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11.05.18
09:56 Uhr
Landtag

Der Zuwanderungsbeauftragte lädt ein: Der Fall Oury Jalloh - Was ist passiert? Was können wir daraus lernen?

Nr. 66 / 11. Mai 2018

Der Zuwanderungsbeauftragte lädt ein: Der Fall Oury Jalloh - Was ist passiert? Was können wir daraus lernen?
Stefan Schmidt, Zuwanderungsbeauftragter beim Präsidenten des Schleswig- Holsteinischen Landtages, lädt zum Fall Oury Jalloh zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung ein, die er gemeinsam mit Amnesty International organisiert hat.
Zur Veranstaltung am
Donnerstag, 17. Mai 2018, 18.00 bis 21.30 Uhr (Einlass 17.00 Uhr) im Hörsaal 3 der Christian-Albrechts-Universität, Christian-Albrechts-Platz 3, 24118 Kiel

sind neben der interessierten Öffentlichkeit insbesondere auch Studierende und Praktiker der entsprechenden Fachrichtungen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich eingeladen.


Hintergrund: Am 7. Januar 2005 stirbt Oury Jalloh, ein Asylbewerber aus Westafrika, der im Jahr 2000 vor dem Bürgerkrieg in Sierra Leone nach Deutschland geflüchtet war, in einer Dessauer Polizeizelle. Der Todesfall an sich sowie die näheren Umstände, die bis heute nicht aufgeklärt sind, rütteln an den Grundfesten unseres demokratischen Rechtsstaates. „Und zwar nicht nur nach meiner Meinung, sondern auch nach Auffassung der in diesem Fall erkennenden Gerichte“, so Schmidt.

Noch heute wirft der tragische Tod des Festgenommenen Fragen nach den tatsächlichen Geschehnissen auf: Hat Oury Jalloh sich im gefesselten Zustand in der Polizeizelle selbst angezündet? Wenn ja, wie hat er das geschafft und warum hätte er dies tun sollen? Oder war Oury Jalloh handlungsunfähig oder sogar schon tot, als sein Körper verbrannte? Wenn ja, wie, 2


von wem und warum wurde der gefesselte Körper in der Polizeizelle verbrannt? Warum ließ sich das Geschehen mit unseren rechtsstaatlichen Mitteln bis heute nicht aufklären? Und warum war unglaublich viel Privatinitiative und massiver öffentlicher Druck auf die sachsen- anhaltinische Justizministerin notwendig, um diese Anfang des Jahres 2018 zu bewegen, das Ermittlungsverfahren wieder aufgreifen zu lassen?

„Weitere für mich mindestens ebenso wichtige Fragen lauten: Ist der Fall Oury Jalloh ein bedauerlicher, in der sachsen-anhaltinischen Vergangenheit abgeschlossener Einzelfall, der sich nicht wiederholen kann? Oder müssen wir heute, 13 Jahre später, damit rechnen, dass überall in Deutschland ähnliche Fälle bei freiheitsentziehenden Maßnahmen vorkommen können? Und wie sehr erhöht sich diese Gefahr, wenn die betroffene Person einen erkennbaren Migrationshintergrund hat?“, so Schmidt.

Neben der andauernden Aktualität dieses Falles seien es gerade die letzteren Fragen gewesen, die ihn veranlasst hätten, dieses Thema auch in Schleswig-Holstein gemeinsam mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten, Diskussionspartnern und Amnesty International aufzugreifen. Schmidt erhofft sich, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dieser Veranstaltung Erkenntnisse mitnehmen, um zukünftig derartige Gefahren rechtzeitig erkennen und ihnen wirksam begegnen zu können. „Für das Zusammenleben im demokratischen Rechtsstaat ist das Grundvertrauen aller in Deutschland lebenden Menschen in staatliche Institutionen unverzichtbar“, betont Schmidt. Dieses müsse auch in Zukunft gewahrt bzw. erneuert werden.

Anmeldung zur Veranstaltung beim Büro des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein unter Monika.Buttler@landtag.ltsh.de. Der Fall Oury Jalloh Begrüßung (18.00 Uhr) durch Stefan Schmidt, Zuwanderungsbeauftragter beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Einführung in den Fall durch Rechtsanwältin Beate Böhler, Berlin:
 Was geschah unstreitig am 07.01.2005 in Dessau?  Welche Theorien gab es zum Ablauf des Geschehens? Welche gibt es heute noch?  Was ist seit dem ermittlungs-/straf-/disziplinarverfahrensmäßig gelaufen?
Welche Theorien zum Geschehen am 07.01.2005 sind heute noch aktuell? Gibt es einen „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ anzunehmenden Ablauf?
 Margot Overath, freie Journalistin, vielfach für den MDR tätig, hat mit diversen Personen Interviews geführt, die sich mit dem Fall beschäftigt haben. Insbesondere auch mit medizinischen Sachverständigen und Polizisten.  Frank D. Stolt, MSc, MA, Sicherheitsfachwirt(FH), Kriminologe und Polizeiwissenschaftler), Sachverständiger Tatort/Brand  Publikumsfragen zu den Theorien
Pause ca. 19.30 Uhr. Getränke und kleiner Snack im Foyer.
Was können wir aus dem Fall lernen? Wie/durch welche (rechtlichen/organisatorischen/technischen/psychologischen) Maßnahmen können solche Fälle künftig vermieden werden?
Podiumsdiskussion mit
Rainer Dopp, Vorsitzender Länderkommission, Nationale Stelle zur Verhinderung von Folter, Wiesbaden Martin Herrenkind, Polizeiwissenschaftler, Schwerpunkte Kriminologie und Politologie Alexander Bosch, Amnesty-Polizei-Gruppe, Berlin Innenministerium/Polizei Schleswig-Holstein (angefragt) Justizministerium/Staatsanwaltschaften Schleswig-Holstein (angefragt).
Publikumsfragen zu den Ergebnissen
Schlussbetrachtung: Amnesty Asylgruppe Kiel



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