstige Fahrten sorgen, gerade im Interesse aller, die täglich zur Arbeit und Ausbildung pendeln“, sagte der Vorsitzende Uwe Polkaehn. Wenn jetzt die Koalition den Studenten ein Jahresticket unter 200 Euro verspreche, dann sollte sie auch den Auszubildenden und Arbeitnehmern ein entsprechendes Angebot machen.
Rund 350.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte pendeln laut DGB Nord täglich zum Arbeiten nach Hamburg, darunter mehr als 170.000 aus Schleswig-Holstein. In dem vorliegenden Antrag von CDU, Grünen und FDP zum Studenten-Semesterticket wird die Forderung des DGB nicht erwähnt. 13

TOP 14 und 34 Attraktivität der Schulleiterstellen in den Grundschulen steigern, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/662), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/694), geplanter Aufruf 9:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD sorgt sich um den Rektoren-Nachwuchs an Grundschulen. Ohne Zahlen zu nennen, spricht die Fraktion von „bereits vakanten Schulleiterstellen“ und befürchtet mit Blick auf „die anstehende Pensionierungswelle“ weiter Besetzungsengpässe. Mögliche Schritte, um die Leitungsposten an den Grundschulen attraktiver zu machen, soll die Landesregierung bis zum Juli in einem Maßnahmenpaket darlegen. Die Kernforderung der AfD – die nach mehr Lohn – ist wenige Tage nach Vorlage des Antrages bereits in der Umsetzung. So kündigte das Bildungsministerium Mitte April an, die Gehälter von Schulleitern und deren Stellvertretern zum 1. August 2019 zunächst um eine halbe und im Jahr darauf um eine volle Besoldungsstufe anzuheben. Bis 2026 sollen dann auch die die 7.000 Lehrer an den 473 Grundschulen in Schleswig-Holstein nach und nach von Besoldungsstufe A12 nach A13 aufsteigen, hieß es aus der Staatskanzlei. Danach werden bereits jetzt die Lehrer an den weiterführenden Schulen bezahlt. Aus der Opposition kam allerdings bereits Kritik: So monierte SSW-Schulexpertin Jette Waldinger Thiering per Pressemitteilung, dass die Grundschullehrer erst in acht Jahren „genauso fair“ bezahlt werden sollen wie alle anderen Lehrkräfte – „und das trotz sprudelnder Einnahmen in der Landeskasse“.
Kurz vor Redaktionsschluss der Antragsvorlagen forderten die Koalitionsfraktionen die Landesregierung auf, dem Plenum über die geplante Anhebung der Besoldung von Lehrkräften an Grundschulen zu berichten. In ihrem vorliegenden Antrag führt die AfD einen „erheblichen zeitlichen Aufwand“ für die Schulleiter durch Vergleichsstudien, Früh- und Spätbetreuung, DaZ- Zentren, Elternkontakte, Infoabende in den Kitas, Steuerung multiprofessioneller Teams sowie der Vor- und Nachbereitung der Lehrerkonferenzen an. „Nicht selten sind die Schulleitungen an den Ganztagsschulen bis in den späten Nachmittag hinein in der Schule anwesend“, heißt es weiter.
Schätzungen des Deutschen Lehrerverbandes gehen davon aus, dass bundesweit derzeit an weit mehr als jeder zehnten Grundschule die Leitungsstelle unbesetzt ist. Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Marlis Tepe, sagte dazu: „Der Job ist stressig, lohnt sich finanziell kaum und wird mit immer mehr Aufgaben überfrachtet.“ Auch ein Mangel an Grundschullehrern in Schleswig-Holstein wird zunehmend beklagt. So geht die GEW in Schleswig- Holstein davon aus, dass landesweit bis zum Jahr 2025 um die 1.500 Lehrkräfte fehlen werden. Aktuell unterrichten an den über 600 Grundschulen in Schleswig-Holstein rund 5600 Pädagogen, davon 55 Prozent in Teilzeit.


TOP 15 Förderlotse für die Kultur, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/668), geplanter Aufruf 10:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit einem Förderlotsen für Kultur wollen CDU, Grüne und FDP Personen, die sich in den Bereichen Kultur und Bildung ehrenamtlich engagieren, gezielt unterstützen. Die geforderte Stelle soll beim Landeskulturverband angesiedelt werden. Zugedachte Kernaufgabe des Kulturlotsen: 14

Die Beratung von Kulturschaffenden bei Anträgen zur Einwerbung von Fördermitteln. Die Koalitionäre wollen, dass die Landesregierung ab dem 1. August die notwendigen Finanzmittel für die Stelle zur Verfügung stellt. Inwieweit diese Position dauerhaft besetzt wird, soll nach drei Jahren – also 2021 – überprüft werden.


TOP 17 Alle Wege zum Abitur offenhalten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/672), geplanter Aufruf 10:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Nach dem von der Jamaika-Koalition beschlossenen Wechsel zurück zum Abitur nach neun Jahren sorgt sich die SPD nun um die Zukunft der Oberstufen an Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein. So fordern die Sozialdemokraten von der Landesregierung einen Maßnahmenkatalog, mit dem die Bildungswege zum Abitur außerhalb der Gymnasien gefördert und „einer strukturellen Benachteiligung der Gemeinschaftsschulen entgegengewirkt werden soll“. Dass Schleswig-Holstein seinen Rückstand gegenüber der bundesweiten Abiturientenquote in den vergangenen Jahren aufgeholt habe, sei auch den zum Abitur führenden Bildungswegen an Gemeinschaftsschulen zu verdanken. Die „vielfältigen Wege“ zur Hochschulreife will die SPD erhalten. Eine Rückentwicklung der Gemeinschaftsschule zur ehemaligen Regionalschule dürfe es nicht geben, heißt es in ihrem Antrag.
Wie jüngste Zahlen des Bildungsministeriums zeigen, ging die Zahl der Anmeldungen an Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2018/2019 im Landesschnitt um 0,6 Prozent zurück. Einen leichten Anstieg konnten hingegen die Gymnasien verzeichnen: Die Zahl der Neuanmeldungen stieg um 5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Ministerium spricht von „einem moderaten Anstieg der Zahlen, weit weg von einem Run auf Gymnasien bei gleichzeitiger stabiler Entwicklung der Zahlen an den Gemeinschaftsschulen“.


TOP 22 Ferienbetreuungskonzept für die Grundschulen und Förderzentren einführen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/679), geplanter Aufruf 11:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Grundschulen und Förderzentren im Lande sollen auch während der Ferien ein Betreuungsangebot für ihre Schüler bereithalten. Das fordert der SSW. Die Oppositionspartei ruft die Landesregierung auf, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Darin soll dargelegt werden, wie die bestehenden Nachmittagsaktivitäten der Schulen „Schritt für Schritt“ auf die Ferienzeit ausgeweitet werden können. Dabei sollen Partner wie Sozialverbände oder Sportvereine mit ins Boot geholt werden. „In einer Zeit, in der die allermeisten Eltern berufstätig sind, muss die Lücke zwischen den langen Schulferienzeiten und den in aller Regel kürzeren Urlaubsansprüchen der Eltern qualifiziert geschlossen werden“, heißt es zur Begründung. 15

TOP 25 Mündlicher Bericht zum Thema Schulbausanierung, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/682), geplanter Aufruf 11:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Koalitionsfraktionen fordern Bildungsministerin Karin Prien (CDU) auf, mündlich über den Stand der Sanierung der Schulen im Land zu berichten. Eine Woche vor der Landtagstagung teilte die Ministerin bereits mit, dass Schleswig-Holstein ab diesem Jahr mit knapp 100 Millionen aus einem zweiten Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes rechnen kann. Das sei eine „gute Nachricht für alle finanzschwachen Schulträger“, sagte Prien. Ab sofort könne der Bedarf für dringend notwendige Investitionen angemeldet werden. Als finanzschwach und teilnahmeberechtigt gelten laut Bildungsministerium 127 Schulträger im Land. Sie können ihre Maßnahmen bis zum 30. Juni dem Ministerium melden.
Aus dem Bundesprogramm können Sanierung, Umbau, Erweiterung und unter bestimmten Voraussetzungen auch Ersatzbau von Schulgebäuden gefördert werden. Dazu gehören auch Schulsporthallen, Außenanlagen und Mensen, Arbeits- und Werkstätten sowie Labore. Ein Gremium mit Vertretern der kommunalen Landesverbände und des Bildungsministeriums entscheidet über die Reihenfolge der angemeldeten Investitionsmaßnahmen und die sich daraus ergebenden Prioritätenlisten sowie die Förderquote. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen jeweils mindestens 100.000 Euro betragen. Über ein erstes Bundesprogramm dieser Art waren bereits im vergangenen Jahr 99,5 Millionen Euro nach Schleswig-Holstein geflossen. Damit wurden Projekte in Kitas und Schulen gefördert.


TOP 32 Schutz der Privatanschrift von Kandidaten zur Kommunalwahl – Änderung der Gemeinde- und Kreiswahlordnung, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/692), geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Knapp zwei Wochen vor den Kommunalwahlen im Land will die AfD verhindern, dass die Veröffentlichung der Wohnanschrift von Kandidaten weiter Pflicht ist. In der Gemeinde- und Kreiswahlordnung sei ein Vetorecht von Bewerbern, die mit der öffentlichen Bekanntmachung ihrer Anschrift nicht einverstanden sind, zu verankern. „Angaben zur privaten Wohnanschrift von Kandidaten haben weder eine kommunalpolitische Aussagekraft, noch gibt es ein nachvollziehbares behördliches Erfordernis für die öffentliche Bekanntmachung der privaten Wohnanschrift“, heißt es zur Begründung.
Derzeit muss ein Wahlvorschlag den Familiennamen, den Vornamen, den Beruf oder Stand, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift (Hauptwohnung) jedes Bewerbers enthalten. Ausnahmen hiervon können nur Personen verlangen, die dem Wahlleiter nachweisen, dass für sie im Melderegister eine über das Bundesmeldegesetz geregelte Auskunftssperre eingetragen ist. 16

TOP 3 Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/429), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/664), geplanter Aufruf 13:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das Plenum befasst sich in Zweiter Lesung mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Datenschutz. Grundlage des Regelungspaketes ist die Anpassung an die EU- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai in Kraft tritt. Mit den anvisierten Neuregelungen soll festgelegt werden, unter welchen Umständen Unternehmen personenbezogene Daten auch anderweitig nutzen dürfen. Auch müssen bereits bei der Herstellung von Produkten künftig Fragen des Datenschutzes berücksichtigt werden. Die Datenverarbeitung muss transparent und genau dokumentiert werden, bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.Laut Medienberichten haben Vertreter der Wirtschaft zuletzt vor den Folgen des Gesetzes gewarnt. Die in der DSGVO verankerte Pflicht, sämtliche Prozesse, in denen Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten umgehen, schriftlich zu erfassen, überfordere die Betriebe, heißt es dort. Die IHK fürchtet zudem eine Klagewelle durch die „Abmahnindustrie“. Skeptische Töne kommen auch von Marit Hansen, Datenschutzbeauftragte des Landes, deren Behörde die Umsetzung der Regeln überwachen soll. Sie fürchtet, dass die bereits bewilligten vier Zusatzstellen nicht ausreichen werden.
Eine Ausschussempfehlung zu dem Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Der Innen- und Rechtsausschuss will erst in der Mittagspause des ersten Sitzungstages (Mittwoch) über das Thema beraten.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 17

Reihenfolge der Beratung der 11. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 25. April 2018 6 + 11 + 12 + Vorlagen zu größeren Abständen zwischen Windkraftanlagen 70 10:00 36 + 41 + 42 und Wohnhäusern 4 Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes 35 11:10 5 + 38 Gesetz zur Aufhebung des Landesmindestlohns / Antrag zur 35 11:45 Anpassung des Mindestlohns
26 + 50 Reform der Kitagesetzgebung 70 15:00 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des 35 16:10 Landesfischereigesetzes 16 W-LAN an allen Schulen bis 2021 35 16:45 Donnerstag, 26. April 2018 2 + 10 + 49 Feststellung eines 2. Nachtrages zum Haushaltsplan 2018 / 70 10:00 Veräußerung der Beteiligungen an der HSH Nordbank AG 33 Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern 35 11:10 19 Insekten schützen, Neonicotinoide verbieten! 35 11:45
29 Kräfte bündeln, Führung vereinheitlichen: „Deutsche 35 15:00 Küstenwache“ schaffen 20 Grundwasser schützen: Düngeverordnung nachbessern und 35 15:35 effizient umsetzen! 7 Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes 35 16:10 9 Versorgung mit Sand und Kies sicherstellen 35 16:45 Freitag, 27. April 2018 13 Konzeption für ein landesweites Semesterticket 35 09:00 14 + 34 Attraktivität der Schulleiterstellen in den Grundschulen steigern 35 09:35 15 Förderlotse für die Kultur 35 10:10 17 Alle Wege zum Abitur offenhalten 35 10:45 22 Ferienbetreuungskonzept für die Grundschulen und Förderzentren 35 11:20 einführen 25 Mündlicher Bericht zum Thema Schulbausanierung 35 11:55 32 Schutz der Privatanschrift von Kandidaten zur Kommunalwahl - 35 12:30 Änderung der Gemeinde- und Kreiswahlordnung 3 Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung 35 13:05 (EU) 2016/679 18

Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:



TOP 24 Breite Beteiligung und Unterstützung der Special Olympics in Kiel 27 Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive fortsetzen 28 Leistungen der Kommunen würdigen - Konversion der Rantzau-Kaserne in Boostedt unterstützen


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/699):

TOP 18 Situation der Schaf- und Ziegenhalter in Schleswig-Holstein 23 Mündlicher Bericht über die Auswirkungen des neuen EU-Finanzrahmens 37 Gebührenfreie Meisterprüfung ermöglichen und Meistergründungsprämie schaffen 39 Flächendeckenden Breitbandausbau fördern 40 Kommunalen Wohnungsbau stärken - innovative Wohnkonzepte fördern 43 Umsetzung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2018 in Schleswig-Holstein 47 Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin 2018/2019


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
21 Haltungskennzeichnung für Fleisch- und Milchprodukte einführen 30 EU-Binnenmarkt stärken - Verbandsklagen verhindern 31 Schleswig-Holstein unterstützt eine Bundesinitiative zur Gewährleistung effizienterer Asylverfahren 35 Recht auf angemessenen Wohnraum in Landesverfassung aufnehmen 44 Die Zukunft der EU-Finanzen und ihre Auswirkungen auf Schleswig-Holstein 45 Für ein solidarisches Europa 46 Europabericht 2017 – 2018 48 Statuserhebung zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aus der Sicht von Lehrkräften 51 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“