Es gilt das gesprochene Wort! Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 13. Juni 2018 TOP 4 - Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, Drs. 19/581 Kirsten Eickhoff-Weber Gesetzentwurf ist Murks Schon bei der 1. Lesung des Gesetzentwurfs haben wir hier erhebliche Mängel im Verfahren konstatiert. Das hat sich fortgesetzt. Es darf nicht sein, dass dieses wirklich krude Verfahren unkommentiert bleibt. Ich sage es direkt vorweg: Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes ist so nicht zu verantworten, das Verfahren der Bedeutung nicht gerecht. Wir beantragen eine Dritte Lesung! Denn mit dem Landesplanungsgesetz wird nicht nur die gesetzliche Grundlage für die Aufstellung der Regionalpläne Wind geändert, hier soll auch die Aufstellung des Landesentwicklungsplans verschlankt und gestrafft werden. Und das wollen Sie im laufenden Verfahren durch Eingriffe bei der Beteiligung erreichen. Kurz vor der 1.Lesung fiel den regierungstragenden Fraktionen ein, dass sie das Moratorium für die Windenergie wohl schlicht vergessen hatten. Die Begründung zum Gesetzentwurf erst am 17.05. ­ zehn Wochen nach Veröffentlichung des Entwurfs und eine knappe Woche vor Ablauf der Fristen für die schriftlichen Anhörung. Es hat also sage und schreibe 10 Wochen gedauert dieses Gesetz zu begründen. Das ist schon 2 merkwürdig, eigentlich ist es doch umgekehrt. Erst die Gründe und dann der daraus abgeleitete Gesetzesentwurf! Am 30.05. gab´s dann noch einen Änderungsantrag der Koalition. Der wurde im Ausschuss von einem Vertreter der Landesplanung begründet, wie er auch die angebliche Notwendigkeit der 2. Lesung in dieser Tagung. Die Einladungsfrist für die mündliche Anhörung, die Sie eigentlich doch gar nicht wollten, betrug noch nicht einmal eine Woche. Herzlichen Dank an alle, die sich da überhaupt noch geäußert haben angesichts dieses schieren Unwillens der Koalition, kritische Stimmen überhaupt zuzulassen. Liebe Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, hätten wir in Zeiten der Küstenkoalition solch ein Verfahren vorgeschlagen, Ihr wärt uns aufs Dach gestiegen, zu Recht. Aber in den Hinterzimmern von Jamaika schein das alles vergessen. Und hier kommt der entscheidende Punkt: Denn die Stellungnahme von Prof. Brünning, Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts, erfüllt doch mit großer Sorge. Er führt aus, dass sich das Landesverfassungsgericht keineswegs zur Verfassungsgemäßheit des bisherigen Moratoriums geäußert hat. In der Begründung werden also offen Tatsachen verdreht. Im damaligen Verfahren ging es übrigens immer um das derzeit bestehende Moratorium. Wie sieht es aber mit der weiteren Verlängerung aus? Ist die weitere Verlängerung sachlich begründet? Wie lange ist eine Verlängerung überhaupt noch möglich? Wann drohten rechtliche Konsequenzen und damit die Verspargelung der Landschaft? Dazu wäre es zwingend notwendig gewesen, Herrn Prof. Brünning selbst im Ausschuss zu hören. Ohne klare Antworten, die auch der Minister dazu heute Morgen auch nicht geben konnte, ist dieses Gesetz nicht beschlussreif! Dabei stecken in dem Gesetz noch viel mehr Tücken: Die Planunterlagen werden in Zukunft ausschließlich im Internet bereitgestellt oder in elektronischer Form übermittelt. Nur in den kreisfreien Städten und den Kreisen werden sie in Papier ausliegen. Was ist aber mit denen, die nicht über die technischen Möglichkeiten oder Fähigkeiten verfügen? Wie sollen sie gleichberechtigt und barrierearm teilhaben können? Der BUND befürchtet zu Recht, dass Druckkosten aufs Ehrenamt abgewälzt werden sollen. In der Anhörung hat der Kollege Burkhard Peters vorgeschlagen, dass die Verbände nach Bedarf gedruckte Ausfertigungen der Planunterlagen anfordern können sollen. Gute Idee, aber kein Wort davon im Gesetz. 3 Was ist in kleineren Gemeinden? Muss da der ehrenamtliche Bürgermeister erst in einem copyshop Pläne ausdrucken, bevor die Einwohnerversammlung diskutieren kann, welche Auswirkungen der Regionalplan Wind oder der Landesentwicklungsplan für die Zukunft der Gemeinde hat. Derzeit können die Anzuhörenden innerhalb von vier Monaten gegenüber der Landesplanungsbehörde eine Stellungnahme abgeben. Diese Frist kann verlängert werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht jetzt aber auch eine ,,angemessene" Verkürzung der Frist vor. Wer entscheidet, was angemessen ist? In der Anhörung konnte die Koalition nicht ein Beispiel benennen, wann eine Fristverkürzung notwendig sein könnte. Man könnte denken, klasse, dann geht das jetzt schneller mit dem Bau der Autobahnen, Brücken etc. Ein Trugschluss, denn hier geht es um die langen Entwicklungslinien und wie bei der Windenergie um raumwirksame Planungen. Hier geht es um die Zukunftsfragen des Landes. Dazu müssen die Kommunen, das Ehrenamt und die Bürger mit ausreichend viel Zeit vernünftig Stellung beziehen können. Das ist auch eine Frag des Respekts! Dass die regierungstragenden Fraktionen nach fast 70 Jahren Landesplanungsgesetz jetzt den Ministerpräsidenten aus dem Gesetz streichen ist mehr als nur bemerkenswert. Vorsitzender des Landesplanungsrats soll der Ministerpräsident aber bleiben? Vergessen? Übersehen? Ich könnte auch noch ausführen, dass sie den Rechtsweg für Kommunen einengen, indem Klagen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Aber fünf Minuten reichen heute nicht, um dieses Murks-Gesetz ganz zu sezieren. Dafür braucht es definitiv eine Dritte Lesung! Vielen Dank!