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14.06.18
17:29 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zur Abschaffung der Jagdsteuer

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort. Schleswig-Holstein TOP 9 – Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Pressesprecherin Jagdsteuer Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die kommunalpolitische Sprecherin Düsternbrooker Weg 70 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Ines Strehlau: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 228.18 / 14.06.2018


Die Kommunen können die Jagdsteuer schon gut selbst regeln
Die Jagdsteuer ist eine kommunale Steuer, die von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden kann, aber nicht muss. In Schleswig-Holstein machen längst nicht alle Kreise und kreisfreien Städte von diesem Recht Gebrauch.
Einer Kleinen Anfrage der Linken aus der 17. Wahlperiode ist zu entnehmen, dass da- mals, im Jahr 2011, dies in fünf Kreisen der Fall war. Im Herzogtum Lauenburg, Nord- friesland, Ostholstein, Schleswig-Flensburg und Segeberg. In 2012 hat auch der Kreis Plön eine Jagdsteuer wieder eingeführt, die zuvor im Jahr 2005 abgeschafft worden war.
Ich gehe davon aus, dass die sechs genannten Kreise weiter diese Steuer erheben. Momentan ist das ihr gutes Recht. Die AfD möchte dieses Recht beschneiden. Mir er- schließt sich nicht, was sie dazu motiviert. Auch die Begründung überzeugt nicht. Mir sind aktuell keine Probleme in Bezug auf die Jagdsteuer bekannt. Auch ist mir nicht be- kannt, dass etwa der Landesjagdverband diese Forderung erhoben hätte.
Zwar hat es im Kreis Plön vor einigen Jahren einige Aufregung gegeben, was vielleicht verständlich ist, wenn erst etwas abgeschafft und dann wieder eingeführt wird. Aller- dings scheint sich die Lage dort beruhigt zu haben. Im vergangenen Jahr hat der Kreis- tag dort den Umgang mit der Jagdsteuer neu geregelt.
Es gibt ein buntes Bild bei der Höhe der Jagdsteuer und dem Umgang mit den Einnah- men. Es gibt Kreise, in denen die Hälfte der Einnahmen an die Jägerschaft zurückgeht, unter anderem für Biotoppflege und Jugendarbeit. In anderen nicht. Auch die Höhe der Jagdsteuer ist in den Kreisen unterschiedlich.
Seite 1 von 2 Die Einnahmen aus der Jagdsteuer machen in den Kreisen, wo eine solche erhoben wird, nur einen vergleichsweise geringen Anteil am Haushalt aus. Aber das gilt für an- dere Steuern, die nach § 3 Kommunalabgabengesetz erhoben werden, wie die Hunde- steuer, auch.
Wir Grüne sehen keinen Grund, diese seit langem bestehende Steuer zu verbieten, damit in die Finanzautonomie der Kommunen einzugreifen und ihnen per Gesetz die Möglichkeit zu Steuereinnahmen zu verbieten. Außerdem würde Konnexität greifen.
Die Kommunen können die Jagdsteuer schon gut selbst regeln, ohne dass das Land ihnen dazwischen funkt. Wir schlagen vor, den Gesetzentwurf in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.
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