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25.05.18
12:31 Uhr
FDP

Christopher Vogt: FDP-Fraktion fordert bei DSGVO Aufklärung statt Panikmache und ein Verbot von missbräuchlichem Abmahnen

Presseinformation

Christopher Vogt MdL Vogt, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky MdL Kumbartzky, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 168/ 2018 Kiel, Freitag, 25. Mai 2018
Datenschutz/DSGVO



www.fdp-fraktion-sh.de Christopher Vogt: FDP-Fraktion fordert bei DSGVO Aufklärung statt Panikmache und ein Verbot von missbräuchlichem Abmahnen
Zum heutigen Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: Vogt:
„Die FDP-Fraktion unterstützt das grundsätzliche Ziel einer verbesserten Da- tensouveränität, das mit der DSGVO erreicht werden soll. Wir brauchen in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin Aufklärung statt Panikmache. Wir haben in Schleswig-Holstein mit dem ULD ein schlagkräftiges Daten- schutzzentrum, das Unternehmen und Vereinen kompetente Hilfestellung bietet. Dafür haben wir im Landeshaushalt auch noch einmal zusätzliche 200.000 Euro bereitgestellt.
Bei der Umsetzung der Verordnung wird man nun genau darauf achten müssen, dass diese auch tatsächlich die richtigen Adressaten wie Google, Facebook und Co. trifft und nicht vor allem Vereinen, Selbständigen oder kleinen Unternehmen in unverhältnismäßiger Weise die Arbeit erschwert. Es ist deshalb wiederum auch wenig zielführend, wenn prominente EU- Abgeordnete den zusätzlichen bürokratischen Aufwand, dem sich viele Ver- eine und Betriebe ausgesetzt sehen, nun kleinreden wollen. Denn selbstver- ständlich bedeutet das Inkrafttreten der Verordnung einen zusätzlichen Aufwand, den Klein- und Familienunternehmen zu bewältigen haben.
Mit dieser Tatsache sollte man offen umgehen und gerade die kleinen Ver- eine und Betriebe auch vor unverhältnismäßigen Konsequenzen schützen. Der Verweis auf die lange Vorlaufzeit hilft da niemandem wirklich weiter. Wir schlagen vor, das befürchtete Entstehen einer Abmahnwelle gegenüber Vereinen und Unternehmen schnellstmöglich per gesetzlicher Klarstellung im Unterlassungsklagengesetz wirksam zu unterbinden. Wer missbräuchlich abmahnt, soll nach unserer Auffassung nicht nur zum Schadensersatz ver-
Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de pflichtet werden, sondern sollte mit empfindlichen Geldstrafen belegt wer- den. Missbräuchliches Abmahnen dient schließlich nicht dem Datenschutz, sondern als Geschäftsmodell. Da muss sauberer unterschieden werden. Es handelt sich dabei vor allem um ein deutsches Problem, das nicht durch die DSGVO an sich, sondern durch deutsches Recht verursacht wird. Man sollte dieses Problem nicht den Gerichten überlassen, die im Zweifel Wichtigeres zu tun haben. Wir brauchen nun Offenheit und die Bereitschaft zu gesetzge- berischen Korrekturen, um den Datenschutz voranzubringen.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de