Nr. 69 / 14. Mai 2018 Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen gegründet Unter der Leitung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Ulrich Hase ist heute (Montag) erstmals der Landesbeirat zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Kieler Landeshaus zusammengekommen. Grundlage für die Schaffung des Gremiums ist das im März verabschiedete Teilhabestärkungsgesetz. Der Landesbeirat soll unter anderem Beteiligungsrechte bei Entscheidungen in der Landespolitik stärken und die Arbeit des Landesbeauftragten unterstützen. ,,Der Landesbeirat ist ein wichtiges Signal für Menschen mit Behinderungen in unserem Land", so Hase zur Errichtung. ,,Die politische Beteiligung von Menschen mit Behinderung rückt dadurch zunehmend in den Fokus." Der Landesbeirat setzt sich aus verschiedenen Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen zusammen. Dem Aufruf des Landesbeauftragten, gemeinsam den Landesbeirat zu bilden, folgten 17 Landesverbände. Die gesetzliche Grundlage für den Landesbeirat ist das kürzlich verabschiedete erste Teilhabestärkungsgesetz. Er soll gemeinsam mit dem Landesbeauftragten sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein beteiligt werden. Daher begrüßt der Landesbeauftragte ausdrücklich, dass drei Mitglieder des Landesbeirates am neuen Landesrahmenvertrag mitwirken. Dies entspricht einer Forderung aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Darin heißt es, dass weniger für, sondern mehr mit Menschen mit Behinderung über ihre Bedarfe verhandelt werden soll. Darüber hinaus soll der Landesbeirat den Landesbeauftragten in seiner Tätigkeit beraten. ,,Wir werden gemeinsam abstimmen, was für Menschen mit Behinderungen im Land zu bewegen ist", so der Landesbeauftragte. Ein Schwerpunkt der Arbeit wird voraussichtlich auch die Gestaltung des Landesaktionsplanes in den nächsten Jahren sein.