Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Vogt, Christopher Vogt MdL Vorsitzender Klahn, Anita Klahn MdL Stellvertretende Vorsitzende Kumbartzky, Oliver Kumbartzky MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 192/2018 Kiel, Mittwoch, 13. Juni 2018 Jan Marcus Rossa zu TOP 7 "Schutz und Sicherung von Wohnraum" In seiner Rede zu TOP 7 (Gesetzentwurf zum Schutz und zur Sicherung von Wohnraum) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa: Rossa: ,,Der Schutz und die Sicherung von Wohnraum gehören genauso zu den Aufgaben des Staates wie die Wohnraumförderung. Dabei hat der Staat die Rahmenbedingung zu schaffen, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land ausreichender und auch bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Über die Ziele dürften wir uns schnell einigen können. Allerdings der Weg dahin birgt erheblichen Konfliktstoff, das macht auch der Antrag des SSW deutlich. Ein Wohnraumschutzgesetz scheint auf den ersten Blick eine sinnvolle Maßnahme zu sein, um bestehenden Wohnraum zu sichern. Wenn wir vom Verbot der Zweckentfremdung sprechen, dann könnten sich sicherlich auch die Freien Demokraten mit einem solchen Instrument einverstanden erklären, sofern ein Verbot erforderlich, geeignet und verhältnismäßig im engeren Sinne ist, um dem Wohnungsproblem in Schleswig-Holstein entgegenzuwirken. Der Gesetzentwurf enthält aber eine ganze Reihe von Regelungen, die die Eigentümer von Wohnraum gängeln. Besonders kritisch sind die Instandsetzungsverpflichtung, die Verpflichtung Ersatzwohnraum zu beschaffen, das Wohnnutzungs-, Räumungs- und Wiederherstellungsgebot sowie die Möglichkeit, dem Eigentümer den Besitz zu entziehen und einen Treuhänder einzusetzen. Diese Regelungen greifen in ganz erheblicher Weise in die Rechte der Eigentümer ein. Das aber ist nur zulässig, wenn solche Eingriffe in Schleswig-Holstein erforderlich und verfassungsrechtlich zulässig sind. Der SSW hat sich mit der Frage der rechtlichen Zulässigkeit vordergründig befasst und verweist auf eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz. An diesem GeEva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de www.fdp-fraktion-sh.de Innenpolitik/Sicherung von Wohnraum setz orientiert sich auch der Entwurf des SSW. Allerdings kann man aus dieser Stellungnahme keineswegs ableiten, dass ein solches Gesetz auch in SchleswigHolstein rechtlich zulässig wäre. Liebe Kollegen des SSW, Sie wollen doch nicht allen Ernstes die Wohnraumsituation in Hamburg mit der in Schleswig-Holstein vergleichen. Es ist doch hinlänglich bekannt, dass die Problematik auf dem Hamburger Wohnungsmarkt viel dramatischer ist, als in unserem Land. Deshalb können Hamburger Verhältnisse ein Wohnraumschutzgesetz in Schleswig-Holstein nicht rechtfertigen. Schauen Sie sich doch bitte einmal an, wo in Schleswig-Holstein ein ,,angespannter Wohnungsmarkt" im Sinne des §556d BGB (Mietpreisbremse) besteht. Abgesehen von den Orten auf Sylt und Föhr sind das die Landeshauptstadt Kiel und einige Gemeinden im Hamburger Rand. Natürlich müssen wir auch in Schleswig-Holstein dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum in ausreichendem Umfang den Menschen zur Verfügung gestellt wird. Doch die in Betracht kommenden Maßnahmen sind andere als in Hamburg, wo die Problematik auf dem Wohnungsmarkt viel dramatischer ist. Deshalb überzeugt es nicht, wenn der SSW ein Wohnraumschutzgesetz in Schleswig-Holstein nach dem Vorbild Hamburgs fordert. Genauso wenig ergibt sich aus der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, dass ein Wohnraumschutzgesetz in unserem, von ländlichen Regionen geprägten Land eine erforderliche, geeignete und verhältnismäßige Maßnahme wäre. Ich habe daher erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und Zweifel an der Verhältnismäßigkeit eines solchen Gesetzes. Zum einen besteht in vielen Gemeinden überhaupt kein angespannter Wohnungsmarkt, zum anderen stehen in Schleswig-Holstein anders als vielleicht in Hamburg, nach wie vor mildere Mittel für die Wohnraumförderung zur Verfügung, die ausgeschöpft werden müssen, bevor wir mit Geboten und Verboten die Eigentümer von Wohnraum drangsalieren. Es ist immer der einfachste Weg, auf Probleme, die der Staat lösen muss, mit Geboten und Verboten zu reagieren, die allein den Bürger treffen. Damit erweckt man zwar den Eindruck, etwas getan zu haben. Verdeckt aber die Versäumnisse des Staates, andere ihm zur Verfügung stehende Möglichkeiten nicht ausgeschöpft zu haben, die den Bürger weniger einschneidend belasten. Wir wissen doch, wie wir den Wohnungsbau forcieren können. Wir werden deshalb die Regionalplanung flexibilisieren, damit in Wachstumsregionen der Mehrbedarf an Wohnraum berücksichtigt werden kann. Wir werden darauf hinwirken, dass die Instrumente der Baulandmobilisierung konsequenter angewendet und die Baugenehmigungsverfahren beschleunigt werden. Wir wollen eine Intensivierung der sozialen Wohnraumförderung mit längeren Bindungsfristen. Wir werden uns auch für steuerliche Anreize einsetzen, damit der Mietwohnungsbau attraktiver wird. Diese Maßnahmen sind zum Teil auf einem guten Weg und wir sollten jetzt abwarten, ob sie die gewünschte Wirkung entfalten. Ein Wohnraumschutzgesetz wirkt hier kontraproduktiv. Gebote und Verbote entfalten keine Anreizwirkung und werden am Ende den in Schleswig-Holstein dringend benötigten Wohnungsneubau hemmen. Wir lehnen ein solches Gesetz daher ab und beantragen die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss." Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de