Es gilt das gesprochene Wort! Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 13. Juni 2018 TOP 12 - EU-Recht zu Verbandsklagen, Drs. 19/581 Kerstin Metzner AfD-Antrag voll von inhaltlichen Defiziten! Wer hat denn diesmal gesagt: ,,Bitte übernehmen Sie"? Hat sie etwa ein Großunternehmen oder eine Anwaltsvereinigung auf diese Spur gebracht? Wer fordert sowas? Ganz offensichtlich kein Verbraucher. Welche Klientel vertreten Sie also? Fest steht: Jeder, der bei seinen Online-Bestellungen schon mal betrogen wurde, wünscht sich eine bessere rechtliche Absicherung. Vielleicht erinnern Sie sich an eine der ersten großen Online-Betrügereien. Das war der Klingeltonbetrug von 2009. Damals wurden EU-weit Verbraucher*innen durch Anzeigen auf Websites mit kostenlosen Klingeltönen gelockt und bei Bestätigung des Angebots zur Kasse gebeten. Diese Verstöße haben zu erheblichen Marktverzerrungen geführt. Verbraucher*innen wurden massenhaft geschädigt, denn kaum ein Opfer war bei einer Schadenssumme von meist weniger als hundert Euro bereit, einen langwierigen und sehr teuren Prozess zu führen. Das hat sich bis heute noch nicht geändert. Es müssen also Regularien gefunden werden, damit solche großen Gruppen von Verbrauchern zu ihrem Recht kommen können, unabhängig davon, in welchem EU-Land der Händler seinen Sitz hat. 2 In der Begründung Ihres Antrages behaupten Sie, dass das Prinzip des kollektiven Rechtsschutzes mit dem neuen Regelwerk erstmals in der Europäischen Union zur Anwendung kommen soll. Auch hier ein großes Fragezeichen! Wie kommen Sie darauf? Der neue Richtlinienvorschlag ist eine Weiterentwicklung und Erweiterung der bestehenden Richtlinie 2009/22/EG vom 23. April 2009 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen. Ihr Antrag offenbart mal wieder, was Sie unter politischer Arbeit verstehen: Ablehnen und kritisieren, ohne selbst Detailarbeit leisten zu wollen. Unsere Vermutung: Die neue EU-Richtlinie enthält Punkte, die Ihrer Klientel missfällt. Deshalb wird gleich die gesamte Richtlinie abgelehnt. Dabei trägt der neue Richtlinienentwurf auch den Erfahrungen von Verbrauchern aus dem sogenannten Dieselskandal Rechnung. Hier wurde doch deutlich, dass der einzelne Verbraucher auf europäischer Ebene gegen die großen Konzerne derzeit kaum eine Möglichkeit hat, erfolgsversprechend vor Gericht zu ziehen. Die Europäer müssen sich aktuell im Vergleich zu den Amerikanern wie Verbraucher zweiter Klasse fühlen. Hier müssen Lösungen her! Ihr Antrag entpuppt sich insofern schon mal als Unsinn. Sehr geehrte Kollegin und Kollegen der AfD, entgegen der Formulierung in Ihrem Antrag soll mit der neuen Richtlinie eine Klage ohne Mandat auch nicht in der Regel, sondern in Ausnahmen erlaubt werden. Diese Klageform kann zum Schutz von Verbraucher*innen, z.B. zur Beendigung von illegalen Praktiken, durchaus sinnvoll und verhältnismäßig sein. Sehr geehrte Damen und Herren, für die Vermutung, dass Verbraucherschutzverbände regelmäßig Missbrauch bei der Klageerhebung betreiben könnten, wie von der AfD dargestellt, gibt die Richtlinie keinen Anlass. Vielmehr unterscheidet sich das angestrebte Rechtssystem vom System der Vereinigten Staaten insbesondere dadurch, dass keine spezialisierten Anwaltskanzleien aus reinen Profitgründen Klage erheben können. Vor Gericht ziehen dürfen gemeinnützige Organisationen, die mit den Klagen keinen Erwerbszweck verfolgen. Diese Organisationen müssen zudem strenge Auflagen erfüllen, auch was ihre Finanzierung angeht. Die Europäische Kommission sieht in dem Vorschlag jedenfalls ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem einfacheren Zugang zur Justiz zum Schutz von Verbraucherinteressen und angemessenen Maßnahmen, um einen Klagemissbrauch zu verhindern. 3 Wir als SPD-Fraktion begrüßen deshalb ganz klar die Initiative der Europäischen Kommission. Endlich sollen Verbraucherrechte auch über Ländergrenzen hinweg geschützt und durchgesetzt werden. Den AfD-Antrag mit den offensichtlichen inhaltlichen Defiziten lehnen wir mit Nachdruck ab.