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21.10.10
12:21 Uhr
CDU

Heike Franzen zur Elterninitiative: Das neue Schulgesetz bringt wichtige Verbesserungen auf dem Weg zu einem zweigliedrigen Schulsystem

Bildungspolitik
Nr. 369/2010 vom 21. Oktober 2010
Heike Franzen zur Elterninitiative: Das neue Schulgesetz bringt wichtige Verbesserungen auf dem Weg zu einem zweigliedrigen Schulsystem
Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Heike Franzen, hat die heute (21. Oktober 2010) vorgestellte Initiative für einen Verzicht auf Änderungen am Schulgesetz bis 2013 als kontraproduktiv bezeichnet:
„Ein Verzicht auf Änderungen am Schulgesetz würde bis 2013 auch den Verzicht auf wichtige Verbesserungen für unsere Schulkinder und die Kommunen als Träger der Schulen bedeuten. Das können wir uns nicht leisten," erklärte Franzen in Kiel.
Beispielsweise könne nur durch eine Gesetzesänderung sicher gestellt werden, dass Gemeinschaftsschulen "zuständige Schulen" werden. "Die CDU-Fraktion will, dass jede Schülerin und jeder Schüler im Land Anspruch auf einen wohnortnahen Schulplatz hat. Auch dafür brauchen wir jetzt eine Änderung des Schulgesetzes, und nicht erst 2013", so Franzen.
Darüber hinaus arbeite die Initiative mit falschen Unterstellungen. So behaupte sie, der aktuelle Gesetzentwurf bedeute „das vorzeitige Ende einer viel versprechenden Schulreform weg vom dreigliedrigen Schulsystem".
Franzen: „Das Gegenteil ist der Fall. Über die weitere Angleichung von
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Regional- und Gemeinschaftsschulen wird der Weg zum zweigliedrigen Schulsystem in der Sekundarstufe I konsequent weiter beschritten. Denn die Anforderungen an die Unterrichtsgestaltung sind für Regional- und Gemeinschaftsschulen jetzt identisch.“
Diese Angleichung sei wichtig, um bei zurück gehenden Schülerzahlen auch weiterhin flächendeckend ein Angebot an weiterführenden Schulen aufrechterhalten zu können.
Bei den Gymnasien sei die Verpflichtung, sowohl G-8 als auch G-9 Bildungsgänge in erreichbarer Nähe anzubieten, in der Gesetzesänderung nicht mehr vorgesehen: „Gegen den Willen des Schulträgers und der Schulen wird es an den Gymnasien keine Veränderungen geben," so Franzen. Neue Konzepte an den Gymnasien könnten nur unter der Voraussetzung umgesetzt werden, dass es zu keinen zusätzlichen Personal-, Sach- und Raumbedarfen kommt.
Sowohl über die Regional- als auch über die Gemeinschaftsschule habe bereits heute jede Schülerin und jeder Schüler die Möglichkeit, bei entsprechender Leistungsfähigkeit das Abitur nach 13 statt zwölf Jahren zu erreichen. "Das soll auch so bleiben", erklärte die Bildungspolitikerin abschließend.



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