Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Vogt, Christopher Vogt MdL Vorsitzender Klahn, Anita Klahn MdL Stellvertretende Vorsitzende Kumbartzky, Oliver Kumbartzky MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 201/2018 Kiel, Donnerstag, 14. Juni 2018 Annabell Krämer zu TOP 19 ,,Senioren von Bürokratie entlasten" In ihrer Rede zu TOP 19 (Seniorinnen und Senioren von Bürokratie entlasten: Verzicht auf Einkommensteuererklärungen durch Einführung eines Amtsveranlagungsverfahrens) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: Krämer: ,,Alle Jahre wieder steht sie an ­ die Steuererklärung. Privatpersonen, die keine besonderen oder umfangreichen Sachverhalte zu erklären haben, gehen selten zum Steuerberater und erstellen ihre Steuererklärung zumeist alleine ­ oder gar nicht. Selbst bei Kenntnis über Erstattungsansprüche zögern viele Bürger ihre Erklärung bis zum letzten Tag oder darüber hinaus heraus. Die Steuererklärung fertigzustellen ist ungefähr so beliebt wie ein Termin beim Zahnarzt zur Wurzelbehandlung! Oft ist die Abscheu so groß, dass bei rechtlicher Zulässigkeit auf die Erstellung einer Steuererklärung verzichtet wird. Im Durchschnitt schenkt der Steuerzahler dem Staat dadurch jedes Mal 800 Euro. Es muss unser fortwährendes Ziel sein, Bürger und Verwaltung so weit wie möglich von Bürokratie zu entlasten. Ja, auch unsere Verwaltung leidet unter der anfallenden Bürokratie. In Mecklenburg-Vorpommern läuft ein Pilotprojekt zum Amtsveranlagungsverfahren für Senioren. Das Finanzamt kann die Einkommensteuer eigenständig festsetzen, sofern lediglich Einkünfte der gesetzlichen Rentenversicherung und sonstige Ruhegelder bezogen werden. Die Sozialdemokraten fordern nun, in Schleswig-Holstein ebenfalls ein Pilotprojekt zu starten. Ein Pilotprojekt zum selben Sachverhalt! Wir haben ein anderes Verständnis von Bürokratieabbau, als zwei gleichartige Pilotprojekte laufen zu lassen. Aus diesem Grund bitten wir die Landesregierung, nach Abschluss des Pilotprojektes in Mecklenburg-Vorpommern eine Evaluierung der Ergebnisse vorzunehmen. Wir wollen wissen, ob das Verfahren ein geEva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de www.fdp-fraktion-sh.de Finanzen/Bürokratieabbau für Senioren eigneter und praktikabler Weg ist, die Beteiligten von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Lassen Sie uns die richtigen Schlüsse aus dem Pilotprojekt unseres östlichen Nachbarlandes ziehen! Aber lassen Sie uns auch nicht dort Halt machen, wo Mecklenburg-Vorpommern aufgehört hat! Wir erwägen deshalb zusätzlich, die Amtsveranlagung auch den Arbeitnehmern zu ermöglichen. Wir sehen in unserem Antrag eine Prüfung vor, ob Arbeitnehmerinnen und -nehmer mit Werbungskosten, die unterhalb des Pauschbetrags liegen, einbezogen werden können. Wann ist dieses Verfahren sinnvoll? Nachteile für Rentner und Arbeitnehmer dürfen nicht entstehen. Denn grundsätzlich gibt es auch Tücken beim Amtsveranlagungsverfahren. Zwar werden sämtliche Einkünfte berücksichtigt, bei den absetzbaren Ausgaben sieht es jedoch gegebenenfalls anders aus. Der Staat hat hier nicht selten eine sehr klebrige Hand! Arztrechnungen, Pflegekosten und haushaltsnahe Dienstleistungen, deren Aufwendungen mit zunehmendem Alter des Steuerzahlers in der Regel steigen, bleiben unberücksichtigt. Mit dem Amtsveranlagungsverfahren verzichten Senioren auf sämtliche Ermäßigungsmöglichkeiten. Auch der Abzug für Spenden bleibt unberücksichtigt. Bleibt das Recht des Steuerzahlers auf Einspruch oder Klage gegen den Steuerbescheid bestehen? Wären vereinfachte Steuerformulare für Senioren gegebenenfalls nicht der bessere Weg? Broschüren zum Thema ,Steuererklärung leicht gemacht` oder ein Bürgerbüro in den Finanzämtern als Unterstützung bei der Erstellung von Erklärungen wären auch Alternativen. Denn eines darf nicht in den Hintergrund geraten: Die Finanzverwaltung und die gesamte öffentliche Hand müssen für den Bürger da sein ­ und nicht umgekehrt! Bei der Evaluierung des Pilotprojektes setzen wir darum eine Priorität: Die bereits erwähnte Vermeidung von Nachteilen für jene Steuerzahler, für die das Amtsveranlagungsverfahren in Frage kommt. Das Amtsveranlagungsverfahren darf nicht dazu führen, dass amtsveranlagte Steuerzahler ebenfalls auf durchschnittlich 800 Euro jährlicher Steuererstattung verzichten!" Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de