Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Vogt, Christopher Vogt MdL Vorsitzender Klahn, Anita Klahn MdL Stellvertretende Vorsitzende Kumbartzky, Oliver Kumbartzky MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 194/2018 Kiel, Mittwoch, 13. Juni 2018 Jan Marcus Rossa zu Landesplanungsgesetzes" TOP 4 ,,Änderung des In seiner Rede zu TOP 4 (Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Rossa: Jan Marcus Rossa: ,,Die Jamaika-Koalition hat sich der Digitalisierung verschrieben. In dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zeigt sich, was Digitalisierung auch bedeuten kann: Nicht das Rad neu erfinden, sondern die Digitalisierung und ihr Potential nutzen, um Bestehendes zu optimieren. Es müssen eben nicht immer die großen Stelleschrauben in Bewegung gesetzt werden. Manchmal reicht es, ein bestehendes Verfahren an die technologische Entwicklung der letzten Jahrzehnte anzupassen und lang etablierte Verfahren in das digitale Zeitalter zu transformieren. Von außen betrachtet fragen sich ohnehin viele, wieso ausgerechnet die Verwaltung mit ihren immensen Ressourcen für diesen Prozess so viel länger braucht als andere. In Anbetracht des gewaltigen ,Großprojekts Digitalisierung` mag die Änderung des Landesplanungsgesetzes ein nur kleiner Schritt sein, aber gerade die kleinen Schritte sind notwendig, um alle Teilbereiche der Verwaltung der Digitalisierung zu öffnen und den Bürgerinnen und Bürger ihr Potential nutzbar zu machen. Beim Landesplanungsgesetz führt dieser Schritt vor allem zu einer einfacheren und schnelleren Verfügbarkeit der Planungsunterlagen. Das Drucken und Auslegen der Papierunterlagen ­ was ja weiterhin in verringertem Maße notwendig und richtig ist ­ braucht Zeit. Zeit, die nicht nur bei Vorhaben mit enormem Handlungsdruck zu kostbar ist, um sie ungenutzt verstreichen zu lassen. Mit unserem Gesetzentwurf sichern wir die frühzeitige digitale Bereitstellung gesetzlich ab. Die Bürgerinnen und Bürger, also die, auf die es gerade bei großen Planvorhaben ankommt, werden damit deutlich schneller und einfacher Zugang zu den Planungsunterlagen bekommen. Die HemmEva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de www.fdp-fraktion-sh.de Innenpolitik/Landesplanungsgesetz schwelle, sich im Internet zu informieren, ist ja unbestreitbar deutlich niedriger als zu den Öffnungszeiten der Amtsverwaltung vor Ort Einsicht in die ausgelegten Planungsunterlagen zu nehmen. Wer dennoch oder gerade aufgrund der Bereitstellung im Internet Einsicht nehmen möchte, wird dies weiterhin bei den Kreisen und kreisfreien Städten tun können. Die Einsicht in die Papierunterlagen bedeutet damit ein einem Behördengang vergleichbarer Aufwand. Sollte hier der Eindruck erweckt worden sein, die Einsichtnahme in die Papierunterlagen würde erschwert bis unmöglich gemacht, so ist dies schlicht weg falsch. Nicht ausschlaggebend, aber dennoch beachtlich ist, dass wir durch die vorgenommenen Veränderungen auch erheblich Geld einsparen werden. Mit immerhin rund 200.000 Euro schlägt das Drucken pro Entwurf derzeit zu Buche. Wenn man bedenkt, dass die Zugänglichkeit und Reichweite auf digitalem Wege deutlich größer ist ­ also das eigentliche Ziel auf leichterem Weg besser und schneller erreicht werden kann ­ haben wir schlichtweg die Pflicht, die Ausgaben für das der öffentlichen Hand anvertraute Steuergeld zu hinterfragen. Der wichtigste Vorteil des vorliegenden Gesetzentwurfs liegt in der Situation begründet, die seit dem 20. Januar 2015 die gesamte Landespolitik nachhaltig beschäftigt. An jenem Tag hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Teilfortschreibung der Regionalpläne Wind für unwirksam erklärt. Und fast genau so lange diskutieren wir über die Notwendigkeit, endlich zu einer wirksamen und gerichtsfesten Planung zu kommen. Nicht nur die Windbranche, die ein großer Wirtschaftsfaktor für Schleswig-Holstein ist und bleiben soll, sondern das ganze Land erwartet von uns, dass wir alle Möglichkeiten der Optimierung für ein schnelles und rechtssicheres Verfahren ergreifen. Ein zügiges Verfahren, das die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger erhält und verbessert. Darum geht es uns. Um die laufenden Planungen nicht ins Leere laufen zu lassen, ist es auch notwendig, die Landesplanung abzusichern. Daher werden wir das Moratorium noch einmal verlängern. Es geht dabei ausdrücklich nicht um die Verhinderung von Windkraft, sondern um die Sicherstellung ihres Ausbaus im Rahmen der neuen Fortschreibung des Landesentwicklungsplans. Der Planungsstau wird aufgebrochen und das ist gut! Denn die Menschen erwarten, dass wir voran kommen. Die Neuaufstellung der Regionalpläne Wind hat viele Kapazitäten in der Landesplanung gebunden, dabei besteht auch über die Windplanung hinaus großer Handlungsdruck. Bei der gesamten wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Schleswig-Holsteins spielt die Landesentwicklungsplanung eine herausgehobene Rolle. Gerade bei einem der drängendsten Probleme ­ der Situation auf dem Wohnungsmarkt ­ brauchen wir eine Planung, die neue Potentiale erschließt und alte optimal ausnutzt. Der Innenminister hat die Leitlinien seiner Planung vorletzte Woche dankenswerterweise im Innenausschuss vorgestellt. Ich danke ihm und seinem Haus, mit welchem Nachdruck und Einsatz er den Fortschritt bei der gesamten Landesentwicklungsplanung verfolgt und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz, um diese wichtige Arbeit zu unterstützen und abzusichern." Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de