REDE ZU PROTOKOLL Kiel, 13. Juni 2018 TOP 03 + 36 ­ 2. Lesung - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabegesetzes des Landes Schleswig-Holstein, Drs. 19/571und 19/753 Regina Poersch: Tourismusgemeinden an der Westküste stärken - Kurabgaberegelung ergänzen ,,Ich habe es schon in der Ersten Lesung gesagt: Es geht nicht um eine neue Abgabe. Es geht um die Einziehung der Tageskurabgabe von den Tagesgästen dort, wo eine kommunale Satzung die Erhebung einer Tageskurabgabe vorsieht. Abgabepflichtig sind häufig beide Gruppen: Übernachtungs- UND Tagesgäste. Denn aber eine Kurabgabe nur von den Übernachtungsgästen - die sich nicht wehren können, sondern die Abgabe auf ihrer Hotelrechnung finden -, nicht aber von Tagestouristen auch tatsächlich kassiert wird, ist das nicht nur ungerecht, sondern müsste auch befürchten lassen, dass eine Abgabesatzung beklagt wird. Wir haben mit unserem Gesetzentwurf die Forderung der Insel- und Halligkonferenz aufgegriffen, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, die Erhebung der Kurabgabe von Tagesgästen denjenigen Verkehrsträgern aufzuerlegen, die geschäftsmäßig Tagesgäste zu den Inseln und Halligen befördern. 2 Es geht um eine Möglichkeit. Die schriftliche Anhörung zum SSW-Antrag 19/311 im Wirtschaftsausschuss und Gespräche mit den Tourismusfachleuten an der Westküste bestärken uns. Die Nordsee-Tourismus-Service GmbH, der Tourismusverband Schleswig-Holstein, der Kreis Nordfriesland - in dem die Tourismusintensität mit jährlich 74 Übernachtungen je Einwohner überdurchschnittlich hoch ist - und natürlich die Insel- und Halligkonferenz selbst sind dafür. Lesen Sie die schriftlichen Stellungnahmen zum SSW-Antrag. Deshalb haben wir für Ihre Verweigerungshaltung nach wie vor kein Verständnis. Wir haben auch kein Verständnis dafür, dass Sie eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss abgelehnt haben und wir Ihnen die ,,Anhörung light" im Innen- und Rechtsausschuss regelrecht abtrotzen mussten. Es war bisher immer guter parlamentarischer Brauch zu Gesetzentwürfen auch die Betroffenen anzuhören. Dass die Jamaikakoalition dies verweigert hat, zeigt eine gehörige Portion Arroganz. Das ist nicht nur unglaublich schlechter parlamentarischer Stil, sondern zeigt auch den Mangel an Bereitschaft zum Dialog. Ich kann es mir nur so erklären, dass CDU, FDP und Grüne sehr wohl wissen, dass unser Gesetzentwurf bei den Touristikern an der Westküste gut angekommen ist. Aber wovor haben Sie denn solch eine Heidenangst? Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände hat zur heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses ihre Befürwortung für unseren Gesetzentwurf noch einmal bekräftigt. Genauso wie schon zum SSW-Antrag. Kommen konnten sie nicht. Kein Wunder bei der unangemessen kurzen Frist, die Jamaika für diese Anhörung setzte! Es geht um die abgabenrechtliche Gleichbehandlung von Übernachtungs- und Tagesgästen. Und es geht um die Gleichbehandlung gegenüber Niedersachsen. Das ist übrigens der zentrale Punkt in der Stellungnahme der Kommunalen Landesverbände! In Niedersachsen sieht das Kommunalabgabengesetz vor, dass Reedereien und Betreiber von Fluglinien, die geschäftsmäßig Passagiere in die jeweilige Tourismusgemeinde befördern, per gemeindlicher Satzung verpflichtet werden KÖNNEN, die Kurabgabe über den Fahrpreis einzuziehen. Diese Möglichkeit wollen wir auch in SchleswigHolstein schaffen. Keine Kommune wird dabei gezwungen, so zu verfahren. Sie darf selbstverständlich selbst entscheiden! Wir trauen den Tourismusgemeinden dabei zu, sich mit den einzubindenden Verkehrsträgern zu verständigen! Wir trauen ihnen zu, den Service für die Gäste durch weitere Zusatznutzen in Verbindung mit der Kurkarte zu verbessern. Wir trauen ihnen auch die Klärung der Frage zu, wie Fahrgäste, die geschäftlich auf die Inseln und Halligen reisen oder dort 3 wohnen, von der Tageskurabgabe befreit werden. Wir trauen ihnen die gegenseitige Anerkennung der Kurkarten zu. Die Inseln Föhr und Amrum haben ihre Kurabgabesatzungen zum 1. Januar 2017 bereits angeglichen und erkennen die jeweiligen Kurkarten der Nachbarinsel an. Das ist kommunale Gestaltung! Geben Sie Ihre Verweigerungshaltung auf! Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.