Streikverbot für Beamte | 12.06.2018 | Nr. 198/18 Tobias Loose: Beamte haben Rechte und Pflichten Tobias Loose, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, äußerte sich heute (12.06.2018) zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Streikverbot für Beamte: ,,Wir können nachvollziehen und unterstützen ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht der Argumentation der vier Beschwerdeführer nicht folgte. Wir halten diese Entscheidung für angemessen, würde doch ein Streikrecht für Beamte ­ in diesen Fällen verbeamteten Lehrern ­ die Treuepflicht und das Alimentationsprinzip in Frage stellen und verschiedene Klassen von Beamten erzeugen. Beamte halten eine Sonderstellung inne, denn sie nehmen eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft wahr. Der Beamte ist verpflichtet, seine übergeordneten Stellen zu beraten und zu unterstützen. Dazu gehört grundsätzlich auch, sich politisch zurückzuhalten. Bei der Teilnahme an einem Streik ist dies aber der Fall. Das Urteil unterstreicht diesen Sachverhalt." Seite 1/1 Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de