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13.06.18
17:40 Uhr
B 90/Grüne

Aminata Touré zu Verbandsklagen

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 12 – EU-Binnenmarkt – Verbandsklagen Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Dazu sagt die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Aminata Touré: Nr. 217.18 / 13.06.2018



Sammelklagen helfen Verbraucher*innen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen,
am 11. April hat die EU-Kommission ein Gesetzgebungspaket zum Schutz von Ver- braucher*innen vorgelegt. Wir finden es als Grüne völlig richtig, dass die EU- Kommission die Absicht hat, die Rechte von Verbraucher*innen in der EU zu stärken.
Anders als die AfD sehen wir darin gleichzeitig auch eine Stärkung des Binnenmarktes. Das muss überhaupt nicht im Widerspruch zueinander stehen, aber ich verstehe das natürlich aus ihrer Perspektive, dass überall wo Europa dran steht, Sie ja erst einmal Schnappatmung bekommen.
Gut und unabhängig informierte Verbraucher*innen, die starke Rechte haben und diese auch kennen und durch wirksame Rechtsinstrumente letztlich durchsetzen können, sind unserer Meinung nach unabdingbar für das Funktionieren des Marktes.
Wenn uns der Dieselskandal eines gelehrt hat, dann, dass es gerade dann zum Markt- versagen kommt, wenn Verbraucher*innenschutz hinter wirtschaftliche Interessen zu- rückfällt. Wenn große Player wie die Automobilindustrie sich als Marktteilnehmer*innen betrügerisch verhalten, muss dies unserer Meinung nach Konsequenzen haben.
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
den Entwurf der Richtlinie zu Verbandsklagen, den die AfD ablehnt, begrüßen wir Grü- ne. Auch auf Bundesebene haben sich die Kolleg*innen der grünen Bundestagsfraktion für das Mittel von Verbandsklagen, oder Sammelklagen, wie man sie auch nennt, ein- gesetzt. Ein Vorteil gegenüber der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Musterfeststellungsklage ist, dass in den Fällen, in denen Betroffene und Schadenshö- Seite 1 von 2 he bekannt sind, direkt entschädigt werden kann.
Wir finden die Musterfeststellungsklage in Ordnung, aber die Möglichkeit für Sammel- klagen wäre wesentlich besser und unkomplizierter für den Einzelnen oder die Einzelne. Und besser als nur auf nationaler Ebene fänden wir es, wenn es eine einheitliche euro- päische Regelung gäbe.
Im Binnenmarkt haben wir offene Grenzen für Waren und Dienstleistungen. Die Ver- braucher*innen dieser Waren sollten daher bei grenzüberschreitenden Geschäften in- nerhalb des Binnenmarktes ein gleiches oder zumindest vergleichbares Schutzniveau erfahren dürfen.
Zur Frage, ob die EU-Kommission mit diesem Vorschlag in unzulässiger Weise und in die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten eingreift, hat der Bundesrat bereits in seinen Ausschüssen beraten und am vergangenen Freitag im Plenum abgestimmt. Insofern ist die Forderung der AfD, der Bundesrat solle seine Mitwirkungsrechte wahrnehmen, völlig obsolet.
Eine Subsidiaritätsrüge wird von der Mehrheit der Bundesländer nicht unterstützt. Schleswig-Holstein hat sich in dieser Frage enthalten. Für die Einschätzung, dass der Vorschlag zulässig ist, spricht meiner Ansicht nach die Tatsache, dass kollektive Scha- densersatzklagen für den Bereich des Kapitalmarktes bereits jetzt möglich sind. Auch diese sind eingeführt worden, weil es Marktversagen in dem Bereich gegeben hatte.
Wir stehen jetzt am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens. Den Vorschlag der EU- Kommission werden der Europäische Rat und das Europäische Parlament sorgfältig be- raten und sicherlich wird dieser Vorschlag dabei auch Änderungen erfahren. Wir spre- chen uns für die Ablehnung des AfD-Antrages aus.
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