Kiel, 16. Mai 2018 Nr. 159 /2018 Kathrin Wagner-Bockey Mit verfassungsrechtlich zweifelhaften Gesetzen die Verfassung schützen? Anlässlich der Verabschiedung des bayrischen Polizeiaufgabengesetzes und der aktuellen Diskussion um Sicherheitskonzepte erklärt die polizeipolitisch Sprecherin der SPDLandtagsfraktion, Kathrin Wagner-Bockey: ,,Viel hilft nicht immer viel! Das bayrische Gefahrenabwehrrecht ist ein Offenbarungseid für die Bemühungen auf dem Weg zu einheitlicheren Polizeigesetzen aller Bundesländer. Wir hätten uns gewünscht, dass der neue Innenminister Seehofer seine bayrischen Kettenhunde zugunsten einer gemeinsamen Lösung nicht von der Leine gelassen hätte. Es ist bezeichnend, dass die bayrischen Bürger zu 10000en auf die Straße gehen! Die Eingriffsschwelle von der konkreten auf eine nicht näher definierte ,,drohende Gefahr" abzusenken, ist verfassungsrechtlich genauso bedenklich, wie der Dauergewahrsam von bis zu drei Monaten. Wer den Bürgern in dem Zusammenhang vorgaukelt, dass dadurch mehr Sicherheit entstünde, verkauft sein Volk für dumm. Ein gut geregelter, praktikabler Datenaustausch auf Länderebene muss das gemeinsame Ziel sein, hemmungslose Eingriffsrechte und eine Militarisierung der Polizei sind es nicht."